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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg

* Tag des Hundes

* Neue Hundeverordnung


Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg

- Pressestelle -

Logenstraße 6, 15230 Frankfurt (Oder) An die Vertreter der Medien Telefon: (0335) 5568-6 Nebenstelle: 5568-701 Telefax: (0335) 549840 Datum: 20. Juni 2002 Pressedezernent: Dr. Jan Bodanowitz Richter am Oberverwaltungsgericht


Pressemitteilung

Betr.: - Normenkontrollverfahren betreffend die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg -

 Urteil des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 20. Juni 2002 (4 D 9/99.NE, 4 D 72/00.NE, 4 D 79/00.NE, 4 D 86/00.NE, 4 D 89/00.NE) Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg hat die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg vom 25. Juli 2000 mit seinem auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage verkündeten Urteil, abgesehen von Teilen einer Übergangsregelung, nicht beanstandet. Damit blieben die Normenkontrollanträge von elf Antragstellern, überwiegend Halter von Hunden wie u. a. American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterriermischlingen, Mastiff und Rottweiler, im Wesentlichen ohne Erfolg.

Die Antragsteller hatten insbesondere die Ungültigkeit der in der Hundehalterverordnung geregelten Einteilung von Hunden kraft so genannter Rasselisten als unwiderleglich bzw. widerleglich gefährlich geltend gemacht und eine Reihe weiterer Vorschriften der Hundehalterverordnung u. a. über das Haltungsverbot, das Erfordernis einer erlaubnispflichtigen Haltung, den umfassenden Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde sowie das Verbot, gefährliche Hunde in Mehrfamilienhäusern zu halten, angegriffen.

Unter Berücksichtigung des normativen Ermessens des Verordnungsgebers im - in Bezug auf die Hundehalterverordnung einschlägigen - Gefahrenabwehrrecht stehen die angegriffenen Vorschriften nach Auffassung des Senats mit Blick auf die hohen Rechtsgüter von Leben und Gesundheit von Menschen, aber auch von Tieren, im Einklang mit der Rechtsordnung, insbesondere auch mit dem Verfassungsrecht. Soweit die Anknüpfung an das Merkmal der Hunderasse zur Feststellung einer Gefährlichkeit eines Hundes in der Fachliteratur weitgehend abgelehnt wird, sei dies nach Auffassung des Senats im vorliegenden Zusammenhang nicht entscheidend.

Denn bei einer Gefahrenabwehrverordnung, die einen abstrakten Gefahrentatbestand erfassen will, gehe es nicht um die Bestimmung der individuellen Gefährlichkeit eines Hundes, sondern um die tatbestandliche Anknüpfung an ein Gefahrenpotential, das sich u. a. im Zusammenwirken mit anderen Umständen individuell realisieren könne. Für diese Annahme des Verordnungsgebers bestehen auch nach Auffassung des Senats sachlich gerechtfertigte Gründe. Die abgesehen von der zentralen Frage der unwiderleglichen bzw. widerleglichen Gefährlichkeit von Hunderassen angegriffenen weiteren Vorschriften, die die Hundehaltung betreffen, hat der Senat - bis auf Teile der Übergangsregelung nach § 16 der Verordnung - nicht beanstandet. Soweit nach der Hundehalterverordnung 2000 erstmals Hunderassen in die Liste der widerleglich gefährlichen Hunde aufgenommen wurden (z. B. Rottweiler), die damit bei nicht erteiltem sog. Negativzeugnis einer Erlaubnispflicht unterliegen, dürfe diese Erlaubnispflicht nicht von einem berechtigten Interesse an der Haltung abhängig gemacht werden, sofern der Hund vor dem Inkrafttreten der Verordnung bereits gehalten wurde.

Anderenfalls würde der Halter eines solchen Hundes nach Auffassung des Senats willkürlich schlechter gestellt werden als der Halter eines bereits nach der Hundehalterverordnung 1998 als widerleglich gefährlich eingestuften Hundes, für den ebenfalls das Negativattest nicht erteilt wurde. gez. Dr. Jan Bodanowitz Pressedezernent


Die Arche 90 e. V. präsentiert den:
 
Tag des Hundes
 
am 22.06.2002 von 10.00 Uhr - 18.00 auf dem Festplatz Eberstrasse ("Kirmesplatz") in Dortmund
 
Programm:
10.00 Uhr:                        Beginn der Veranstaltung
                                          Eröffnungsrede 
                                          der Bügermeisterin    
                                          der Stadt Dortmund        
                                 
11.00 Uhr                        Wahl "Schönster Hund
                                         des Tages"
 
11.40 - 11.50 Uhr           Dog-Dancing Vorführung
 
11.55 - 12.00 Uhr           Siegerehrung
                                         "Schönster Hund des
                                          Tages"
 
12.00 - 12.25 Uhr           Polizei Hundestaffel
                                         Vorführung: Hund im
                                         Einsatz
 
12.30 - 12.45 Uhr           Agility Vorführung
                                         Hundverein Hagen
 
12.45 - 13.15 Uhr           THW Rettungsstaffel
                                         Vorführung "Hund als
                                         Lebensretter"
 
13.00 Uhr                       Mops "Montag" aus der
                                        Fernsehsendung
                                        "Balko" gibt Autogramme
 
13.15 - 13.45 Uhr          Jugendinformation
                                         Hundeverein Hagen
 
13.45 - 14.00 Uhr          Agility Vorführung
                                        Hundeverein Hagen
 
14.00 - 14.25 Uhr          Polizei Hundestaffel
                                        Vorführung: Hund im
                                        Einsatz
 
14.25 - 14.35 Uhr          Musikbeitrag
 
14.35 - 14.55 Uhr          THW Rettungsstaffel
                                        Vorführung: Hund als
                                        Lebensretter
 
15.00 - 16.00 Uhr         Vorführung Welpenschule
                                        der Kreisjägerschaft, sowie
                                        Musik durch den Bläser-
                                        chor
 
16.00 - 16.10 Uhr         Musikbeitrag
 
16.10 - 16.30 Uhr         "Wetten das....?-Border
                                        Collie Vorführung
 
17.00 - 18.00 Uhr          Vorführung:
                                        Clicker-Trainig, Obedience
                                        und Dog-Dancing der
                                        Hundeschule Hundini
                                       
Während des ganzen Tages Hunderennen für alle Hundebesitzer mit Pokalen für die Sieger. Ferner gibt es noch ein großes Rahmenprogramm für Hund und Halter:
Ponyreiten,
Infostände,
Essen und Trinken,
Tierheilpraktiker,
Kinderecke usw.
 
Impfausweis mit Tollwutimpfung ist mitzuführen !
 
Noch Fragen ? Dann wenden Sie sich an unser Infotelefon: 0231/3 11 84 91 

PRESSEMITTEILUNG

Neue Hundeverordnung

 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 

seit dem Erlass der Hamburger Hundeverordnung haben wiederholt schwere Beißvorfälle z. T. mit Todesfolge, verursacht durch Hunde, die nicht von der Hundeverordnung erfasst sind, verdeutlicht, dass diese Verordnung den Schutz der Bürger nur ungenügend gewährleistet. Die Gefährlichkeit eines Hundes ist nicht primär von seiner Rasse abhängig. Gefahr im Zusammenhang mit Hunden muss neu definiert werden. Darüber hinaus fordert der Hamburger Tierschutzverein:

1. die dauerhafte Kennzeichnung durch einen Transponder (Chip) aller Hunde - Nur so ist mit Sicherheit nachweisbar, welcher Hundehalter für ein Unfallgeschehen im Straßenverkehr oder einen Beißvorfall verantwortlich ist.

2. eine Zwangshaftpflichtversicherung - Viele Hundehalter sind in dem Irrglauben, dass angerichtete Schäden durch ihren Hund über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Die Schadensverursachung durch einen Hund kann für den Halter, aber auch für den Geschädigten, zum wirtschaftlichen Ruin führen.

3. einen Sachkundenachweis der Hundehalter, z. B. durch den obligatorischen Besuch einer Hundeschule.

4. dass die gewerbliche Hundezucht und auch die sogenannte Hobbyzucht steuerlich erfasst und belegt wird.

5. ein grundsätzliches Einfuhrverbot festzulegender Hunderassen.

6. Kastrationsmaßnahmen bei bestimmten Hunderassen - Da dieses eine Grundsatzfrage ist, sollten hier Regularien über eine erhöhte bzw. abgesenkte Hundesteuer vorgenommen werden.

Es ist dringendst erforderlich, die im Jahr 2000 geschaffene Hundeverordnung neu zu fassen. Von politischer Seite erhält der Hamburger Tierschutzverein besonders von Jürgen Klimke von der CDU Unterstützung. Aber auch Politiker anderer Parteien unterstützen eine Überarbeitung der Hundeverordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V.

Ihr

Wolfgang Poggendorf
Geschäftsführer

 

 

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Wolfgang Poggendorf
Geschäftsführer

 

 

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