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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
Heute mit diesem:

* dem Unwort des Jahres

* Grillen hilft !

* Protokoll der Anhörung zum Niedersächsischen Gesetz über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren

 
Sehr geehrter Herr Weber,
 
dem Unwort des Jahres ( aus Ihrem Popup-Fenster) stimme ich zu. Noch einprägsamer als "Politiker"  wäre allerdings "Volksvertreter". Hier braucht man nur die zweite Silbe wegzulassen, um das zu bekommen, was viele dieser Figuren tatsächlich sind: "Volkstreter". Das Volk wird getreten, bis Ihm die Luft wegbleibt. Tatsächlich "ver"treten wird zunächst der eigene Säckel, dann die eigene Lobby und erst weit abgeschlagen das Volk.
 
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schwab, Koblenz  
 
Grillen hilft !
oder:
Abgerechnet wird zum Schluß...

"PARTEIKRISE

FDP in Finanznot

Die FDP kommt heute zu einer zweitägigen Klausurtagung zusammen. Die Möllemann-Spendenaffäre und Finanzschwierigkeiten überschatten das Treffen. Die Partei hat in ihren Planungen offenbar mit einer weit höheren Erstattung für Wahlkampfkosten gerechnet.
 
Berlin - Bei dem Klausurtreffen soll die Strategie der FDP nach dem enttäuschenden Ausgang der Bundestagswahl erörtert werden. Die Liberalen waren mit 7,4 Prozent weit unter den angestrebten 18 Prozent geblieben - und sind nun offenbar in akuten Finanznöten.

Schatzmeister Günther Rexrodt habe bei seinen Kalkulationen für den Bundestagswahlkampf eine deutlich höhere Wahlkampfkostenerstattung eingeplant, als sie der Partei jetzt Zusteht, berichtete die "Berliner Zeitung". Deshalb fehlten nun 820.000 Euro in der Kasse. Aus dem Umfeld der Partei sei bestätigt worden, dass Rexrodt bei der Genehmigung des Wahlkampfbudgets von einem Zweitstimmenanteil von zehn Prozent ausgegangen sei.

Nach den Richtlinien zur Parteienfinanzierung erstattet der Bund jenen Parteien, die bei der Wahl mehr als 0,5 Prozent erreichen, anteilige Wahlkampfkosten in Höhe von 0,66 Cent pro erhaltener Stimme...."

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,220608,00.html

"...Erheblich dramatischer kann die Situation für die FDP werden, falls es aus der Spendenaffäre um ihr Ex-Führungsmitglied Jürgen Möllemann zu einer Nachzahlung in Millionenhöhe an die Bundestagsverwaltung kommen sollte. Dazu wollte sich Rexrodt nicht äußern...."

Quelle: http://de.news.yahoo.com/021031/3/31mx4.html
 

 
Protokoll der Anhörung zum Niedersächsischen Gesetz über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren (NHundG) durch den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am Mittwoch d. 30.10.02
(es handelt sich hierbei nicht um das offizielle Protokoll sondern um eine Zuhörermitschrift)

Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden.

Herr Kix vom Niedersächsischen Landkreistag:
Die Zuständigkeit der Behörden bei Umsetzung des Gesetzes müsse geklärt werden, für den entstehenden Verwaltungsaufwand müssen finanzielle Regelungen getroffen werden. Bei der Feststellung der Rassezugehörigkeit müsse die Beweislast umgekehrt werden, d.h. der Halter müsse im Zweifelsfall beweisen das sein Hund nicht von einer der inkriminierten Rassen abstammt. Fristen für Haltungsgenehmigung und Wesenstest müssten festgelegt werden. Es müsse eine Versicherungspflicht für alle Hunde eingeführt werden. Bereits nach der HVO erteilte Genehmigungen und durchgeführte Wesenstests sollten auch nach Einführung des Hundegesetzes weiter Gültigkeit haben. Kennzeichnungspflicht für alle Hunde durch einen Chip.

Herr Bothe vom Niedersachsischen Städtetag:
Stimmt dem zu, spricht sich aber gegen eine Versicherungspflicht für alle Hunde aus.

Herr Polizeihauptkommissar Kaufhold von der Landespolizeischule Niedersachsen:
Die im Gesetzentwurf geforderte Haltung von Hunden so dass jede davon ausgehende Gefahr vermieden werden muss wiederspricht dem BGB in dem festgestellt ist das von allen Tieren Gefahren ausgehen können da alle Tiere unvorhersehbar reagieren können. Eine Rasseliste ist zur Feststellung gefährlicher Hunde nicht haltbar. Ein Wesenstest nach Rasse ist unsinnig da es sich hier nur um eine Momentaufnahme des Tieres handelt, ein Hund der den Test bestanden hat kann einige Wochen später durch Aggressionsdressur gefährlich sein. Daher ist ein Wesenstest nur bei auffällig gewordenen Hunden sinnvoll. Sachkundenachweis für alle Hundehalter, zumindest aber für die Halter größerer Hunde. Hundeführerschein ist ein Schritt in die richtige Richtung, Anreiz durch reduzierte Hundesteuer / gestaffelte Versicherungsbeiträge. Bezeichnung „Wesenstest“ ist irreführend, es sollte „Verhaltenstest“ genannt werden. Keine Kennzeichnung getesteter Hunde durch rote Plaketten da diese „Gefahr“ signalisieren und ausgerechnet die Hunde, die den Wesenstest bestanden haben, stigmatisieren. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung ist unverhältnismäßig verglichen mit den hohen Hürden für eine Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht auf kriminelle Handlungen.

Herr Jochen Rissmann, Landesverband Niedersachsen des VDH:
Begrüßt zunächst das mit dem Gesetzentwurf einige überzogene Restriktionen der HVO entfallen. Lehnt die Beurteilung der Gefährlichkeit nach Rassezugehörigkeit ab, Aggressivität ist immer individuelles Merkmal eines einzelnen Individuums. Die im Gesetzentwurf aufgeführten Rassen sind erwiesenermaßen in keiner Weise auffällig. Der VDH unterstützt daher auch die Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz. Rote Plaketten für getestete Hunde sind unsinnig und sogar gefährlich. Maulkorbpflicht nur für Hunde ab 1 Jahr damit sie als Junghunde die notwendigen Sozialkontakte aufbauen können. Im Gesetzentwurf genannten Auflagen und vorgesehenen Kontrolle sind nur für bereits auffällig gewordene Hunde sinnvoll. Bei allen Beißvorfällen gibt es eine Vorgeschichte des Hundes oder des Halters bei der die Ordnungsbehörden längst hätten eingreifen können. Kennzeichnungspflicht für alle Hunde mit zentralem Register, generelle Haftpflichtversicherung mit Bonussystem bei nachgewiesener Sachkunde.

Frau Vera Steder, Deutscher Tierschutzbund:
Fordert ein Heimtierschutzgesetz. Hunde werden nur durch falsche Haltung, Aufzucht oder Ausbildung gefährlich, die Gefährlichkeit ist nicht an Rassen festzumachen. Pauschale Verbote sind unsinnig und unwirksam. Wesenstest nur für tatsächlich auffällig gewordene Hunde. Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung und Registrierung für alle Hunde. Wesens- und Gesundheitsprüfung für Zuchthunde, Kontrolle und Sachkunde der Züchter. Bessere Ausbildung der Fachleute / Tierärzte die den Wesenstest abnehmen dürfen. Kontakte zwischen Kindern und Hunden in Schulen fördern.

Herr Dietrich Bethke, Verband Niedersächsischer Tierschutzvereine:
Der Fall „Volkan“ ist in den Medien so breitgetreten worden weil er durch einen sogen. „Kampfhund“ verursacht worden ist, bei anderen tödlichen Beißvorfällen erschöpft sich das Medieninteresse auf 1, 2 kleine Artikel. Die HVOs haben keinerlei Schutz der Bevölkerung gebracht sondern nur die Tierheime mit aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit schwer vermittelbaren Hunden gefüllt. Die Genehmigungspflicht für Hunde bestimmter Rassen ist sachlich und fachlich nicht haltbar. Alle Vorfälle haben eine Vorgeschichte, da hätten präventive Maßnahmen eingreifen können. Sachkunde und Zuverlässigkeit nur bei tatsächlich auffällig gewordenen Hunden. Allgemeiner Sachkundenachweis für alle Hundehalter ist bei ca. 5 – 8 Millionen Hunden nicht in qualitativ ausreichender Form durchführbar, es sollten jedoch Anreize durch ein Bonussystem bei Hundesteuer und Versicherungsprämie geschaffen werden. Kennzeichnungspflicht und Zentralregister sowie Haftpflicht für alle Hunde. Kontrolle von Zucht und Handel sowie Sachkunde der Züchter notwendig.

Herr Dr. Manfred Herrmann, Allgemeiner Deutscher Rottweiler Klub:
Wenn die „bösen“ Hunde per Gesetz ausgerottet sein werden kommen eben die zweitbösesten dran. Dabei kommen bissige Hunde bei allen Rassen vor, Ursache dafür ist nie der Hund sondern immer der Halter. Auch jeder Mensch kann unkontrolliert reagieren wenn er sich bedroht fühlt oder gereizt wird. Seit 2 Jahren wird nun über „diesen Mist“ diskutiert. Die Vorreiterrolle Bayerns hat nun das ganze Land überrollt. Große Populationen wie der DSH werden in den Verordnungen deshalb nicht aufgeführt weil sie wg. ihrer großen Anzahl nicht verwaltet werden können. Welchen Unterschied macht es für ein Beißopfer wenn es von einem Hund gebissen wurde dessen Population von den Ordnungsbehörden nicht verwaltet werden kann ? Kennzeichnungspflicht für alle Hunde. Aufklärung der Öffentlichkeit notwendig um Vorurteile abzubauen, bei den Kindern anfangen und hier auch die Hundevereine einbinden.

Herr Bernd Fischer, Deutscher Klub für Bullterrier:
Die Gesetzvorlage ist untauglich, die Regelung in § 7 nach Beißvorfällen ist unzureichend. Die Ordnungsbehörden sind hiernach zwar ermächtigt aber nicht verpflichtet zu reagieren, d.h. wg. Überlastung der Ordnungsbehörden blieben Beißvorfälle unbearbeitet. Die Auswahl der Rassen ist willkürlich und falsch, eine Rasseliste ist nicht akzeptabel. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Präventivmaßnahmen müssten für Hunde aller Rassen gelten.

Herr Peter Sander, Bullterrierzüchter und stellvertretender Leiter einer Ordnungsbehörde hierzu ergänzend:
Wenn das Gesetz eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Gefahrenabwehrrecht sein soll muss es für die Ordnungsbehörden auch durchführbar sein.

Herr Rainer Purde, Staffordshire Bullterrier Club Germany e.V.:
Die Feststellung der Rassezugehörigkeit ist für keinen Veterinärmediziner eindeutig möglich, erst recht nicht bei Kreuzungen. Das verhalten eines Hundes ist nicht beständig, es kann durch Dressur und Lebenserfahrungen des Tieres verändert werden. Sachkunde für alle Hundehalter. Restriktionen nur gegen Halter tatsächlich auffälliger Hunde. Der StaffBull wurde in England als Kinder- und Familienhund gezüchtet, ist ursprünglich in den dortigen Arbeitervierteln mit vielen Kindern in kleinen Wohnungen gehalten worden. Mit dem Zuchtziel 40cm / 14,5 kg ist er als Schutzhund gar nicht geeignet. Die Rasselisten sind wissenschaftlich nicht haltbar. Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde sowie Sachkunde für alle Halter, evtl. gestaffelt: theoretischer Teil für alle, praktischer Teil nur für Halter größerer Hunde.

Rechtsanwalt Herr Dr. Lange hierzu ergänzend:
Tötung von Hunden die nicht auffällig geworden sind nur wg. nicht bestandenem Wesenstest ist unzulässig. Die Einschränkung der Grundrechte (Unverletzlichkeit der Wohnung) ist nicht haltbar.

Frau Nielsen und Herr Thomas Henkenjohann, Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter:
Frau Nielsen zitiert Aussagen von Landwirtschaftsminister Uwe Bartels in denen dieser sich ausdrücklich gegen Rasselisten ausspricht und diese als nicht sachgerecht und unsinnig bezeichnet. Die zuständigen Stellen seien also seit langer Zeit über den Unsinn von Rasselisten informiert. Lt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes lässt sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht von der Rasse ableiten. Auch die Rechtsprechung bzgl. Erhöhter Hundesteuer ändere sich dahingehend das die Gefährlichkeit einer bestimmten Rasse zunächst nachgewiesen werden müsse. Bei der Beurteilung ob eine Rasseüberproportional an Beißvorfällen beteiligt sei könne man die Welpenstatistik des VDH nicht heranziehen da dieser nach eigenen Angaben lediglich 25 % aller Rassehunde umfasse, die hohe Zahl der Mischlinge überhaupt nicht. Präventive Maßnahmen (Sachkunde, Wesenstest, Kontrollen) müssten bei Zucht und Handel ansetzen. Haftpflicht, Kennzeichnungspflicht und Sachkunde für alle. Die Erfassung von Beißvorfällen müsse standardisiert werden um zuverlässige Zahlen zu erhalten. Die Ordnungsbehörden müsste gegen unzuverlässige Halter rigoroser vorgehen.

Herr Schmidt, Deutscher Kinderschutzbund:
Kinder sind nicht nur vor Hundebissen zu schützen sondern müssten sich auch überall angstfrei bewegen können. Gefahren gehen nur von Hunden mit erhöhter Beißkraft aus, Vorbestrafte dürfen keine gefährlichen Hunde halten. Der Kinderschutzbund begrüßt das Gesetz, bereits die HVO habe dazu geführt das Hundehalter sich nun disziplinierter verhalten. Kinder müssen vor gefährlichen Hunden (Kampfhunden) geschützt werden.

Herr Hellberg, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft:
Ca. 70 % aller Hunde seien bereits haftpflichtversichert, die Bereitschaft dazu habe sich in den letzten Jahren deutlich erhöht, eine Versicherungspflicht lehnt die Versicherungswirtschaft jedoch ab. Eine Meldepflicht der Versicherungen gegenüber den Ordnungsbehörden würde zu deutlich höherem Verwaltungsaufwand der Versicherungen führen, die Versicherungsprämien müssten dann deutlich erhöht werden. Einige Versicherungsgesellschaften nehmen erhöhte Prämien für sogen. „Kampfhunde“, es gibt jedoch keine nach Rassen spezifizierten Schadensstatistiken.

Dr. Wilfried Cossmann, Tierärztekammer Niedersachsen:
Anleinzwang darf nicht großflächig verordnet werden da, insbesondere für Junghunde, soziale Kontakte für die Hunde notwendig sind. Rasseliste ist sachlich und fachlich nicht gerechtfertigt. Qualifizierung der Hundeschulen und –Ausbilder dringend notwendig. Ermäßigte Hundesteuer als Anreiz für Sachkundeprüfung. Gefährlichkeit eines Hundes ist oftmals durch dessen Haltung und Umfeld bedingt.

Frau Dr. Zoogbaum und Herr Dr. Grußendorf, Bundesverband der prakt. Tierärzte:
Der Gesetzentwurf fußt leider nicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse sondern widerspricht diesen. Es gibt keine molekularbiologische Unterscheidungsmerkmale für „gefährliche Hunde“. Die Sozialisation in den ersten 12 Lebenswochen ist entscheidend, daher Sachkunde für Züchter und Wesenstest für Zuchttiere. Große Zuchtanlagen, bei denen menschlicher Bezug und Betreuung fehlen, müssten verboten werden. Sachkunde für Halter, Zertifizierung von Hundeschulen und Ausbildern. Standardisierter Wesenstest für auffällig gewordene Hunde. Kennzeichnung aller Hunde durch Mikrochip, Tätowierung ist untauglich da zu 50 % schlecht leserlich; außerdem ist Tätowierung schlimme Tierquälerei. Das Europaparlament hat bereits eine Chippflicht beschlossen die in 7 Jahren in ganz Europa Pflicht wird. Allgemeine Haftpflicht. Hunde sind gut für Kinder und deren Entwicklung daher Hunde in die Schulen, Kinder die mit Hunden aufwachsen sind seltener krank und selbstsicherer.

Dr. Barbara Schöning, Fachtierärztin für Verhaltenstherapie:
Aggressionsverhalten gehört zu normalen Verhaltensrepertoire jedes Hundes, Einteilung in mehr oder weniger gefährliche Rassen ist nicht möglich. Neue Schwedische Untersuchung an über 15.000 Hunden 164 verschiedener Rassen beweist das nur Einflüsse der Haltung und Umwelt maßgebend sind. Der größte Teil von Beißvorfällen gegen Kinder spielt sich innerhalb der Familie ab. Jeder Beißvorfall hat seine Vorgeschichte, mangelnde Sachkunde der Eltern ist meist ursächlich. Ein Wesenstest ist keine Garantie für die Zukunft aber sinnvoll bei verhaltensauffälligen Hunden um zu entscheiden wie mit dem Tier weiter zu verfahren ist. Sachkunde zum Halten von Tieren ist durch das Tierschutzgesetz vorgeschrieben.

Prof. Hansjoachim Hackbarth, TiHo Hannover, Leiter des Instituts für Tierschutz und Verhalten:
Seit 1835 gibt es keine Kampfhunde mehr da keine Hunde mehr speziell für Hundekämpfe gezüchtet werden. An der TiHo wurden über 1.000 Wesenstests durchgeführt. Davon konnten bisher jedoch nur 415 Tests ausgewertet werden da die Landesregierung zwar viel Geld für neue Gesetze aber zu wenig für die Forschung ausgibt. 95 % der getesteten Hunde zeigten keinerlei gestörtes aggressives Verhalten obwohl sie ja ausnahmslos den angeblich gefährlichen Rassen angehörten. Die restlichen 5 % zeigten Verhaltensauffälligkeiten in verschiedenen Abstufungen was aber nicht gleich bedeute das sie alle gefährlich seien. Wenn an alle Hunde testen würde sei mit einem deutlich höheren Prozentsatz auffälliger Hunde zu rechnen. Kreuzungen verschiedener Rassen lassen sich nicht bestimmen. Das häufig als Begründung von Rasselisten aufgeführte sogen. Qualzuchtgutachten basiert auf 2 Dissertationen die sich überhaupt nicht auf aggressives Verhalten erwachsener Hunde beziehen sondern auf das Spielverhalten von Welpen. Wesenstest für alle Zuchttiere. Beißvorfälle gegen Kinder finden überwiegend innerhalb der Familien statt und zwar hauptsächlich durch Klein- und Kleinsthunde gegen Klein- und Kleinstkinder. Sachkunde für alle Tierhalter notwendig, erst mit dem Nachweis eines Beratungsgespräches bei einem Tierarzt dürfte der Erwerb eines Heimtieres erlaubt sein. Leinenzwang in bestimmten Arealen, z.B. Innenstädten, sinnvoll. Es müssen aber ausreichende und naheliegende Auslaufflächen bereitgestellt werden.

Fazit: alle Fachleute sprachen sich eindeutig und begründet gegen Rasselisten aus.
Nur der Vertreter des Kinderschutzbundes warf ständig undifferenziert mit Begriffen wie „Kampfhund“, „gefährliche Hunde“ und „erhöhte Beißkraft“ herum. Wenn die Parlamentarier des Niedersächsischen Landtages dennoch ein Gesetz beschließen sollten das eine Rasseliste beinhaltet tun sie dies eindeutig wider besseren Wissens.

Nach der Anhörung habe ich mich noch mit einigen Abgeordneten der SPD unterhalten. Sie haben sich einmütig gegen die Rasseliste ausgesprochen. Einer ging sogar noch weiter und bezeichnete das ganze Gesetz als überflüssig, wichtige Punke wie Sachkundenachweis, Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht könnten auch in das Gefahrenabwehrgesetz aufgenommen werden. Allerdings sagte mir einer der Abgeordneten auch das es dennoch schwierig würde Minister Bartels von der Unsinnigkeit einer Rasseliste zu überzeugen, dieser würde sicher versuchen die Rasseliste per Order de Mufti von oben anzuordnen.

Arbeitskreis Tierschutz der SPD
Bezirk Hannover
 
 
mir einer der Abgeordneten auch das es dennoch schwierig würde Minister Bartels von der Unsinnigkeit einer Rasseliste zu überzeugen, dieser würde sicher versuchen die Rasseliste per Order de Mufti von oben anzuordnen.

Arbeitskreis Tierschutz der SPD
Bezirk Hannover