Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Wir widmen diesen Sonntagsletter Roland Koch und Volker Bouffier *
* sowie 456 toten Hunden in Hessen *

* Deutsche tierärztliche Standesorganisationen werden nach 4 Jahren wach
* Richtig retten - Von Hunden, Haltern, Amtsbütteln und negativen Feststellungsklagen
* AmStaff Max knabbert an Bouffiers Hundeverordnung
* Hessen: Justiz und Regierung im Zwielicht
* Roland Koch täuschte die Justiz
* Roland Koch: Gefälschte Rechenschaftsberichte
* Hessische Justiz: Maulkorb für den Staatsanwalt
* Roland Koch: Jüdische Vermächtnisse
* Der hässliche Roland
* Wiederholung: Nachtigall wir hör´n Dir trapsen

* Off topic:

* Wahlwerbung á la Hamburg: Schnell noch ein toter Hund, damit die Hysterie nicht nachlässt und dazu:

* Betr.: Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 1 ; 17 Abs. 1, 2a, 2b

 

Wahlwerbung à la Hamburg - Schnell noch ein toter Hund, damit die Hysterie nicht nachlässt
Nicht nur Poggendorf erstattet Anzeige

 


Deutsche tierärztliche Standesorganisationen werden nach vier Jahren wach

Offener Brief der Bundestierärztekammer an Roland Koch vom 23.02.2004
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/hessen/Bundestieraerztekammer.jpg
&
Schreiben des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte an Volker Bouffier vom 18.02.2004
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/hessen/Tieraerzte_0204.pdf

wegen:
456 wegen nicht bestandener Wesenstests getöteter Hunde, deren "Zahl in nicht nachvollziehbarem Maße die Zahlen anderer Bundesländer übersteigt", "Ursache dafür ist, dass die aktuellen Standards der Wesensprüfung gemäß Hessischer Hundeverordnung sowie die Durchführungsbestimmungen des Hessischen Innenministeriums ethologischen Grundlagen nicht entsprechen".
 

456 Hunde - Hunde so wie Bexter
lesen ! : http://www.tierheim-olpe.de/news/vdh/007vdh.html
-Todesursache: VDH-Gutachter.

Das Kind, das Ihr zu schützen vorgabt, weint heute noch um seinen Hund.

http://www.tierheim-olpe.de/news/vdh/005vdh.html

Es ging nie um Hunde.
Es ging um Menschen, um Grund- und Bürgerrechte und um die Menschlichkeit.

Es geht um:

"Straftaten im Sinne des § 17 TierschG"

Sollte das gesetzte Ultimatum ergebnislos ablaufen, ohne dass eine der beiden Standesorganisationen Strafanzeige stellt - dann werden wir das tun.
Es kommt auf diese eine Strafanzeige längst nicht mehr an.

Vgl. dazu auch die - wiederholt gleichlautende - Stellungnahme der Hessischen Landestierschutzbeauftragten Dr. Madeleine Martin.
http://www.hmulv.hessen.de/imperia/md/content/internet/tierschutzbeauftragte/pmhunderassen.pdf

Liebe tierärztliche Standesorganisationen:

Woher kommt die Rührigkeit nach 4 Jahren Untätigkeit?

Hat es geholfen, dass im September 2003 ein neues Präsidium für den BPT gewählt wurde?
http://www.tieraerzteverband.de/cgi-local/wPermission.cgi?file=/wDeutsch/presse/meldungen/03_09_29_bptwahlen.shtml?navid=lastUnd

Und auch beim BTK gibt es seit Januar 2004 eine neue Führungsspitze:
http://www.landestieraerztekammer-thueringen.de/aktuelles/2003/Pressemiteilung_Praesidiumswahl.pdf

Wenn`s daran liegt - Weiter so, Herr Breitling und Herr Götz!

Verschwinde, Roland "jüdische Vermächtnisse" Koch.
Und nimm Deinen Büttel und seine vier Hundeverordnungen mit.
 


 

Richtig retten - Von Hunden, Haltern, Amtsbütteln und negativen Feststellungsklagen


 

Hunde (alle Tiere) haben das Recht, in Würde zu leben und in Würde zu sterben, wenn die biologische Zeit dazu gekommen ist.

Rechtslastig denkende Amtspersonen, die dem zuwider  handeln und ungeachtet dessen weiter Hunde morden lassen, begehen Rechtsbeugung/Amtsmissbrauch, sie verstoßen gegen Bundesrecht/Tierschutzgesetz und  machen sich strafbar.

 Die Weisungsgebundenheit  für eine Amtsperson hört da auf, wo für  Unbeteiligte ersichtlich ist, dass die „widerliche“  Person mit ihren  „Anordnungen/Verfügungen/Anstiftungen“ massiv in die Grundrechte jedes einzelnen betroffenen  Bürgers eingreift. 

Mir ist unerklärbar und der Gedanke ist fürchterlich, ja er bringt mich zur Weißglut, wie es dazu kommen konnte, dass 456 Hunde in Hessen getötete wurden, ohne dass ein Aufschrei der Halter erfolgte. Es sollen noch 48  Hunde  in Gewahrsam sitzen, sollen diese die nächsten Opfer sein? Bitte lasst es dazu nicht kommen!!! 

Tipp:

Alles was in der gesetzlichen Ermächtigung und in der HundeVO nicht drin steht, könnt ihr über eine „negativ Feststellungsklage“, in Schutt und Asche legen lassen. Das ist kein Spruch vom Schreiber, so wurde in mehreren BVerwG Urteilen  entschieden.

Lasst euch nicht von diesem „Frankfurter  Maffia CLAN“ euerer Rechte berauben, zeigt  diesen Rechtsbeugern, was die Freiheit euch noch wert ist, es gibt sie noch, die Gerichte (damit ist Kassel allerdings nicht gemeint), die euch zu eurem Recht verhelfen siehe „VERWALTUNGSGERICHTSBESCHLUSS IN DARMSTADT“ vom 20.02.2004 und siehe auch untenstehenden offenen Brief („Bundestierärztekammer“).

Gruß vom ^-.-^ Tierfreund ;;;^-.-^;;;
 


 

AmStaff Max knabbert an Bouffiers Hundeverordnung

Währenddessen knabbert AmStaff Max weiter an Bouffiers HundeVO:
Mit Beschluss vom 20. Februar 2004 erlässt das Verwaltungsgericht Darmstadt gegenüber der Stadt Darmstadt die einstweilige Anordnung, die Hundehaltung des Klägers bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren die Haltegenehmigung ohne Wiederholung des Wesenstests zu genehmigen.

Zitat:
"Die Kammer hat erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verlangens der regelmäßigen und wiederholten Durchführung eines Wesenstests im Abstand von zwei Jahren. gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Hunde VO, ist für die Erteilung der Erlaubnis erforderlich, dass der Halter eine positive Wesensprüfung des Hundes nachweist. In der Verordnung ist nicht geregelt, ob bei der wiederholten Erteilung einer Halteerlaubnis nach Ablauf der Befristung von zwei Jahren erneut ein Wesenstest durchgeführt werden muß.
...
Das Hessische Ministerium des Innern teilt in seinen Erlassen vom 22.07.2002 und 29.01.2003 mit, dass der Verordnungsgeber aufgrund der Befristung der Eralubnis davon ausgehe, dass die Wesensprüfung zur Erteilung einer neuen Erlaubnis zu widerholen sei.
...
Da dies jedoch nicht zweifelsfrei in der Verordnung geregelt ist, und für eine unterschiedliche Handhabung bei Wesenstest und Sachkundebescheinigung keine sachlichen Gründe ersichtlich sind, bedarf die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 4 HundeVO der Auslegung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Regelung nicht gegen das Übermaßgebot verstoßen und nicht unverhältnismäßig sein darf.
Fraglich ist, ob nach Ablauf der befristeten Erlaubnis nach zwei Jahren regelmäßig ein derartiger Wesenstest verlangt werden kann oder ob es nicht besonderer tatsächlicher Anhaltspunkte in der Art bedarf, dass sich das Wesen des Hundes in dieser Zeit geändert hat.
In der Rechtsprechung werden hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten (vgl. VG Giessen, Urteil vom 06.10.2003, 10 E 607/03; a.A. VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.07.2003, 5 G 2630/03)."

Urteil VG Giessen
http://www.tierheim-olpe.de/news/info/061info.html

Urteil VG Frankfurt:
http://www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de/C1256CD00048A06A/vwContentByKey/W25QBH9H988JUSZDE/$File/PR%2011.08.2003b.pdf

vollständiger Beschluss des VG Darmstadt:
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/vwg_darmstadt_0204/index.htm

Fazit:
1. Bouffier hat in seiner Hundeverordnung wie immer gepfuscht.
2. Nicht alle hessischen Gerichte sind politisch beeinflussbar wie der VGH Kassel (seit Rheinland-Pfalz-Import Wolfgang Reimers als neuem Chef).

Also macht Klagen unverändert Sinn.

>>> Auch und gerade wenn ein Ministerpräsident permanent Einfluss auf die Justiz nimmt...lesen Sie weiter...


 



Hessen: Justiz und Regierung im Zwielicht

"Frankfurter Rundschau 21.12.2001:
Justiz und Regierung im Zwielicht
In Hessen mehren sich Beschwerden über Einflussversuche..."


weiter: http://www.tierheim-olpe.de/down/bouffier.jpg

 



Roland Koch täuschte die Justiz

"SPENDENAFFÄRE

Koch täuschte die Justiz

Hessens Ministerpräsident Roland Koch hat in der CDU-Spendenaffäre nicht nur Öffentlichkeit und Wirtschaftsprüfer getäuscht. Auch die Justiz bekam ein gefälschtes Papier...."

weiter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,97687,00.html

 



Roland Koch: Gefälschte Rechenschaftsberichte

""CHEFAUFKLÄRER" KOCH

Strafe für gefälschte Rechenschaftsberichte

Roland Koch will Konsequenzen aus der Spendenaffäre ziehen - allerdings nicht die, die über Parteigrenzen hinweg von ihm erwartet werden. Der Ministerpräsident will im Amt bleiben, aber falsche Rechenschaftsberichte unter Strafe stellen. Brisant an dem Vorschlag: Koch wird gerade eine solche Fälschung vorgeworfen...."

weiter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,67248,00.html

 



Maulkorb für den Staatsanwalt

"...Einst galt sie als Hort der Liberalität - die Frankfurter Justiz. In
diesen Tagen wird sie von schwer bewaffneten Polizisten
geschützt. Man fürchtet Terroranschläge, der Staat zeigt sich
wehrhaft - zur Verteidigung des Rechts.
Dieser Film zeigt: das Recht wird eher von innen bedroht.

Die Politik nimmt immer stärkeren Einfluß. Wer die Macht hat, will auch über die Justiz entscheiden. Und so nutzen alle Parteien gern einen Regierungswechsel, um in der Justiz  aufzuräumen.

O-Ton und Vereidigung Koch (frei)

„Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe“.

0`37
Machtwechsel. Hessen im Frühjahr 1999.
Justizminister Christian Wagner und Innenminister Volker Bouffier,  die beiden wichtigsten Männer des schwarz-gelben Kabinetts:
Die neue Regierung nimmt die Staatsanwaltschaften an die  Kandare.

Strafverfolger  müssen von Gesetzes wegen Weisungen akzeptieren. Für die Landesregierung ein willkommener Vorwand, sie zu gängeln.    

Die Machtübernahme im Justizministerium - ein Wechsel in der
Rechtskultur.

Er ist der Vollstrecker: Ein Karriere-Jurist: Staatssekretär  Herbert Landau, CDU. Er zitiert immer wieder Staatsanwälte zum Rapport, er bringt sie auf Linie. Sie sollen Handlanger der  neuen Regierung sein.

Titel 

Erster Fall: Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt gegen den neuen Innenminister Bouffier.

 Anlass: Eine Strafanzeige.

 Vor seiner Ministerzeit soll sich der Gießener Christdemokrat als  Anwalt in einem Scheidungsverfahren strafbar gemacht haben.
Parteiverrat - eigentlich eine Bagatelle. Zur Affäre wird der Fall  erst durch die hektische Reaktion des Wiesbadener Justizministeriums. Die Angst geht um, ein hartes Vorgehen der  Ermittler könnte die Regierung Koch den ersten Minister kosten.

Fortan  scheint die Staatsanwaltschaft Gießen nicht mehr Herr des  Verfahrens  zu sein.
 
Der Leiter der  Behörde, Oberstaatsanwalt Kramer und mehrere seiner Mitarbeiter werden ins Justizministerium zitiert.
Staatssekretär Landau erklärt den Strafverfolgern, wo es lang zu  gehen hat. Die Staatsanwaltschaft stellt schließlich das  Verfahren gegen eine Geldauflage ein. Bouffier kann im Amt  bleiben.

Die Opposition setzt einen Untersuchungsausschuss durch. Die Fakten aus Sicht der SPD: 

OT: Jürgen Walter
Landtagsabgeordneter SPD

„Herr Landau hat -bei einem gemeinsamen Frühstück mit dem Herrn Kramer- diesem Hinweise gegeben, auf entlastende Entscheidungen für Herrn Bouffier. Und hat diesem ganz  deutlich gemacht, welchen Verfahrensausgang die Regierung in diesem Fall wünscht. Der Staatssekretär Landau hat auch die
Staatsanwältin—eine ganz junge Frau—mehrfach ins  Ministerium einbestellt, um auch hier deutlich zu machen, wie wichtig der Regierung das Ermittlungsverfahren ist.“

Wie der  Zufall so spielt: Die Beamtin, die als stellvertretende  Behördenleiterin gegen Bouffier ermitteln lässt, wird plötzlich als mögliche Polizeipräsidentin gehandelt, einmal für Frankfurt,  einmal für Wiesbaden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Zweiter Fall: Als der grüne Außenminister Joschka Fischer in einem Frankfurter Terror-Prozess mit seiner Vergangenheit als Straßenkämpfer konfrontiert wird, wittert die hessische  Landesregierung ihre Chance. Der politische Gegner wird  schnell in die Nähe der Terroristen gerückt.

Der Anschlag von Unbekannten auf einen Polizeibeamten im Jahr 1973 bietet den Vorwand: Plötzlich sollen Fischer und sein Freund Cohn-Bendit beteiligt gewesen sein, ja sogar Waffen  gehortet haben.

Die Anti-Fischer Kampagne kann beginnen.

Bettina Röhl, eine Tochter der RAF-Terroristin Ulrike Meinhof, munitioniert den Staatsanwalt. Sie schickt Briefe und Pamphlete - dicke Akten werden angelegt.

Die Behördenleitung wehrt ab.

OT: Job Tilmann
      Staatsanwaltschaft Frankfurt/M

„Also es haben sich bei den Ermittlungen keinerlei Hinweise  dafür ergeben, daß Fischer oder Cohn-Bendit mal ihre Wohnung als Waffendepot benutzt haben.“

4`28
Das Justizministerium gibt nicht auf. Jetzt wird die Frankfurter   Staatsanwaltschaft einbestellt, man liest auch ihr die Leviten.
Die Strafverfolger werden auf Kurs gebracht. Weil Fischer als Zeuge vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt haben soll, wird später ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet- angeblich im Ministerium beschlossen. Die Staatsanwälte schweigen. Doch selbst der Richter hat davon gehört:

OT: Heinrich Gehrke. 
       Landgericht Frankfurt/M
 
„Gehört hab ich es auch. Dazu kann ich aber gar nichts weiter    sagen.“

Frage: „Wie stehen Sie denn zu solch einem Ermittlungsverfahren ?
Macht so was denn wirklich Sinn oder ist das Politik ?
   
Antwort: „Ich habe von Anfang an gesagt, daß ein solches    Ermittlungsverfahren unsinnig ist, denn wir können uns gar nicht leisten, Vorgänge, die sich vor 25 Jahren abgespielt haben sollen jetzt noch juristisch aufzuarbeiten. Es ließe sich –das war von vornherein zu erkennen—gar nicht feststellen, ob das eine
Falschaussage war oder nicht.“

5`28
Bereits diese Bemerkung ist schon zuviel. Die vorsichtige Kritik  des Richters an den neuen Verhältnissen in Hessen bringt  ihm  ein disziplinarisches Vorermittlungsverfahren ein. Er soll  gegen  das Mäßigungsgebot verstoßen haben.

Über die Versuche,  die Justiz zu gängeln, hätten wir gerne mit dem  zuständigen Staatssekretär Landau ein Interview geführt. Der politische Beamte mag sich nicht rechtfertigen. Aber Fragen
nach Fakten werden von ihm schriftlich als „tendenziöse
Arbeitshypothese“ abgetan.

6`01
Die Dreharbeiten werden kleinkariert reglementiert- selbst der Gang zum Büro von Staatssekretär Landau ist für die Kamera tabu. Andere Beamte aus dem Ministerium dürfen sich ohnehin  nicht äußern, und auch die Staatsanwaltschaft schweigt.

Bleibt der frühere Justizminister. Er ist zwar jetzt in der Opposition,  pflegt aber noch gute Kontakte zu seinen ehemaligen Mitarbeitern.

OT: Ruppert v. Plottnitz 
       Justizminister bis 1999
„Kommandotöne im Verhältnis vom Justizminister oder seinem  Staatssekretär zu den Staatsanwaltschaften im Lande, sind sicherlich der verkehrte Weg. Ich habe auch gehört, daß es da in
der Vergangenheit sehr ruppig zugegangen sein soll.  Schlimmer allerdings finde ich, daß da der Eindruck erweckt worden ist—daß, von seiten des Justizministeriums—aus  politischen oder gar parteipolitischen Gründen, ein bestimmtes Verhalten, und zwar in großer Promptheit gewünscht wird. Wo so ein Eindruck erweckt wird und wo Staatsanwaltschaften so etwas denken müssen, da läuft etwas schief.“

6`58
Dritter Fall: Die Parteispendenaffäre bringt die hessische CDU  unter Druck. Ermittlungen sind nicht zu verhindern.
Ministerpräsident Koch bestellt die Strafverfolger „zur  Abstimmung“ in die Staatskanzlei.
Sie kommen. Penible Ermittler hätten sich geweigert. Denn damals war noch völlig offen, ob der Regierungschef nicht später Zeuge oder gar Beschuldigter sein wird.

Wie ist dieser Kniefall zu bewerten?  Frage an einen kritischen  Beobachter der Staatsanwaltschaften:

OT: Prof. Peter-Alexis Albrecht
       Strafrechtler Uni Frankfurt/M

    „ Staatsanwälte reagieren auf Befehl und Gehorsam und sind       eingebettet in eine fast militärische Administration. Der Unterste ist der Sachbearbeiter, es kommt der  Abteilungsleiter,  der LOSTA, der leitende Staatsanwalt, der Generalstaatsanwalt.

    Und Sie merken an dieser Diktion bereits, daß wir hier mitten im Militär sind.
    Daß Politik sich dieser Staatsanwälte nun bedient um ihre Interessen durchzuziehen---jeweils ein politischer Minister,  welcher Couleur auch immer—ist normal. Ich würde es nicht dramatisieren. Man muß es nur wissen, man muß damit  umgehen.
   Nicht umsonst wurde die Staatsanwaltschaft schon als Kavallerie der Justiz bezeichnet.“

  Frage: „Was ist das?“
  Antwort: „Schneidig aber dumm.“


8`10
Herbe Kritik, doch sie kommt von einem renommierten Vertreter  der Frankfurter Juristen-Schule...."

vollständige Quelle der Zitate:
http://www.crc-watchdog.org/content/texts/tv/020925_ard.txt



Roland Koch: Jüdische Vermächtnisse

"Die hessische Justiz hat sich viel Zeit gelassen. Vier Jahre ist es nun her, daß der CDU-Politiker Manfred Kanther mit einem öffentlichen Geständnis die hessische CDU-Finanzaffäre lostrat....
 

Angebliche jüdische Vermächtnisse

Bei der Begründung der Anklage der Staatsanwaltschaft wurde dagegen darauf verwiesen, daß durch die Anlage der geheimen Auslandskonten Parteivermögen dem späteren Zugriff der zuständigen Gremien entzogen worden sei. Denn nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte zum Beispiel der seit 1998 amtierende Parteivorsitzende Roland Koch von den "schwarzen Auslandskassen" nichts gewußt. Ein Ermittlungsverfahren gegen Ministerpräsident Koch wurde von der Anklagebehörde daher recht schnell abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft warf Kanther und Wittgenstein vor, die Entscheidung über Zeitpunkt und Höhe der Geldrückführung "ausschließlich nach eigenem Gutdünken" getroffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem "konspirativen Umgang" mit dem Auslandsvermögen. Gemeint war damit die Rückführung von Vermögensteilen unter anderem in Form angeblicher jüdischer Vermächtnisse - der sicher geschmackloseste Teil der CDU-Finanzaffäre. ...

weiter:
http://www.faz.net/s/Rub6EAA9BF249C249FE86A5EFF3F83DC130/Doc~E59957E8F

698D45C18455E128A10B0B51~ATpl~Ecommon~Scontent.html
 



Der hässliche Roland

"Der "hässliche" Roland

Nein, nein, nicht unser Roland auf dem Bremer Marktplatz ist gemeint.
Es ist an Roland Koch, seines Zeichens Ministerpräsident in Hessen, gedacht.

Bekannt werden konnte der nur durch die Unterschriftenkampagne gegen die von Rot-Grün geplante doppelte Staatsbürgerschaft. Dass die Idee nicht von Koch stammen kann, leuchtet ein. Der hat wohl nur Kenntnisse, wo man Geld versteckt. Die Idee zu der Kampagne kam vom bayrischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU). Koch entschied aber (nach der Genehmigung aus München?) sie in Hessen wegen des nahenden Wahltermins früher zu beginnen. Die Aussichten waren ja eher Mau, doch ließen sich die hessischen CDU-Wähler gerne mit Ausländerhetze hinterm Ofen hervorlocken.

Dass der "brutalstmöglichste Aufklärer" (Der weiß ja am besten wo er nicht suchen darf) nicht im Gefängnis landet ist nur dem Umstand zu "verdanken", dass ein Verstoß gegen das Parteienrecht nur moralisch geahndet werden kann. So ist jedenfalls der Tenor des Bundesverfassungsgerichts. Schon bedrohlicher war der Vorwurf er nehme in seiner Funktion als hessischer Ministerpräsident Einfluss auf die Justiz. Der Anlass war die Nichtherausgabe von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten an den Untersuchungsausschuss in Berlin. Koch verwahrte sich gegen solche Unterstellungen. Wie viel das Wort vieler CDU-Politiker wert ist, zeigt das Ehrenwort von Uwe Barschel (Schleswig-Holstein). Auch der "brutalstmöglichste Aufklärer" zeigt was sein Wort wert ist. Nicht einmal der Gedanke an den Wahrheitsgehalt. Denn der hat vor dem Untersuchungsausschuss zur CDU-Parteispendenaffäre eine Vereidigung abgelehnt.
Der meint, eine Vereidigung sei kein Beitrag zur Aufklärung. Recht hat er. Nur der Meineid hätte härtere Folgen.
Da hat ihn wohl der Mut verlassen. Oder ist es ein Schuldeingeständnis?

Der findet aber immer noch viel Sympathie bei seiner Stellvertreterin Ruth Wagner (F.D.P.). Aber das kennen wir ja von der Pünktchenpartei. Machtgeilheit um jeden Preis.

Die Frage einer möglichen Kanzlerkandidatur des "brutalstmöglichsten Aufklärers" hat sich damit erledigt. Wir hatten ja auch schon genug ‚Kriminelle' an höchster Position (Filbinger, Carstens, Kiesinger, Lübke, .... "


Quelle:
http://www.vvn-bda.de/bremen/baf13.htm

 



Wiederholung: Nachtigall wir hör´n Dir trapsen

So klappt´s dann auch mit dem VGH Kassel:

"Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz
Mitteilung der Pressestelle Nr. 3/2002
Ministerium der Justiz, Rheinland-Pfalz:
Wolfgang Reimers wird Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz, Wolfgang Reimers, wechselt als Präsident an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Dies teilte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin heute in Mainz mit. Herr Reimers, der am 26.09.1945 in Berlin geboren wurde, habe eine überaus beeindruckende berufliche Laufbahn vorzuweisen:
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und der Referendarzeit in Berlin war er ab März 1976 als Richter auf Probe beim Verwaltungsgericht Berlin tätig. Nach einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Justizprüfungsamt Berlin wurde er 1979 zum Richter am Verwaltungsgericht Berlin ernannt, wo er bis 1982 tätig war.
Am 01.07.1982 wechselte er in die rheinland-pfälzische Justiz, wo er zunächst als Richter beim Verwaltungsgericht Koblenz eingesetzt war. Nach einer sechsmonatigen Abordnung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz wurde er am 30.11.1984 zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Neben seiner Funktion als beisitzender Richter hat er dort die Aufgaben des Präsidialrichters, des Leiters der Pressestelle, des Datenschutzbeauftragten und des Beauftragten für den Haushalt wahrgenommen. Zugleich war er Mitglied des für Dienstordnungsverfahren zuständigen dritten Senates des Oberverwaltungsgerichts sowie des Dienstgerichtshofes für Richter beim Oberlandesgericht Koblenz.
Am 26.04.1993 übernahm er als Präsident die Leitung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Mit Wirkung vom 24.03.2001 hat ihn zudem der rheinland-pfälzische Landtag zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz gewählt.
Künftig wird er an der Spitze des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel stehen. Er übernimmt damit eines der höchsten Richterämter des Landes Hessen.
Der Minister würdigte Herrn Reimers als eine herausragende Richterpersönlichkeit mit hohem Berufsethos und dankte ihm für die dem Land geleisteten treuen Dienste. Herr Reimers habe das Verwaltungsgericht Koblenz, das größte Verwaltungsgericht des Landes, mit vorbildlichem und beispielhaftem Einsatz geleitet. Ihm sei es hervorragend gelungen, seine "Philosophie" von qualitativ anspruchsvoller, zeitgemäßer Rechtsgewähr den Angehörigen des Gerichts zu vermitteln und ihr Engagement dafür zu gewinnen.
So habe er das Verwaltungsgericht Koblenz zu einem Gericht geformt, das aufgrund optimaler Organisation, aber auch aufgrund persönlichen Arbeitseinsatzes und hoher Motivation seiner Bediensteten nicht nur unter den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten herausrage, sondern sogar über das Land hinaus einen Spitzenplatz einnehme.
Mertin wünschte ihm für die neue berufliche Herausforderung alles Gute und viel Erfolg..."

Und das ist das Resultat Reimerschen Wirkens in Rheinland Pfalz:

"OLG Zweibrücken: Kampfhundeverordnung oder Kampfhundegesetz
 

 

Das OLG Zweibrücken hat ein Bußgeldverfahren bis zur Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit der rheinland-pfälzischen Gefahrenabwehrverordnung "Gefährliche Hunde" (Kampfhundeverordnung) ausgesetzt. Zwar hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Kampfhundeverordnung bereits für mit der Landesverfassung vereinbar erklärt (AZ: VGH B 12/00 - Volltext), die Richter bezweifeln aber die Vereinbarkeit der Verordnung mit dem Grundgesetz (Beschluss vom 11.07.2003, AZ: 1 Ss 125/03 - Pressemitteilung).
Das BVerwG hatte 2002 festgestellt, dass nach rechtsstaatlichen Grundsätzen (sog. Wesentlichkeitstheorie) solch weitreichende Entscheidungen wie die Regelungen zur Abwehr abstrakter Gefahren durch Hunde nur durch ein formelles Gesetz getroffen werden können (AZ: 6 CN 8.01 - Volltext). Demnach müsste das Land Rheinland-Pfalz die Kampfhundeverordnung durch ein entsprechendes Kampfhundegesetz ersetzen, um diesem Grundsatz gerecht werden zu können.
Weitere Rechtsprechung und Literaturhinweise in den Beiträgen vom 26.08.2003 (zur teilweisen Ungültigkeit der Hundehalterverordnung Brandenburg) und vom 05.07.2003 (zur Zulässigkeit erhöhter Kampfhundesteuern)."

überaus lesenwerte Quelle:
blawg.saschakremer.de

Reimers schafft den Engeln in Rot überflüssige Arbeit an.


Wahlwerbung á la Hamburg:
Schnell noch ein toter Hund, damit die Hysterie nicht nachlässt

Sonnabend, 28. Februar 2004

Hamburg
Hund biss zu: Zwei Männer schwer verletzt


Durch Hundebisse sind in der Nacht zum Freitag zwei Menschen an der Dosestraße (Altona) schwer verletzt worden. Polizisten wollten die Boxer-Pointer-Mischung bändigen, dabei starb der Hund. Das Tier war bereits 2001 auffällig, ein Gericht hatte dem mehrfach polizeibekannten Halter Geza L. (36) auferlegt, den Mischling nur mit Maulkorb oder kurzer Leine auszuführen.

Nach ersten Ermittlungen hatte das Tier seinen Halter angegriffen, nachdem es nach einer Operation aus der Narkose erwachte. "Herr Schmidt" attackierte nach Geza L. auch dessen Schwiegervater Fridolin G. (65) mit Bissen in den Unterleib und die Arme. Es gelang den Männern um 22.16 Uhr, das Tier im Badezimmer einzusperren. Zwei Hundeführer der Polizei versuchten, den Hund zu beruhigen und ihn mit einer Schlinge zu fassen - vergeblich: "Das Tier zerbiss alles", so ein Beamter.

Eine Obduktion ergab laut Wolfgang Poggendorf, Leiter des Tierheims Süderstraße, dass sowohl die Strangulierung durch die Polizeischlinge als auch Kreislaufkollaps die Todesursache waren. Poggendorf kündigte Strafanzeige gegen die Beamten wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. cd

erschienen am 28. Feb 2004 in Hamburg

Quelle:
http://www.abendblatt.de/daten/2004/02/28/267602.html

 

Zur Nachahmung empfohlen - euren Namen drüber, evtl. etwas am Text ändern und ab damit zur Staatsanwaltschaft Hamburg

Es ist Wahl in Hamburg - passierte es deshalb?

Also - abtippen oder Kopieren und ab damit.....................

=====================================================================

Tierschutzberater im Deutschen Tierschutzbund e.V.

               Harald von Fehr – Tüttleber Weg 13 ,  99867  G o t h a

       Tel. u. Fax  (03621) 400766 / E-Mail < harald-vonfehr@freenet.de>

  

An die

Staatsanwaltschaft Hamburg                                                per Telefax an (040) 42 84 31 867

Gorch-Fock-Wall 15

 20355   H a m b u r g                                                                             Gotha, den 27.02.2004

 

 

Betr.: Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz §§ 1 ; 17 Abs. 1, 2a, 2b

 

 In meiner Eigenschaft als langjähriger Tierschützer, erstatte ich, Harald von Fehr, wohnhaft Tüttleber Weg 13 in 99867 Gotha

 gegen:    2 Beamte der Hamburger Polizei ( die Namen sind dem Leiter der PI bekannt)

 hiermit        Strafanzeige

 wegen bewiesenem ungerechtfertigtem Töten eines Hundes ohne vernünftigen Grund, was eindeutig einen Verstoß gegen die §§ 1 ; 17 Abs. 1, 2a und 2b darstellt.

 Gründe und Sachverhalt 

Am heutigen Abend, 27.02.2004 gegen 17:25 Uhr wurden in der Fernsehsendung „Brisant“ die Fernsehzuschauer mit unverkennbarer Deutlichkeit Zeugen einer unwiderlegbaren Videodokumentation, wie 2 Beamte der Hamburger Polizei einen verletzten Hund, augenscheinlich einen American-Staffordhire-Terrier  im Treppenhaus eines Hamburger Hauses zu Tode strangulierten.

Nach Aussagen des Sprechers hatte der Hundehalter wohl selbst die Polizei geholt, weil er sich angeblich nicht zu helfen wußte.

Dieser Hund, der vorher nie auffällig geworden ist und mehrere Wesenstests mit Bravour bestand, mußte sich, warum auch immer, einer Operation an der linken Vorderpfote unterziehen.

Das Tier wurde dem Halter wohl noch im narkotisierten Zustand mit nach Hause gegeben.

Als der Hund aus der Narkose erwachte, soll er wohl durch einen unglücklichen Zufall seinem eigenen Herrn, noch benommen von der Narkose, in die Hand gebissen haben.

Dieser sah anscheinend nur die Polizei als den Retter in der Not, was allerdings ein fataler Fehler war.

Er wollte nur, daß die Polizei seinen Hund vorerst sicher verwahrt – keinesfalls daß sie ihn tötet. 

Der Halter, sowie die herbeigeeilten Tierschützer waren bei so viel Brutalität völlig fassungslos.

Der Hundehalter, wie auch die Polizei wissen von dem Engagement des Hamburger Tierschutzvereins als Ansprechpartner – doch niemand hatte wohl in dieser Situation daran gedacht, wie sich Wolfgang Poggendorf vom Hamburger Tierschutzverein mit völligem Unverständnis dazu geäußert hat.

Der verletzte Hund wurde von den 2 Hamburger Polizisten mit beispielloser Brutalität in dem mehrstöckigem Haus von einem Treppenabsatz zum nächsten geschleift.

Ein Beamter vornweg mit einer Fangstange und zugezogener Schlinge, der andere Beamte hinterher mit ganz straffer Leine.

In der Mitte der arme Hund, dem diese beiden Beamten den Hals völlig zuschnürten.

Als das Tier dann letztendlich von diesen beiden Polizisten, immer noch einer mit der Fanstange vornan, der andere mit straffer Leine hinterher, auf die Straße geschleift wurde, war es bereits tot.

Der Hamburger Polizei und somit ihrem Leiter, muß hier grobe Mißachtung vor dem Leben eines Tieres, sowie  beispielloser Dilettantismus von zwei Polizeibeamten vorgeworfen werden.

Wenn Polizeibeamte im Umgang mit Tieren, hier speziell mit Hunden, nicht ausgebildet wurden, können solche Kräfte allenthalben Hilfestellung für alte Leute leisten, jedoch keinesfalls  zum Einfangen von Hunden eingesetzt werden.

Wenn man die beiden Beamten das Haus betreten sah, mit Fangstange und Hetzärmel,  sehr sicher daherschreitend, konnte man den Eindruck bekommen, es seien Profis – doch was diese beiden Beamten letztendlich geleistet haben, war eindeutiger Tiermord.

Diese beiden Beamten hätten, trotz ihrer Unfähigkeit wissen müssen, daß auch ein Hund keine längere Zeit mir zugedrückter Luftröhre und abgeklemmten Halsschlagadern überleben kann.

Wer diese barbarische Umgangsweise mit dem verletzten Hund mit angesehen hat, muß tiefste Verachtung vor solchen Ordnungshütern empfinden.   

Da diese tierverachtende Tat von Polizeiangehörigen verübt wurde, steht sie ganz besonders im öffentlichen Interesse.

Ich verlange demzufolge, daß die Schuldigen, das sind nicht nur diese beiden Beamten, zur Rechenschaft gezogen werden und die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, wenn das Tierschutzgesetz, das nun auch Verfassungsrang hat, nicht zur Makulatur verkommen soll und Wiederholungen solcher oder ähnlicher Art von Vornherein ausgeschlossen werden müssen.

Einer Einstellung der Ermittlungen, wie sie fast ausnahmslos bei Verbrechen an Tieren geschieht, möchte ich von Vornherein durch die unwiderlegbaren Videoaufnahmen entgegentreten.

Es gibt genügend Menschen, die gerade jetzt diesen Fall von Hundetötung durch Polizeiangestellte mit größtem Interesse verfolgen.

 Über weitere Ermittlungen sowie Bekanntgabe des Verfahrensaktenzeichens bitte ich in Kenntnis gesetzt zu werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

    Harald von Fehr

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

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