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* VGH
bestätigt erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde auch bei erfolgreicher
Verhaltensprüfung
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wie einer Pressemeldung, die mir vorliegt zu entnehmen ist, fordern Sie ein
Verbot der
* RETTUNGSWESTE
FÜR KAMPFHUNDEHALTER
* Was haben die Rasseverordnungen gebracht?
* Hierzu gleich eine Antwort:
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Gottseidank - Maxima ist tot
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VGH Mannheim v. 29.07.2004 - Az.: 2 S 2695/03
VGH bestätigt erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde auch bei
erfolgreicher Verhaltensprüfung
Der Gestaltungsspielraum der steuererhebenden Gemeinde als
Satzungsgeberin umfasst die Befugnis, bestimmte Hunderassen in einer Liste
gefährlicher Hunde aufzuführen und sodann das Halten solcher Hunde wegen einer
gesteigerten abstrakten Gefährlichkeit mit einem erhöhten Steuersatz zu
belegen. Ob der Hund erfolgreich einen Wesenstest gemäß § 1 Abs. 4 der
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums ländlicher Raum
über das Halten gefährlicher Hunde - PolVO - bestanden hat, ist für die
steuerrechtliche Beurteilung unerheblich. Dies hat der 2. Senat des
Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) klargestellt und den Antrag
eines Hundehalters (Kläger) auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des
Verwaltungsgerichts Stuttgart (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts
Stuttgart vom 15.10.2003) abgelehnt.
Die Landeshauptstadt Stuttgart (Beklagte) hatte den Kläger zu der erhöhten
Hundesteuer in Höhe von jeweils 1.200,-- DM (612,-- Euro) für die Jahre 2001
und 2002 herangezogen. Diese erhöhte Hundesteuer wird nach der Satzung der
Beklagten für jeden Hund erhoben, bei dem entweder die Ortspolizeibehörde eine
gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit konkret festgestellt hat, oder der
Hund in einer sogenannten "Rassenliste" aufgeführt, oder mit Hunden dieser
Rassen bis zur ersten Elterngeneration gekreuzt worden ist. Der vom Kläger
gehaltene Mischlingshund "Sarah", der aus einer Kreuzung mit einem Hund der
Rasse American Staffordshire Terrier hervorgegangen ist, hatte erfolgreich
einen Wesenstest gemäß § 1 Abs. 4 der PolVO bestanden. Der Kläger meint, er
müsse deshalb für diesen Hund geringer besteuert werden.
Dem ist der VGH in Übereinstimmung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht
gefolgt. Anknüpfungspunkt für die erhöhte Hundesteuer bei den in der Liste
aufgeführten Hunderassen sei nicht eine festgestellte oder vermutete
individuelle Gefährlichkeit des einzelnen Hundes, sondern ein genetisches
Potential, welches bei Hinzutreten weiterer Umstände die aufgelisteten Hunde zu
einer Gefahr werden lasse. Diese potentielle Ge-fährlichkeit erlaube es dem
kommunalen Satzungsgeber, unabhängig von der konkret und individuell
festgestellten Bissigkeit des Tieres eine Besteuerung mit dem Lenkungsziel
einer generellen und langfristigen Zurückdrängung dieser Hunde im
Gemeindegebiet vorzunehmen. Insoweit sei ihm bei Erlass einer
Hundesteuersatzung ein größerer normativer Gestaltungsspielraum eingeräumt, als
beim Erlass einer Polizeiverordnung. Die Beklagte habe aufgrund dieser
Gestaltungsmöglichkeit auch zutreffend die potentielle Gefährlichkeit des vom
Kläger gehaltenen American Staffordshire Terrier-Mischlings angenommen. Diese
Hunderasse werde auch in § 1 Abs. 2 PolVO und in Art. 1 § 1 des Gesetzes zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde als "Kampfhund" bzw. "gefährlicher Hund"
bezeichnet. Dass die Wesensprüfung des Hundes als "Momentaufnahme" dessen
potentielle Gefährlichkeit nicht ausschließen könne, werde auch durch die
jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungs-gerichts zum Einfuhr- und
Verbringungsverbot von gefährlichen Hunden im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde bestätigt.
Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 2 S 2695/03).
_____________
Hier noch ein älteres Urteil dazu:
VG Stuttgart Urteil vom 15.09.2003 (Aktenzeichen: 11 K
3456/02)
Erhöhte Kampfhundesteuer ist trotz erfolgreich abgelegter
Verhaltensprüfung gerechtfertigt
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart wies mit
Urteil vom 15.09.2003 (Aktenzeichen: 11 K 3456/02) die Klage eines Halters
eines American Staffordshire Terrier - Mischlinghundes gegen seine Heranziehung
zu erhöhter Hundesteuer ab, der im November 2000 erfolgreich an der
Verhaltensprüfung nach § 1 Abs. 4 der Polizeiverordnung des Innenministeriums
und des Ministeriums ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde
teilgenommen hatte. Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte den Kläger zu dem
erhöhten Jahressteuerbeitrag in Höhe von 1.200 DM bzw. 612,-- EUR für die Jahre
2001 und 2002 herangezogen.
Nach § 5 Abs. 1 der Satzung der Stadt Stuttgart über die Erhebung der
Hundesteuer - HStS - vom 19.10.2000 beträgt die Steuer im Kalenderjahr 1.200,--
DM (612,-- EUR) für jeden von der Ortspolizeibehörde (Amt für öffentliche
Ordnung) festgestellten Hund mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
gegenüber Menschen oder Tieren im Sinne von § 1 Polizeiverordnung des
Innenministeriums und des Ministeriums ländlicher Raum vom 03.08.2000 (PolVOgH),
und für jeden gefährlichen Hund i.S. von § 2 PolVO sowie für jeden Hund, der
einer der folgenden Rassen angehört sowie für Kreuzungen bis zur ersten
Elterngeneration (Vater-/Muttertier) mit Hunden der folgenden Rassen: Neben der
Bordeaux Dogge, dem Bullmastiff und Bullterrier u.a. auch den American
Staffordshire Terrier.
Die 11. Kammer führte zur Begründung aus:
Der vom Kläger gehaltene Mischlingshund "Sarah" werde von § 5 Abs. 1 HStS
erfasst, da es sich nach den eigenen Angaben des Klägers um eine Kreuzung bis
zur ersten Elterngeneration (Vater-/Muttertier) mit einem Hund der Rasse
American Staffordshire Terrier handle. Das Bestehen oder Nichtbestehen einer
Verhaltensprüfung nach § 1 Abs. 4 der Polizeiverordnung sei für die Anwendung
der Rechtsfolge, erhöhter Steuersatz, nach dieser Alternative des § 5 Abs. 1
HStS ohne Bedeutung.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Stuttgart verstoße nicht gegen höherrangiges
Recht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das
Gericht anschließe, berechtigte bereits ein von bestimmten Hunderassen
ausgehendes Besorgnispotenzial den kommunalen Satzungsgeber im Rahmen einer
Hundesteuersatzung einen höheren Steuersatz für diese zu bestimmen.
Die Schwelle der abstrakten Gefahr, die polizeirechtliche
Maßnahmen eröffne, müsse dabei nicht erreicht sein. Es verstoße auch nicht
gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, wenn die
Hundesteuersatzung der Stadt Stuttgart eine erfolgreich abgelegte
Verhaltensprüfung nach § 1 Abs. 4 Polizeiverordnung des Innenministeriums und
des Ministeriums ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.
August 2000 - PolVOgH - in Bezug auf bestimmte Hunderassen nicht berücksichtige
und die von diesen Hunden ausgehende Besorgnis unwiderleglich vermute.
Das Bundesverwaltungsgericht habe auch hierzu u.a.
ausgeführt, dass die in der Steuervorschrift genannte Liste nur solche Hunde
enthalte, denen wegen ihres Gewichts oder ihrer Beißkraft eine abstrakte
Gefährlichkeit zugesprochen werden müsse. Ersichtlich habe der Satzungsgeber
darauf abgestellt, dass es sich bei diesen Hunden um - erst in neuerer Zeit
verstärkt importierte - Züchtungen handle, die im Ausland u.a. für Hundekämpfe
bestimmt gewesen seien. Dementsprechend sei bei diesen Hunden eine Zuchtauswahl
getroffen worden, die besondere Angriffsbereitschaft, Beschädigungswille ohne
Hemmung und herabgesetzte Empfindlichkeit gegen Angriffe des Gegners habe
fördern sollen. Zwar sei nicht bei allen individuellen Exemplaren dieser
Züchtungen a priori aufgrund ihrer Merkmale von einer gesteigerten
Gefährlichkeit auszugehen; denn das aggressive Verhalten eines individuellen
Hundes hänge von mehreren Faktoren ab, wie seiner Veranlagung, seiner Aufzucht
und den Verhaltensweisen seines Halters.
Mit dem als unwiderlegliche Vermutung ausgestalteten
Steuertatbestand verfolge der Satzungsgeber nicht in erster Linie oder gar
ausschließlich einen im engeren Sinn "polizeilichen" Zweck der aktuellen und
konkreten Gefahrenabwehr. Das Lenkungsziel bestehe vielmehr - zulässigerweise -
auch darin, ganz generell und langfristig im Gemeindegebiet - also hier im
Gebiet der Stadt Stuttgart - solche Hunde zurückzudrängen, die aufgrund ihres
Züchtungspotenzials in besonderer Weise die Eignung aufwiesen, ein gefährliches
Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach Hinzutreten anderer Faktoren.
Die unwiderlegliche Vermutung sei in besonderer Weise geeignet, dieses Ziel zu
erreichen. Müssten nämlich in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von der höheren
Besteuerung gewährt werden, so würde das dem steuerlichen Lenkungszweck, den
Bestand an potenziell gefährlicheren Hunden möglichst gering zu halten,
zuwiderlaufen.
Da aus der nur potenziellen Gefährlichkeit bei Hinzutreten
anderer Faktoren jederzeit eine akute Gefährlichkeit erwachsen könne, sei es
sachgerecht, bereits an dem abstrakten Gefahrenpotenzial anzuknüpfen.
Unabhängig davon seien die unwiderlegliche Vermutung und die darin liegende
Typisierung auch durch Praktikabilitätsgesichtspunkte gedeckt.
(Noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung
zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Der
Antrag auf Zulassung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der
Entscheidung zu beantragen).
Anmerkung der Redaktion: Bin mal gespannt wann ein
Richter endlich wieder RECHT spricht - wahrscheinlich kann sich das der Richter
aber nur erlauben wenn er einen Tag vor der Pension steht - damit ihm nicht
mehr soviel passieren kann!
Ist schon Scheisse wenn man sich durch die
Poli"TICKER" beeinflussen lassen muss........
Rechtsstaat BRD sag ich da nur
...................
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Manfred Müller
Postfach 1116
55271 Stadecken-Elsheim
Tel.: 0 61 30 - 91 99 84 1
Fax: 0 61 30 - 94 79 86
Stadecken-Elsheim 27.Juli.2004
Kampfunde
Herr
Maetinet
ÖVP Kärnten
Sehr geehrter Herr Maetinet,
wie einer Pressemeldung, die mir vorliegt zu entnehmen ist, fordern Sie
ein Verbot der Kampfhundehaltung in Kärnten.
Was verstehen Sie eigentlich unter einem Kampfhund?
Es gibt keine Kampfhunderassen, sondern nur Hunde verschiedener Rassen von
A-Z.
Sie aber setzen auf Rassismus und Ausrottung!
Haben Sie schon Lager für liebe Familienhunde?
Ich frage Sie, woher haben Sie Ihr Fachwissen!
Aber vielleicht kann ich die Frage für Sie Beantworten!
RTL und Co. und schon ist der Geist vers...t!
Oder aus dem Fenster gen Deutschland geschaut!
Sie fordern ein rigoroses durchgreifen gegen Hundehalter.
Sie wissen nicht was Sie Tun!
Wissen nicht, was Sie Familien und deren Kinder mit ihren Familienhunden
antun die unter derartigen Hetzkampagnen zu leiden haben.
Machen Sie sich erst einmal sachkundig!
Zäumen Sie kein Pferd auf, ehe Sie richtig reiten gelernt haben.
Glauben Sie, ich besitze seid 18 Jahren Bullterrier, den ersten vom Züchter
jetzt zwei vom Tierschutz!
Wenn ich, den Medien Glauben schenken würde, dürften meine Frau und ich nicht
mehr Leben!
Denn unsere Hund schlafen schon immer im Schlafzimmer.
Ich hoffe, Kindesmißbrauch, Vergewaltigung und Mord wird in Kärnten genau
so hart geahndet wie Hundehaltung.
Ich jedenfalls werde Österreich meiden wie die Pest, die uns wieder
einzuholen scheint!
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Müller
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Peter
Böttcher
Postfach 10 71 03
28071
Bremen
Tel.:
0172 53 43 63 5
Fax:
0421 339 83 47
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Peter Böttcher
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Peter Böttcher
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28071 Bremen
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Was haben die Rasseverordnungen gebracht?
Vier bis fünf Jahre unseres Lebens und unserer Gesundheit können wir getrost
abschreiben!
Sie haben das ganze Volk in Unruhe gebracht!
Leid und Elend wurde in so manche Familie gebracht.
Verlogene Demagogen aus Politik und Medien predigten und predigen Lügen und
Hass.
Sie haben nicht nur die Ausrottung von Bullterrier, Pitbull Terrier, American
Staffordshire-Terrier und Staffordshire Bullterrier in Deutschland
herbeigezaubert, sondern einen Hundehass gegen fast alle Rassen geschürt.
Sie haben Deutschland wieder geteilt, in Hundefreunde und Hundehasser.
Sie haben uns gezeigt, dass sich Politiker als Fachleute aufspielen, obwohl sie
über Dinge sprechen, von denen sie keinen blassen Schimmer haben.
Jeder konnte seine Perversitäten ausleben.
Sie haben gezeigt, dass die Medien jede Story bringen, egal ob sie richtig ist
oder erlogen.
Diese künstlichen Verordnungen haben uns gelehrt, dass das neue Priesteramt
Verfassungsrichter und Staatsanwalt heißt.
Es hat uns gezeigt, auch wenn Unrecht erkannt wird, werden es gewisse Kreise
nicht zurücknehmen.
Und sie haben einigen viel Geld gebracht. Sehr viel Geld!
Sie haben auch gezeigt, wer es ehrlich meinte und nicht nur in Genf jammerte.
Ja, wir haben sogar einige Wunderheiler erleben dürfen, die allerdings alle auf
der Strecke geblieben sind.
Gezeigt haben diese Verordnungen vor allem, was für ein Verbrechen Menschen
anstellen können und dabei behaupten, wir tun nur unsere Pflicht.
Unsere Pflicht?
Das war und ist keine Pflicht.
Von keinem!
Nicht von den Verfassungsrichtern, Staatsanwälten, Richtern, Politikern und den
kleinen Rädchen in den Behörden oder den Blutwürsten der Medien.
Das, was diese o.g. Gruppen in dieser Angelegenheit taten, war und ist nicht
nur ein widerliches Verbrechen!
Es ist schlimmer! Es war und ist für sie nur ein Spiel!
Diese Personen waren und sind Spieler in einem ganz perversen Spiel, welches,
je abnormer es wurde, die Spieler immer mehr aufgeilte, um Ihren Neigungen
freien Lauf zu lassen.
Ohne Rücksicht auf Verluste.
Und wieder machten alle mit!
SHALOM
IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT
Peter Böttcher
26. Juli 2004
Verteiler I & II
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Hierzu gleich eine Antwort: Sehr
geehrter Herr Böttcher,
Sie haben den Kern der Sache getroffen.
Ob sich die geplante "Endlösung" gegen vier Hunderassen durchsetzen läßt, hängt
wesentlich von dem Verhalten der Nieders. Landesregierung ab.
Der staatliche Vernichtungsapparat kann nicht funktionieren, wenn in
Deutschland zwei geschützte Territorien für politisch verfolgte Hunderassen
entstehen. (Thüringen u. Niedersachsen).
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Landespolitik.
In der Hundepolitik wird Herr Wulff möglicherweise von den Ministern seines
Kabinetts regiert.
Das ergibt sich aus der eigenmächtigen Erklärung des Innenministers bei der
Innenministerkonferenz und aus der Tatsache, daß der Ministerpräsident bei dem
Landwirtschaftsminister eine Rückfrage halten muß, bevor er eine Erklärung
abgeben kann.
Deutschland wird derzeit vom Rassismus heimgesucht, der auch vor den Türen des
Nds. Landeskabinetts nicht halt macht.
Es bleibt zu hoffen, daß Herr Wulff in der Hundepolitik wieder das Kommando
übernimmt, so daß uns in Niedersachsen eine Rassenverfolgung erspart bleibt.
Das hätte eine bundesweite Signalwirkung. Der bundesdeutsche "Holocaust" würde
damit ad absurdum geführt.
Mit freundlichen Grüßen M.Korinth |
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Wem der Schuh passt - der soll ihn sich anziehen!
Gottseidank - Maxima ist tot
Bitte lesen Sie erst Maximas wahre Geschichte:
http://tsv-schnuppy.de/Inhalt%20und%20bastard.htm
Die Tierquäler sind also nachweislich mitten unter uns - versteckt unter dem
Mantel des Tierschutzes.
Motivation:
Sachlage ist doch die: Wenn man sein Ego durch besonderes Gutmenschentum
polieren will und nebenher die eine oder andere schwarze Mark verdienen, bietet
sich nichts so sehr an wie sog. Tiervermittlung, verkleidet als Tierschutz.
Marktlage:
Leider gibt es schon ausreichend Tierheime und Tierschutzvereine in
Deutschland, so dass man es als Newcomer eher schwer hat. Außerdem sind die so
gemein, dass sie einen nicht mitspielen lassen, wenn man sich nicht an die
Regeln hält.
Also wird flugs was eigenes ins Leben gerufen, ein Verein, oder eine IG, oder
einfach nur eine Homepage. Auf letzterer steht dann ganz stolz "Wir sind
ausschließlich Privatpersonen, die sich für Tiere engagieren " ("und gehören
nicht zu dieser widerlichen etablierten Mafia, die sich mit ihren Tierheimen
von Veterinäramt, Dachverband und Finanzamt kontrollieren lässt.")
Beschaffungsmarkt:
Jetzt kommt das zweite Problem:
Woher kriegt man die Ware?
Die ganzen Deppen bringen die Tiere ja in die Tierheime.
Bleibt nur die Möglichkeit, neue Beschaffungsmärkte aufzutun:
Im Ausland.
Nicht dass man sich da irgendwie vor Ort sinnvoll engagieren möchte - nein, der
Gratis-Einkauf reicht.
Logistik:
Zwecks Logistik sucht man dann noch ein paar Leichtgläubige als sog.
"Flugpaten", unter Umgehung der Importbestimmungen.
Das alles funktioniert wunderbar, weil jeden Tag ein Dummer aufsteht.
Als Beispiel nur mal wahllos herausgegriffen die:
http://www.herztier.de/
Ein Blick auf die Welpenseite enthüllt nur dem Kundigen, dass hier keinerlei
Leishmaniose o.ä. Testergebnisse auftauchen, und dass die niedlichen
beigefarbenen Welpen mit der Maske Kangalverschnitte sind.
Aber was soll´s.
Der Kangal ist ja bekanntlich sozusagen der "türkische Pudel. "
Hauptsache die Schutzgebühr kommt - falls das nicht klappt mit dem türkischen
Pudel, wandert der eben ins Tierheim.
Unique selling proposition:
Nun wäre es ja noch schöner, wenn man sich das bisschen Kosten und Arbeit auch
noch sparen könnte - das geht aber nur über direkte Spenden.
Werbeknüller müssen her, mit der dicken Mitleidsmasche.
Also werden nicht diejenigen Hunde importiert, die relativ stabil sind und den
Transportstreß noch einigermassen abkönnen (Katzen geht es übrigens im Ausland
genauso schlecht, die müssen aber drüben bleiben - der Marktwert ist zu gering)
- sondern die, bei denen der Mitleidsfaktor besonders hoch ist.
Der Tierschutz-Schwarzmarkt beginnt sich gegenseitig mit blinden, tauben,
drei-, zwei-, ein-, keinbeinigen Hunden zu überbieten, möglichst verknüpft mit
entsprechend internetwirksamen Leidensgeschichten (vergiftet, verstümmelt,
angefahren, verbrannt, am Baum aufgeknüpft...) - nicht zu vergessen das
dazugehörige jeweilige Spendenkonto. Digitalkameras gabs ja genug bei Aldi.
Marketing:
Das Marketing übernimmt dann kostenlos dasjenige aus frustrierten (Haus)frauen
und sonstigen Beschäftigungslosen und Geisteskranken bestehende Schweinepack im
Internet, das nach dem Lebensmotto "Ich maile, also bin ich (wer)" jedwede noch
so lückenhafte oder widersinnige Nachricht als "Dringlich" kennzeichnet und mit
dem Betreff "Achtung!!! Notfall!!! Dringend!!! Alle helfen!!" rotbefahnt durchs
Internet schleudert.
(Gott segne den Erfinder des Spamfilters.)
Im vorliegenden Fall wird das möglicherweise
etwa so funktioniert haben:
1.
Sozialschmarotzer mit Kontakt nach Usbekistan meldet vielversprechendes Objekt
(Hund, keine Beine, blind, taub, schwerst herzkrank, Vollkörper-Räude,
Endstadium der Krebserkrankung) mit medienwirksamer Leidensgeschichte (wurde
aus dem Auto eine 250 Meter hohe Brücke hinunter geworfen) und lediglich
kleinen Vermittlungsmängeln (er versteht sich nicht mit Kindern, Katzen,
anderen Hunden, Menschen im allgemeinen, starker Jagdtrieb, aber nicht
leinenführig, schnappt nach allem, was sich bewegt, kann nicht alleine bleiben
und ist nicht stubenrein).
2.
Marketing-Schweinepack rührt das ganze deutsche Internet wegen dem Tier auf. Es
wird gespendet und gejammert, diskutiert und gemailt.
3.
Sozialschmarotzer lässt Tier einfliegen. Bei Ankunft stellt er fest, dass es
doch einige Kommunikationsprobleme gab, und nur ein Rumpf Hund angekommen ist.
Was nun?
Wenn er den jetzt euthanasieren lässt, macht ihn das eigene
Marketing-Schweinepack dafür fertig. Dann ist es zukünftig aus mit der Kohle,
und die bereits verbratenen Spenden wollen die womöglich auch noch zurück
haben.
4.
Sozialschmarotzer findet nach eifrigem Suchen eine "Pflegestelle", die gegen
entsprechende Beteiligung den Rumpf aufnimmt, sowie einen Tierarzt, nennen wir
ihn mal Dr. Covance, der ebenfalls dringend Geld braucht. Im Internet werden
Marketing-Schweinepack und Doofies nun weiter über die "erfreulichen
Heilungsfortschritte" unterrichtet - dadurch fliessen auch die Spenden weiter
("Er robbte heute schon eine Viertelsekunde schneller zu seinem Freßnapf...
Noch fehlen uns aber 500 Euro Spenden für die 25. und die 26. Operation...")
5.
Unglücklicherweise fällt dann die sogenannte "Pflegestelle" aus, weil sie in
Urlaub muss. Oder in den Zwangsentzug. Oder der Haftantritt terminiert worden
ist. Oder was auch immer.
6. Und wieder hilft das
Marketing-Schweinepack, immer noch nicht stutzig geworden, mit einem
neuerlichen Massen-Notruf eine Bleibe für den Hund zu finden.
7.
Und dann hat das arme Vieh zum ersten Mal im Leben so etwas wie Glück.
Es trifft auf einen Menschen, der zwischen einem Rumpf und einem Hund, zwischen
Tierquälerei und Tierschutz unterscheiden kann, und der fachliche Hilfe in
Anspruch nimmt.
Der Hund wird endlich erlöst, nachdem er für die Dummheit, das Ego und die
finanziellen Interessen so vieler leiden musste.
8.
Zur Zeit beobachte ich die Versuche des Internet-Schweinepacks, sich aus der
Affäre wieder herauszulabern, nachdem sie eine Woche lang kübelweise Unrat über
dem einzigen ausgegossen haben, der tatsächlich dem Hund geholfen hat.
Jeder einzelne
dieser selbsternannten virtuellen Mail-Tierschützer ist mitschuldig am Leiden
dieses und andere Tiere.
Typische Laute
des Internet-Tierschutz-Abschaums:
"Ich habe das aber doch
nur weitergeleitet." |
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Mit freundlichem Gruß
Achim Weber
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