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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
*  anbei erhalten Sie die Vorankündigung des Bundesverfassungsgerichtes zum heutigen Verfahren

*  UND  ER  LIEBT  MICH  DOCH

Bundesverfassungsgericht prüft Kampfhundeverbot

* Wie viele Leichen hat der VDH eigentlich noch im Keller ?

* beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gibt es nun ein Urteil, dass Staff. Bulls fehlerhaft in die Kampfhundeliste gekommen sind.

 
Hier nochmals zur Erinnerung um was es heute geht - egal was dabei rauskommt - vorbei ist es nicht!

Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde,

anbei erhalten Sie die Vorankündigung des Bundesverfassungsgerichtes zum heutigen Verfahren.


05.11.2003 um 14:00 Uhr
Kampfhunde
- 1 BvR 1778/01 -

Die Verfassungsbeschwerde betrifft gesetzgeberische Maßnahmen zur Bewältigung der mit der Haltung so genannter Kampfhunde verbundenen Probleme. Insoweit existieren in den Bundesländern Verordnungen und
Gesetze mit unterschiedlichen Inhalten. So wird zwar, soweit ersichtlich, überall die (besondere) Gefährlichkeit oder die Kampfhundeeigenschaft von Hunden auch aus der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen abgeleitet. Es werden aber nicht in allen Ländern die gleichen Hunderassen als (besonders) gefährlich angesehen.
Unterschiedlich geregelt ist auch die Frage, ob die Gefährlichkeitsvermutung durch einen so genannten Wesenstest oder Ähnliches widerlegt werden kann. Rechtsfolgen der Einstufung von Hunden als gefährlich oder als Kampfhunde sind in den meisten Bundesländern ein Handels- und Zuchtverbot sowie das Erfordernis einer Erlaubnis für ihre Haltung. Zum Teil besteht auch ein Leinen- und Maulkorb- sowie ein
Kennzeichnungszwang.

Die zur Verhandlung anstehende Verfassungsbeschwerde hat nicht - jedenfalls nicht unmittelbar - diese landesrechtlichen Regelungen zum Gegenstand. Sie wendet sich vielmehr gegen das (Bundes-) Gesetz zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 in Verbindung mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001. Art. 1 dieses Bundesgesetzes enthält das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz. Darin sind unter anderem ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für Hunde bestimmter Rassen und deren Kreuzungen sowie für nach Landesrecht als gefährlich bestimmte Hunde, ferner Auskunftspflichten betroffener Personen, behördliche Überwachungsbefugnisse sowie Straf- und Bußgeldtatbestände geregelt. Durch das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ist auch das
Tierschutzgesetz geändert worden, auf dessen Grundlage die Tierschutz- Hundeverordnung erging. Diese definiert in § 11 den Begriff der Aggressionssteigerung bei Hunden und legt bestimmte Hunderassen fest,
bei denen von einer solchen Aggressionssteigerung auszugehen ist.
Schließlich wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ein neuer § 143 in das Strafgesetzbuch eingefügt. Danach werden die Zucht und der Handel mit gefährlichen Hunden entgegen einem landesrechtlichen Verbot mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Das gleiche Strafmaß ist für denjenigen vorgesehen, der ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.

Die 85 Bf des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens sind Halter und vielfach auch Züchter von gefährlichen Hunden im Sinne des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes. Teilweise haben sie solche Hunde bisher im Ausland gekauft oder sie beabsichtigen, dies in Zukunft zu tun. Sie rügen die Verletzung ihrer Rechte aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13, Art. 14 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 2 GG und machen unter anderem geltend, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht nach seiner Rassezugehörigkeit bestimmt werden kann.

Zu dem Verfahren haben bisher das Bundesministerium des Inneren und die Bayerische Staatskanzlei Stellung genommen.


Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Landeshaus, 24171 Kiel
Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
dominik.voelk@fdp.ltsh.de
 

 
Peter Böttcher
Postfach  10 71 03
28071  Bremen
Tel./Fax:  0421  339 83 47
eMail:  PSS.Boettcher@t-online.de

UND  ER  LIEBT  MICH  DOCH


Originaltext Norbert Müller:

Sehr geehrter Herr Böttcher,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.10.2003.
Mir ist nicht bekannt, dass ich Ihnen das du angeboten habe. Bitte bleiben Sie weiterhin in der Höflichkeitsform!

Den Vorwurf der Lüge muss ich entschieden zurückweisen und bitte Sie eindringlich, vorliegende Tatsachen nicht zu ignorieren bzw. zu verdrehen.

Wenn Sie meine eMails mit mehr Interesse gelesen hätten, dann hätten Sie mitbekommen, dass ich von Ihnen ein Fax erhalten habe, welches ICH per eMail beantwortet habe. Meiner eMail lag keine eMail von Ihnen zu Grunde, sondern das Fax!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Müller
SPD Parteivorstand
Dialog-Service

Tel.: +49 (0)30 25991 500
Fax: +49 (0)30 25991 346

Guter Mann, was sondern Sie für einen Bullshit ab.

Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass ich verheiratet bin und nicht weiter von Ihnen belästigt werden will.

BEGRIFFEN?

Da du kein Dialog führst, gehe ich persönlich davon aus, dass du als  SPD Papagei  gehalten wirst.

Außerdem ist es eine absolute Frechheit Genosse Müller, dass das Schreiben nicht mit „meinem Interesse an der Politik der SPD beginnt".

Halten Sie gefälligst Ihre Vorgaben ein.


Shalom

Peter Böttcher

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Werden Kampfhunde wieder zugelassen? (ddp)

05. November 2003

Mensch oder Kampfmaschine?

Bundesverfassungsgericht prüft Kampfhundeverbot

 

Beim Bundesverfassungsgericht stehen am Mittwoch die in fast allen Bundesländern geltenden Kampfhundeverbote auf dem Prüfstand. Der Erste Senat verhandelt über die Verfassungsbeschwerden von rund 50 Haltern, Züchtern und Händlern. Nach ihrer Ansicht verletzen die Verbote des Imports, der Zucht und des Verkaufs gefährlicher Hunde ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. In Niedersachsen brauchen Kampfhunde-Halter künftig keine behördliche Genehmigung mehr.

Weniger Kampfhunde auf den Straßen

Nach Überzeugung von Landespolizeipräsident Erwin Hetger werden sich die Halter und Züchter von Kampfhunden bei der am Mittwoch beginnenden Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht durchsetzen können. "Die körperliche Unversehrtheit jedes einzelnen überwiegt das von den Gegnern der Bundesregelungen ins Feld geführte Recht auf freie Berufsausübung oder Eigentumsschutz", meinte Hetger in einem dpa-Gespräch.

Zudem zog er eine positive Bilanz nach mehr als drei Jahren baden- württembergischer Kampfhundeverordnung: "Kampfhunde sind nicht mehr so im Straßenbild präsent wie vor der Verordnung." Es gehe nicht darum, Hunde aus dem Leben des Menschen zu verbannen, sondern nur die "aggressiven Kampfmaschinen".

Sechsjähriger Junge als Opfer

Der erste Schritt zum Erfolg sei gewesen, die Zucht und Haltung von Kampfhunden zu verbieten und damit den legalen Markt zu zerstören. Im Südwesten gelten als Kampfhunde American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Im Einzelfall kann allerdings durch eine Verhaltensprüfung nachgewiesen werden, dass ein solcher Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. Hunde neun weiterer Rassen und deren Kreuzungen können im Einzelfall als Kampfhunde gelten, wenn sie nachgewiesenermaßen aggressiv und gefährlich sind. Für Kampfhunde gilt ein Leinen- und Maulkorbzwang. Anlass für die Verordnungen auf Ebene der Länder und des Bundes war die tödliche Attacke zweier Kampfhunde auf einen spielenden sechsjährigen Jungen in Hamburg im Juni 2000.

Aggressive Hunde in Ulm

Aus Sicht von Hetger hat sich die baden-württembergische Kampfhundeverordnung bislang als gerichtsfest erwiesen, weil sie die Einzelfallprüfung zulässt. Ein behördlicher Tierarzt nimmt die Untersuchung der Hunde für 165 Euro vor. In Stuttgart wurden bei 238 Verhaltensprüfungen acht Prozent der Tiere beanstandet, in Karlsruhe waren es 7,5 Prozent von 160 Hunden. In Ulm dagegen lag der Anteil der Hunde, die aus dem Verkehr gezogen werden mussten, bei 20 Prozent.

Die Zahl der Ermittlungsverfahren nach Paragraf 143 Strafgesetzbuch bezifferte Hetger auf 83 im Südwesten. In diesem Jahr seien 53 Fälle bekannt. Nach dem Paragrafen ist der unsachgemäße Umgang mit Kampfhunden untersagt und wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet. Viele der Verfahren seien eingestellt worden, da sich die Betroffenen auf Rechtsunsicherheit hätten berufen können. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen die baden-württembergische Kampfhundeverordnung zurückgewiesen haben, gebe es jetzt für Hundehalter keine Ausflüchte mehr. "Ich gehe deswegen davon aus, dass es bald Urteile gibt, die eine abschreckende Wirkung haben."

http://www.n24.de/politik/inland/index.php?a2003110508250411841

 
Wie viele Leichen hat der VDH eigentlich noch im Keller ?

Es wurden viele äußerst interessante Sachen ausgegraben, die belegen, wie der VDH in den letzten fast 50 Jahren praktiziert hat. Wenn man erst einmal anfängt zu graben, dann muss man sich zwangsläufig die Frage stellen:" Wie viele Leichen hat der VDH eigentlich noch im Keller ?"

Da gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1959 (!) und dem Registergericht Dortmund ist das schnurzpiepegal:

oder

1962 - Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes

oder

1. April 1976 - Ein "Meilenstein" ...

oder

Zwei links, zwei rechts, zwei fallen lassen ...

oder

direkt zu lesen bei www.briard-freunde.de/independence/countdown/countdown.htm

Wir bleiben am Ball. Weitere Infos folgen, sobald wir die Unterlagen weiter gesichtet und sortiert haben.

eure Briard Freunde Deutschland

 
Liebe Mitstreiter,

Der 5 . November

Dieser Tag ist ein besonderer Tag. Unsere Speerspitze steht vor dem Verfassungsgericht und beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gibt es nun ein Urteil, dass Staff. Bulls fehlerhaft in die Kampfhundeliste gekommen sind.

Aber der Reihe nach:

Wir sollten uns heute daran erinnern, wem wir das Ganze zu verdanken haben.
Hierbei bitte ich sehr darum die Presse nicht zu verteufeln.
Sie ist eine sehr wichtige Instanz in unserem Lande.
Am 5. November stehen auch 2 Politikgrößen vor dem Untersuchungsausschuss (Quelle FDP-Homepage v. 4.11.03) und müssen sich wegen einer "Frei-Flug-Geschichte" verantworten.

Man stelle sich das mal vor :
Da wird ein ganzes Flugzeug leer über den großen Teich beordert und nachdem es die Presse mitbekommen hat, wieder zurückgepfiffen.
Wer ist dabei?
Eine Politikgröße, die das Rassegesetz (jetzt in Karlsruhe verhandelt) mit unterschrieben hat und sich bei der Unterschrift nicht an ihre Berliner Abgeordnetenzeit erinnerte.
(Damals wurde ein akzeptabler, tragbarer Vorschlag konzipiert).
Ist aber nicht schlimm.
Viel schlimmer ist:
Energiesparen zu predigen und als Privileg dafür, Flugzeuge zu ordern!

Ob manche Überprivilegierten darüber nachdenken, dass Umwelt- und Ressourcenschonung uns ALLE angeht?

UMWELTSCHUTZ LEBT VOM MITMACHEN UND ZWAR IM HIER UND IM JETZT

Danken wir also der Presse und tun in Zukunft alles dafür, dass sich Politik und Behörden an der Presse und(!!) an den Fakten orientieren. Werden die Fakten vergessen, müssen die Gerichte, die Anwälte die Arbeit der Politik und der Behörden mehr und mehr übernehmen.

Womit wir nun bei den Gerichten sind.
Über das Bundesverfassungsgerichtsurteil wird bestimmt sehr viel geschrieben werden.
Über das Bundesverwaltungsgericht ist schon viel geschrieben worden.
Bleibt mir nur noch eine Kleinigkeit über das Verwaltungsgericht Wiesbaden zu erzählen.
Dort hat ein Einzelrichter, wegen Grundsätzlichkeit, meinen Kampfhundewiderspruch an eine Kammer übergeben.
Dort wurde aufgrund der vorgelegten Unterlagen erkannt, dass Staffordshire Bullterrier irrtümlich auf die Rasseliste gekommen sind. Auch wurde über die Entstehung der Rasselisten hier diskutiert.
Die Fragen:
wird eine Sache richtiger wenn Einer von dem Anderen abschreibt ?
wer hat die Sache zu verantworten ?
wurden hierbei am Rande auch behandelt.

Liebe Mitstreiter, Sie können sicher sein, dass wenn es zur Revision kommen sollte, diese Thematiken nebst dem vorgefundenen Verhalten bei "Bearbeitung von Widersprüchen" ausgiebig zur Diskussion kommen wird.

Stellen Sie sich einmal die Frage :
Wer hat sich zu verantworten?
Derjenige, der wegen einer falschen Rasseliste den 18-fachen Steuersatz bezahlen soll oder :
Diejenigen, die ohne zu prüfen diesen Steuersatz angeordnet haben
Hier wurden eindeutig die Fakten (sprich Experten) ignoriert
(Weil das Kampfhundethema grade mal "up to date" war)

Mein Dank gilt hierbei Hn. RA Müller-Gebel aus Bad Soden , der für mich das Urteil erkämpft hat. Ohne seinen Beistand hätte ich nichts erreicht.
Mein Dank gilt allen Mitstreitern, die mir den Rücken gestärkt haben.
Sie haben mir das Gefühl gegeben nicht alleine zu sein.

Dies ist das, was ich nach 3 Jahren Widersprüche als Erfahrung Ihnen noch mitteilen möchte :
(Erfahrung = Summe der Misserfolge)
1. ohne einen guten Anwalt, der fachlich im Thema ist, geht nichts
2. bitten sie diesen Anwalt schon beim Widerspruch schon um Unterstützung (s. Statem...)
3. lesen Sie sich bitte den Punkt Nr.: 1 noch einmal laut vor.

Liebe Mitstreiter, gesetzt den Fall, es heute alles vorbei in Sachen Kampfhunde, wissen Sie was ich dabei als schlimm empfinde ?

Unsere Arbeit fängt dann erst richtig an !!


Ansonsten gibt es hier in unserem Lande wieder den Ruf nach einem starken Mann.
Nennen wir diesen Menschen einfach mal Hr. A aus Ö.
Ich habe einfach die Angst, dass dann Fakten geschaffen werden, die uns dann nicht gefallen.

In diesem Sinne
M.f.G.
H. Heldt
------------------

Statement:

Hr. RA. Müller – Gebel, 65812 Bad Soden, Alleestr. 35

 

Ihr Zeichen :             CMG 333/03  Heldt vs. Bad Camberg  „Kampfhundesteuer“

Zusammenfassung meiner Streitpunkte f. VG Wiesbaden  4.11.03

 

Sehr geehrter Hr. RA Müller – Gebel,

hier einmal die „one page“- Zusammenfassung meiner Streitpunkte :

 

1.      Rasselisten

a)Es ist mittlerweile Recht, dass aufgrund eines „Besorgnispotentials“  keine Verordnungen getroffen werden konnten. Auch werden hierbei Rasselisten durchgängig  strikt abgelehnt.

b) Es ist auch Rechtsprechung, dass Gemeinden sogenannte Aufwandsteuern auf die Hundehaltung erheben dürfen.

Ist  damit die Stadt Bad Camberg, aufgrund von b),  nicht auch in der Pflicht ihre, in der Satzung enthaltene Rasseliste einer Prüfung zu unterziehen?  Eine Vorschlagsliste eines Städte- und Gemeindebundes kann doch nicht einfach so,  zu Lasten eines Bürgers = 18-facher Steuersatz der ortsüblichen Steuer, übernommen. werden

Zumal sich dieser Städte- u. Gemeindebund durch die Nennung von Hunderassen ja wohl selber disqualifiziert hat. (Beispiele : Bandog, Bordeaux Dogge,  Staffordshire Bullterrier = Nanny Dog)

 

2.      mögliche formelle Rechtswidrigkeit der Steuersatzung

 In meinen Widerspruch in 2003 wurde die Frage gestellt: „ Wie kam die Rasselisten für Bad Camberg  überhaupt zustande?“

Diese Auskunft wurde mir im Ablehnungsschreiben 20.2.2003 S2 Absatz 6 verweigert, Zitat: „aus Gründen des Datenschutzes“.  Es ist somit davon auszugehen, dass keine Prüfung gem. obigen. Pkt .#1 in Bad Camberg erfolgte und es wird sogar hiermit einem Bürger die Möglichkeit genommen, politische Entscheidungen – die sein Wahlverhalten beeinflussen werden - , nachvollziehbar zu gestalten. Diese Antwort der Stadt Bad Camberg ist somit als Hinweis auf Unregelmäßigkeiten bei der Satzungserstellung, zu interpretieren.

 

3.      mögliche Sittenwidrigkeit der Steuersatzung

Normalität in der Justiz ist es doch wohl, dass die Schuld nachgewiesen werden muss und nicht die Unschuld eines Verdächtigen.

Es wurde somit der Satz :

„ im Zweifelsfall für den Angeklagten“,  zum Fundament erhoben

Wohl auch, um die Menge der Justizirrtümer auf ein Minimum, die für uns Menschen möglich ist,  zu reduzieren

 Im  Falle „ Kampfhunde“ wird dieses übliche und bewährte Rechtstaatsprinzip, meines Wissens erstmalig,  durchbrochen. Dies erfolgte aus einer reinen  populistischen Betrachtung der Verhältnisse, ohne sich wissenschaftlichen Erkenntnissen zu bedienen und damit  Verordnungen und Satzungen abzustützen.

Es gilt hier nun folgende Frage zu klären :

Ist nicht die Umkehrung des gängigen Rechtstaatprinzips, ohne die zusätzliche Möglichkeit der Rehabilitation, nicht wider die  Guten Sitten ?

Ergo : Sittenwidrige Steuersatzung ?

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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*Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)*