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4.07.2001
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

 

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Was ist ein Wesenstest in NRW wert ?

Von Jürgen Arndt

rhnet / Lohmar:

Die Beißattacke eines Vierbeiners, der von Amts wegen als ungefährlich

eingestuft wurde, zeigt die trügerische Sicherheit der "Wesensteste".

die von den Personen durchgeführt werden die sich durch eine

Überprüfung im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft

und Verbraucherschutz in NRW unterzogen haben.

Doch wie trügerisch diese amtlich bescheinigte Sicherheit sein kann,

hat jetzt eine 64-jährige Frau schmerzlich erfahren müssen wie die NRZ

berichtet. Dieser Vorfall ist kein Einzelfall wie sich bereits jetzt

heraus stellt.

So sieht sich die Stadt Essen nach diesem Beißvorfall mit einem

amtlicherseits als "ungefährlich" getesteten Hund nicht in der

Haftung. Da muß man sich Fragen wer hat den Hund auf das inadäquate

Aggressionsverhalten denn überhaupt getestet?

Hat diese fachkundige Person eine ANERKENNUNG (durch das Ministerium

für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in

NRW) durch Frau Dr. Landeck erhalten? Tendenzen zum inadäquaten

Aggressionsverhalten lassen sich im Vorfeld bereits erkennen, und

somit auch bei einem qualifizierten Wesenstest feststellen. Die

Halterin dagegen muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung

verantworten, obwohl sie nach dieser amtlichen Bescheinigung darauf

hoffen durfte, daß von Ihrem Tier kein inadäquates

Aggressionsverhalten ausgehen wird.

Es drängt sich die Frage auf, wer hat die Sachverständigen geprüft,

die die sog.Sachverständigen geprüft haben, die heute Wesensteste

durchführen können auf ministeriellen Geheiß hin. Das viele der

sog.Sachverständigen nicht qualifiziert sind, inadäquates

Aggressionsverhalten zu erkennen, belegen eine Vielzahl von

Videoaufzeichnungen.

Insbesondere bei Tieren mit reduziertem Ausdrucksverhalten versagen

die meisten völlig.

Man sollte sich darüber im klaren sein das die Halter von Hunden,

durch eine Landeshundeverordnung unter Androhung eines Bußgeldes ihrem

Tier Leiden zu führen müssen in Form durch das generelle Tragen eines

Maulkorbs oder dem generellen Leinenzwang. Und durch gut Glück, diese

wieder vom Leiden befreit werden können, wenn sie sich durch

unqualifizierte Personen einer Wesensprozedur unterziehen müssen. D

ie Anforderungen an die Personen die Wesensteste durchführen sind

enorm, da reicht das Wissen einer Hundeschule oder eines VDH´s-

Vereines bei weitem nicht aus.

Die Krux liegt wie immer im Detail!

Mit dieser Verordnung werden die Ordnungsbehörden und Veterinärämter

im Zuge der Umsetzung der LHV-NRW dazu verpflichtet, ihren Bürgern

zuzumuten das sie gegen die §§ 1 und 2 des Bundes Tierschutzgesetzes

(Tierhalternorm) verstoßen. Durch eine nicht artgerechte Haltung (hier

durch den generellen Maulkorbzwang und Leinenzwang). Dieses ist eine

Aufforderung zur einer strafbaren Handlung.

Keinem Bürger ist zuzumuten das er sich strafbar macht.

Sind doch gerade die Ordnungsbehörden und Veterinärämter verpflichtet

als Vollstreckungsbehörde dem Tierschutzgesetz Rechnung zu tragen.

Schon alleine an diesem Zustand kann man erkennen das die Verfasser

dieser LHV-NRW absolut überfordert waren.

Dieses ist umso schlimmer da Fachexperten für hundliches

Ausdrucksverhalten gar nicht angehört wurden. Diese stabile Resistenz,

Fachkompetenz überhaupt anzuerkennen, zeigt sich daran das

Fachexperten für hundliches Ausdrucksverhalten, wenn sie Wesensteste

in NRW durchführen keine autonome Anerkennung durch das Ministerium

erhalten. Stattdessen verlangt Frau Dr. Landeck (MUNLV) das diese

Experten sich einem unqualifiziertem Test über sich ergehen lassen

müssen, wenn ihre Verhaltensteste anerkannt werden sollen. Dieses ist

bemerkenswert. Einige der Fachexperten weigern sich, solch eine

Prozedur über sich ergehen zu lassen, würden sie damit doch diesen

unzureichenden Test anerkennen. Die Glaubwürdigkeit wäre dahin.

 

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