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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Hessen versucht durch Rechtsbeugung..........

* Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig

* Landtag verabschiedet neues Hundegesetz

* Innenminister Jeziorsky zieht sofortige Konsequenzen aus OVG-Urteil zur "Hundeverordnung"

* Antwort einer Bildungspolitischen Sprecherin der "GRÜNEN"

* Geißblatt und Walnuß für rosige Weihnachten

 
18.12.2002 Hessen versucht durch Rechtsbeugung die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zu umgehen - Oder : warum in Hessen fast 20x soviel Hunde getötet werden wie anderswo!  Hessen betreibt ein böses Spiel - hier tun sich besonders die CDU und die FDP hervor!  Lesen Sie auf der HP! :-( http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/vdh/hessen_wesenstest_18122002.htm
 
Pressemitteilung
Nr. 51/2002: BVerwG 6 CN 1.02, 6 CN 3.01 und 6 CN 4.01 18.12.2002
Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein in einem nur einige ihrer Bestimmungen betreffenden Revisionsverfahren für ungültig erachtet, soweit sie die Gefährlichkeit von Hunden allein aus der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen herleitet. Damit hat es seine Rechtsprechung im Urteil vom 3. Juli 2002 zur Gefahrtierverordnung in Niedersachsen fortgeführt. Soweit die Verordnung solche Hunde als (individuell) gefährlich kennzeichnet, die eine über das natürliche Maß hinausgehende gefährdende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere vergleichbare Eigenschaft besitzen, ist sie entgegen der Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden.

In weiteren Verfahren waren Vorschriften der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu prüfen. Insoweit führten die Revisionsverfahren im Wesentlichen zur Zurückverweisung an das Oberverwaltungsgericht Greifswald, weil die entscheidungserheblichen Vorschriften noch der Klärung durch das dafür berufene Landesgericht bedürfen.

BVerwG 6 CN 1.02, 6 CN 3.01, 6 CN 4.01 – Urteile vom 18. Dezember 2002

 
Besserer Schutz vor gefährlichen Hunden

Landtag verabschiedet neues Hundegesetz

 

Gefährliche und große Hunde müssen künftig mit einem fälschungssicheren Mikrochip gekennzeichnet sein. Das sieht das neue 'Hundegesetz' vor, dass der Landtag am Mittwoch (18.12.02) verabschiedet hat. Für die Haltung bestimmter Hunde gelten außerdem in Zukunft verschärfte Bedingungen.

 

Das neue Hundegesetz ist umstritten; Rechte: dpa
Das neue Hundegesetz ist umstritten

Nach dem neuen Landeshundegesetz werden die Daten aller großen und gefährlichen Hunde in einem zentralen Register erfasst. Verletzt ein Hund einen Menschen, kann der Halter damit künftig schnell ermittelt werden. Eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro, die jeder Halter von großen oder gefährlichen Hunden abschließen muss, soll garantieren, dass im Falle eines Falles auch wirklich gezahlt wird. Die Regelungen treten am 1. Januar in Kraft. 

 

Rasselisten, Größe und Gewicht entscheiden

 

Pitbull Terrier; Rechte: DPA
Pitbull Terrier

Welcher Hund ist aber nun tatsächlich gefährlich und welcher nicht? Diese Frage versucht das Hundegesetz mit so genannten Rasselisten zu beantworten. Als besonders gefährlich eingestuft werden danach nur noch 14 statt bislang 42 Rassen. Zur Rasseliste I, für die bundesweit ein Zucht- und Einfuhrverbot gilt, gehören Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Wer ein solches Tier besitzt, darf es nur mit einer speziellen Erlaubnis der Behörden behalten.

Ähnliche Regelungen gelten für Tiere der Rasseliste II, wie etwa Rottweiler oder Mastino Napoletano. Auch sie dürfen nur unter speziellen Auflagen gehalten werden, ihre Zucht ist aber weiterhin erlaubt. Neben der Rasse spielen aber künftig auch Größe und Gewicht eine Rolle. Wer einen Hund besitzt, der größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilo ist, muss das Tier anmelden. Außerdem muss er nachweisen, dass er in der Lage ist, das Tier zu halten. Dafür reicht es allerdings schon aus, wenn man das Tier seit mehr als drei Jahren besitzt und es bislang keine Zwischenfälle gab.

 

Kritik von Opposition und Verbänden

 

Bullterrier; Rechte: DPA
Bullterrier

Die Entscheidung im Landtag zieht einen vorläufigen Schlussstrich unter einen jahrelangen Streit zwischen Regierung, Opposition und Interessenverbänden. Mit dem neuen Hundegesetz lassen sich gefährliche Beiß-Attacken nicht verhindern, so eine häufig geäußerte Kritik. Ob ein Hund gefährlich sei oder nicht, hänge vom einzelnen Tier ab und nicht von Rasse, Gewicht oder Größe, argumentieren etwa CDU und FDP. Ähnlich sieht das auch das 'Aktionsbündnis gegen das geplante Landeshundegesetz NRW', in dem sich fünf Verbände zusammengeschlossen haben. "Die Ordnungsbehörden sollten lieber das durchführen, was sie schon heute dürften: den ersten Hinweisen auf Auffälligkeiten nachgehen", so Dieter Hupe vom Landesjagdverband NRW, der dem Bündnis angehört. Rasselisten oder Größen-Klassifizierungen würden nichts bringen, betonte er im Gespräch mit wdr.de.

www.wdr.de

 

 
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 227/02

 Innenminister Jeziorsky zieht sofortige Konsequenzen aus OVG-Urteil zur "Hundeverordnung"


Innenminister Klaus Jeziorsky hat als erste Konsequenz auf das Urteil des OVG zur "Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden" heute einen Erlass an die zuständigen Behörden gesandt, in dem auf die gültige Rechtsgrundlage und die Handlungsmöglichkeiten hingewiesen wird.

Der Minister betonte, dass nach der gerichtlichen Aufhebung der Verordnung das allgemeine Gefahrenabwehrrecht zur Anwendung komme. Innerhalb dieses Rechtsrahmens können Polizei und zuständige Behörden auch ohne "spezielle Hundeverordnung" handeln, um konkrete Gefahren z. B. durch gefährliche Hunde abzuwehren.

Weiter werde im Ministerium zurzeit geprüft, inwieweit gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Rechtssicherheit wieder herzustellen, nachdem das Gericht nun die Verordnung der Vorgängerregierung aufgehoben habe.

Denn das Gericht habe, nach erster Prüfung im Ministerium, keine originär inhaltliche, sondern eine formal begründete Entscheidung getroffen, insoweit das Auflisten von Hunderassen als per se gefährliche Hunde nicht im Rahmen der derzeitigen Verordnung, sondern nur durch eine gesetzliche Grundlage erfolgen könne.

Impressum:

Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Halberstädter Straße 1-2
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5516
Fax: (0391) 567-5519
Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mi/2002/227_2002.htm

 
Hier eine Antwort auf den letzten Letter (Anschreiben an die Partei Zentralen) . Ich glaube diese ist bezeichnend für den Zustand mancher Parteien?
 

Sehr geehrter Herr Weber,

 
Ihre unerträglichen Verbindungen, die in Ihrem Text durch Aufzählung entsteht zwischen Hundebesitzern und Menschen jüdischen Glaubens sowie die Annahme der Existenz einer Verschwörungslobby gegen Hundebesitzer sind wenig zielführend und für unsere parlamentarische Arbeit nicht hilfreich.
Ich bitte Sie daher, mich aus Ihrem Verteiler zu nehmen.
 
mfg
 

Renate Rastätter, MdL
Bildungspolitische Sprecherin
GRÜNE im Landtag Baden-Württemberg
Tel: 0711-2063 680, Fax: 0711-2063 660
http://www.gruene.landtag-bw.de

 

Hier mein kurze - EINPRÄGSAME Antwort - die bei soviel GEISTESGRÖSSE nicht anders ausfallen konnte:

Was für Verbindungen?
 
Sind Sie schon gänzlich aufgeweicht oder was?
 
Sorgen Sie dafür das Sie Ihre Arbeit machen dann müssen wir nicht Briefe schreiben und uns mit Amöben rumschlagen!
 
Werde IHRE Antwort auch in unseren "Normalen Newsletter"  stellen - damit diesen Schwachsinn viele lesen können den Sie da von sich gegeben haben - aber was kann man von solch einer Partei schon mehr verlangen?

Es gibt aber auch andere - wie den Schreiber des Briefes der Ihr geantwortet hat - allerdings freundlicher :-)

Sehr geehrte Frau Rastätter:

Als Verantwortlicher für den Text gestatten Sie mir bitte den Hinweis, dass dieser VOR Verteilung von hochgebildeten Menschen gelesen wurde - Menschen, die ich in der Parteienlandschaft eher selten traf. Niemand von diesen argwöhnte und konstruierte die vermutlich eher aus Zweckmäßigkeitsgründen von Ihnen ausgesprochene Vermutung.

und auch dies hier:

Sehr geehrte Frau Rastätter,

Sie sollten dringend - wie viele Ihresgleichen - einmal das Grundgesetz lesen, dass Maßstab Ihrer von den Bürgern bezahlten Arbeits"leistung" ist.
Wenn eines der höchsten deutschen Gerichte, das Bundesverwaltungsgericht, die Handwerksproben Ihrer Parteikollegen als verfassungswidrig und den Gleichheitsgrundsatz verletzend brandmarkt, dann steht es Ihnen kaum zu, unter diskriminierten Personengruppen eine grüngefärbte Wertung vorzunehmen.
Das Grundgesetz und die Gerichte werten Diskriminierung ohne Ansehen der Person, und schützen verfassungsgemäß Minderheiten jeder Art.
Eine wertende Unterscheidung zwischen diskriminierten Personengruppen, wie Sie diese in Ihrer Mail vornehmen, zeigt Ihre Unkenntnis unserer Verfassung und ist das beste Beispiel für der Wahrheitsgehalt genau der Aussagen des Textes, den Sie zu kritisieren wagen.
Mit dem von Ihnen offenbarten mangelhaften bzw. inexistenten Verständnis unserer gesellschaftlichen Grundwerte haben Sie Sich selbst keinen Euro Steuergeld wert bloßgestellt.

 

Geißblatt und Walnuß für rosige Weihnachten

Bach-Blüten sollen Hunden über die Feiertage helfen

Ein paar Tropfen Bach-Blüten-Extrakt könnten Bello über die Feiertage helfen, so Hunde-Doktoren. Foto: obs/Original Bach Blüten

NEU-ISENBURG (Smi). Sanfte Medizin soll Hunden helfen, heil über die Weihnachts-Feiertage zu kommen. Bach-Blüten zum Beispiel "harmonisieren das Tier ganzheitlich und geben innere Ausgeglichenheit", heißt es in einem Werbetext. Je nach Problem sollten aus den insgesamt 38 Bach-Blüten individuell ausgesuchte Essenzen in den Wassernapf geträufelt werden.

Welche Blüten Schnuffi gegen welche Symptome einnehmen soll, verrät die Homepage www.hunde-doctor.de. Geißblatt etwa könnte Hunden helfen, die keinerlei Interesse entwickeln, noch nicht einmal für Weihnachten. Quellwasser sei angezeigt, wenn das Tier keinen Spieltrieb zeige. Phlegmatische Hunde sollten Heckenrose erhalten, und verunsicherte Vierbeiner Walnuß-Extrakt.

Und dann steht ja auch noch Silvester vor der Tür. Wenn der Wauwau durch das laute Geböller ganz kirre wird, könnten, so die Hunde-Doktoren, Bach-Blüten Wunder wirken. Reagiert der Hund etwa panisch, so träufele man ihm Kirschpflaume in seinen Napf. Gegen übermäßige Nervosität wirke Kastanienknospe. Und stark ängstlichen Vierbeinern helfe - Zitterpappel.

Schließlich könnte sich Herrchen auch an anderen Eigenschaften seines Hundes stören: Unterwürfige Bellos könnte man durch Tausendgüldenkraut aufpeppen, Einzelgänger mit Hilfe der Gemeinen Waldrebe sozialisieren, und neurotischen Vierbeinern mit Holzapfel-Extrakt beikommen.

http://www.aerztezeitung.de/docs/2002/12/18/230a1602.asp?cat=/magazin/auch_das_noch

 
 
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