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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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Was zum
Lachen - Realsatire aus dem SV Schönen Dank an den Einsender mit dem witzigen Pseudonym ("Blondi") - hier ist die absolute Lachbombe schlechthin. "Fragenkatalog zur Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den Hundehalter (BH/VT)" - die Sachkundeprüfung des SV (Verein für Deutsche Schäferhunde e.V.) Hier als pdf zu finden:
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Hallo, hier ein Artikel aus dem Groß-Gerauer Echo vom 14.02.2003. Ich hoffe die Widersprüche bleiben und keiner macht einen Rückzieher, denn auch gegen die neue "gnädige" Verbilligung wird es natürlich Widerspruch geben. "Nichts ist machtvoller als ein Mensch, der nach seinem Gewissen handelt und so das Gewissen der Gesellschaft zum Leben erweckt." Norman Cousins Listenhunde günstiger, „normale“ teuer Hundesteuer: Debatte im Stadtparlament um neuerliche Änderung der Satzung Erneut hat die Stadtverordnetenversammlung kontrovers die städtische Hundesteuer diskutiert. Anlass gaben zwei Anträge der Mehrheitsfraktionen SPD und Grünen sowie zwei Änderungsanträge von Kombi und CDU hierzu. Letztlich setzte sich Rot-Grün mit den eigenen Anträgen durch, wonach die Steuer für so genannte Kampfhunde beziehungsweise Listenhunde rückwirkend zum 1. Januar 2003 von 504 auf künftig 420 Euro gesenkt und die „normale“ Hundesteuer für das erste sowie jedes weitere Tier von 42 auf 60 Euro jährlich erhöht. Zu den weiteren Neuregelungen zählt unter anderem die Festlegung, dass der Steuersatz für „gefährliche Hunde“ um 25 Prozent zu reduzieren ist, „sofern der Halter die Teilnahme an einer Begleithundeprüfung nachweisen kann“, wie es jetzt in der Satzung heißt. Jürgen Martin (SPD) sagte zur Begründung, eine Erhöhung für Listenhunde um das zwölffache sei doch „des Guten zuviel“ gewesen. CDU und Kombi setzten sich für niedrigere Steuern (42 beziehungsweise 54 Euro) für Normalfälle ein; für Listenhunde wollte es die CDU bei 504 Euro belassen, bei Nachweis von Wesenstest und Begleithundeprüfung in zweijährigem Abstand sollten auch diese Hunde normal besteuert werden – ein Vorschlag der bei der Kombi teilweise auf Zustimmung stieß, jedoch von Rot-Grün abgelehnt wurde. Eingangs hatte Stadtrat Henner Bertisch (SPD) dargelegt, dass die bisherige städtische Hundesteuer-Satzung einschließlich der Regelung für Listenhunde vor dem Widerspruchsausschuss Bestand gehabt habe; nach jüngeren Entscheidungen von Landes- und Bundesgerichten würde sie allen Beanstandungen Stand halten. Gegen die seitherige Satzung waren im Groß-Gerauer Stadthaus 20 Widersprüche eingegangen. |
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Keine Angst vor Rottweiler, Pitbull, Dobermann & Co. Manche Hunderasse kämpft mit Vorurteilen Manche Hunderassen sind ebenso beliebt wie gefürchtet. Dahinter stehen selten schlechte Erfahrungen, sondern meist Vorurteile. Mit diesen will Susanne Zellermayer aufräumen. Daher bietet sie Infoabende in der Volkshochschule Floridsdorf an, die vorwiegend für Hundebesitzer gedacht sind, aber auch andere Interessierte ansprechen sollen. Etwa am 24.2. "Hund & Angst - Beratung und Hilfe"; Kosten: Euro 8,- Wer mehr über Hundehaltung wissen möchte, findet jede Menge Innformation in der "Wiener Hundebroschüre" der MA 60 - Veterinäramt. Beratungsinfos unter Telefon: 0676/943 54 15 Kostenlose Broschüre unter: 4000/8060 |
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Die kultivierte Schizophrenie Von Jürgen Arndt Der Rechtsstaat schlägt zurück - so hätte diese Überschrift auch lauten können, wie die jüngsten Entwicklungen aus den juristischen Entscheidungen zu LHV- NRW zu vermelden sind. Wenn die LHV-NRW null und nichtig war und ist, so müssen logischerweise auch die vielen Wesensteste null und nichtig sein, weil diese auf Grund dieser Verordnung erzwungen wurden. Abgesehen davon, dass die meisten sog. Wesensteste ohnehin keine Aussagekraft haben ob ein Hund gefährlich ist oder nicht, wie die vielen Vorfälle belegen. Das die gespaltenen Persönlichkeiten im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW auch dieses nicht mitbekommen wollen, ist allzu bekannt. Hierzu einen Auszug aus dem Buch: "Hund und Mensch im Kreuzfeuer der Behörden" (Testverfahren zur Sozialen Genese von Canis lupus forma familiaris ), welches im Frühjahr / Sommer erscheinen wird. Autor: Jürgen Arndt. "Wenn Experten für hundliches Verhalten zum Problem "aggressive Übergriffe durch Hunde" in die Problemlösung und Ursachenforschung nicht mit einbezogen werden, können wir zu keiner Problemlösung kommen. Wenn stattdessen bestimmte Lobbyisten und Berufsstände die dick in den Ministerien sitzen, zur Problemlösung hinzugezogen werden, deren einzige Kompetenz darin besteht, gerade mal einen Hund an der Leine halten zu können. Deren einzige Motivation darin bestanden hat, ihren politischen Einfluß und ihre wirtschaftlichen Interessen ihres Berufstandes oder ihres Verbandes zu festigen... ...Um so ein vielschichtiges Problem wie aggressive Hunde überhaupt lösen zu können, bedarf es keines veterinärmedizinischen Grundlagenwissens sondern eines Fachwissens über hundliches Verhalten. Stattdessen will man der Öffentlichkeit weismachen, dass nur bestimmte Hunderassen, die eine Minderheit darstellen, aggressiv sind, indem diese Rassen unter dem Schlagwort "KAMPFHUND" abgestempelt werden, um sich erst gar nicht mit den Ursachen der aggressiven Übergriffe auseinander setzen zu müssen. Auf diese Art wollte der Verordnungsgeber in NRW die eigentlichen Unzulänglichkeiten und Überforderungen überspielen. Oder wollte sich eine Interessensgruppe auf elegante Art aus der Verantwortung ziehen? Bemerkenswert ist doch die Tatsache, das die Umweltministerin Bärbel Höhn aus NRW am 17.11.2000 für mehrere Zuchtverbände den Ministererlass erteilte, dass diese Verhaltensteste durchführen dürfen. Mit diesem Erlass hat die Ministerin eine hoheitliche Ermittlungsaufgabe an Privatpersonen übertragen! Denn diese Zuchtvereine handeln als Behörde, sie nehmen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und handeln aufgrund eigener Zuständigkeit gegenüber den Bürgern. Denn es wird verbindlich durch den Ministererlass erklärt, daß Testate dieser Vereine den Nachweis der Ungefährlichkeit eines Hundes im Sinne des § 6 Abs. 4 LHV NRW erbringen. Damit wird diesen Vereinen eine hoheitliche Ermittlungsaufgabe übertragen, die nach Art. 20 Abs. 3 GG und § 24 VwVfG die Ordnungsbehörden wahrzunehmen haben. Wegen dieser Verbindlichkeit der Testate der genannten Vereine kommt es auch zur Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf private Dritte. Denn aufgrund der Anerkennung können Hundehalter mit verbindlicher Wirkung von den genannten Vereinen ihre Hunde testen lassen, um ein verbindliches Testat über die Ungefährlichkeit ihrer Tiere im Sinne des § 6 Abs. 4 LHV erhalten zu können. Zitat Ende... Daraus folgt, dass die Ordnungsbehörden Testate, welche von diesen Zuchtvereinen ausgestellt wurden, rechtsverbindlich anerkennen müssen, obwohl auch hierfür kein Ermächtigungsgesetz beziehungsweise eine Rechtsgrundlage im Sinne eines Gesetzes besteht. Hat dieses Ministerium etwa seine Kompetenzen überschritten? Woher kommen denn die aggressiven Hunde, wenn nicht auch durch eine Ausbildung (auch aus solchen Zuchtvereinen). Interessanter Weise hätte man sich nur die Rasse-Echtheitszertifikate dieser Zuchtvereine anschauen müssen. Dort finden wir in den Ahnentafeln stetig interessante Begriffe wie "Mut- u. "Kampftrieb ausgeprägt", "Schutzhundeausbildung" usw., welche auf Generationen fortlaufend fest geschrieben sind. Wenn das keine Selektion in einer bestimmten Richtung ist ... Wie blind muß dieses Ministerium sein. Wurde hier der Bock zum Gärtner gemacht? Der rechtstaatliche Heilungs-Prozess wird für die Ministerin ein schmerzhafter Prozess sein, was zu wünschen ist. Diese Schlappe, Frau Höhn, wäre vermeidbar gewesen, wenn fach-kompetente Persönlichkeiten von Anfang an konsultiert worden wären, anstatt irgendwelche Lobbyisten und Selbst Made Kynologen in diese Entscheidungsprozesse einzubeziehen, die teilweise dilettantisch gearbeitet haben. Das Sie noch nichts gelernt haben, ist an dem Landeshundegesetz zu sehen. Der gleiche Nonsens wie vorher!!! Nun werden Ihnen eine Flut von Problemen und Widrigkeiten ins Gesicht schlagen. Diese therapeutischen Prozesse werden Sie mit Ihren Mitarbeitern alleine ausbaden müssen, als Belohnung für ihre Unfähigkeit und Ignoranz in dieser Frage. Dem Hundehalter sei anzuraten, zu prüfen, ob der behördlich angeordnete Wesenstest rechtens war, und dessen Kosten eventuell zurückgefordert werden können. Ebenfalls sollte der Halter sich nicht nur auf eine Rassenliste fixieren, sondern sich das Landeshundegesetz mal genauer anschauen. Denn dieses Gesetz tritt Ihre verfassungsgemäßen Rechte mit Füßen wie zum Beispiel die Unverletzlichkeit Ihrer Wohnung oder das Eigentumsrecht, das Sie als Hundehalter nach diesem Landesgesetz nicht mehr haben... Siehe auch www.maulkorbzwang.de oder www.tierheim-olpe.de Rechtsentscheide |
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Subject: Pressemitteilung Einschränkung der
Transporterstattungen für lebende Rinder
Pressemitteilung Einschränkung der Transporterstattungen für lebende Rinder - aber: Ende aller Langzeittransporte noch nicht in Sicht Laut Beschluss der EU-Kommission werden ab dem 3. Februar 2003 für den Transport von männlichen Rindern, die in Drittländer exportiert werden, keine Subventionen mehr gezahlt. Ist dieser Umstand sowie die Verschärfung der Transportbestimmungen, verbunden mit strengeren Kontrollen zu begrüßen, so ist das Gesamtergebnis trotzdem unbefriedigend. Leider wurden gerade für die besonders problematischen Transporte in den Libanon und nach Ägypten wieder Ausnahmen zugelassen und somit ist der Großteil der Rindertransporte immer noch möglich. Da der Umgang mit den Tieren in den italienischen Seehäfen, die Durchführung der Schiffstransporte und das Entladen in den libanesischen Zielhafen bisher regelmäßig von eklatanten tierschutzwidrigen Verstößen gegen geltende Vorschriften gezeichnet war, ist schwer vorstellbar, dass sich diese Probleme nunmehr lösen. Zumal nicht einzusehen ist, wieso Schlachttiere überhaupt lebend durch Europa transportiert werden. Der Stress und die Schmerzen, die den Tieren durch diese Strapazen zugefügt werden, können durch Schlachtung in der Herkunftsregion und den Handel mit Fleischhälften leicht vermieden werden. Dies gilt nicht nur dem Schutz der Tiere, sondern verhindert auch die schnelle Ausbreitung von Tierseuchen. Deshalb fordert der VgtM ein vollständiges Verbot der Langzeittransporte sowohl innerhalb der EU als auch in Drittländer. Doch auch in Deutschland gibt es nach Meinung des VgtM noch viel zu tun. Eine nationale Transportzeitbegrenzung von 4 Stunden ist ebenso vonnöten, wie ein wirksames Kontrollsystem mit den dazugehörenden Strafen. Verstöße bei Tiertransporten dürfen nicht wie bisher üblich als Kavaliersdelikte betrachtet werden. Heikendorf, 14. Februar 2003 Dipl.-Ing. agr. Kathrin Oberbeck, Für Rückfragen wählen Sie bitte 0431 - 2 48 28-15 |
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