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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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Holzwürmer, SPD-fanatische Mehrfachlistenmoderatoren, ebensolche
Rotweinnasen,
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg löst
Dominoeffekt aus
NRW-Gerichte kippen Verwaltungsakte der LHV Die Stellungnahme und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg über die Klage des Tierschutzvereins Olpe gegen die im Rahmen der Landeshundeverordnung NRW ergangenen Gebührenbescheide löst einen Dominoeffekt bei den Verwaltungsgerichten aus. So erklärt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Regelungen der LHV NRW, die an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Hunderassen anknüpfen, ebenfalls für nichtig. Aus gleichen Gründen rät das Verwaltungsgericht Köln einer Kommune zur Erstattung der erhobenen Gebühren und erklärt die behördliche Erlaubnispflicht der nicht mehr im Landeshundegesetz erfassten Hunderassen für erloschen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wiederum hob einen Bussgeldbescheid wegen Nichtigkeit der Maulkorb- und Leinenpflicht der LHV NRW auf und erledigte im selben Arbeitsgang auch gleich die allgemeine Leinenpflicht der Gartenordnung der Stadt Neuss Es ist zu erwarten, dass die weiteren Verwaltungsgerichte des Landes NRW zu gleichen Entscheidungen kommen. Damit werden die Mehrzahl der im Rahmen der LHV NRW für 42 Hunderassen ergangenen Verwaltungsakte in Kürze aufgehoben sein. Die Entscheidungen, Beschlüsse und richterlichen Hinweise der Gerichte finden Sie hier:
Mittlerweile liegt uns die 4.
Nichtigkeitserklärung eines nordrhein-westfälischen
Gerichts für die LHV vor.
So, liebe Freunde, spielt man DOMINO
- und nicht anders.
Während andere Leinen um den Landtag zogen oder Zollstöcke sammelten, haben wir im ganzen Land Bananenschalen in Form von Widersprüchen ausgelegt. Irgendeiner tritt immer drauf. Und jetzt rauft sich Bärbel Höhn die - letzten - Haare. Der im August 2000 von uns und der Kanzlei Wolf & Partner geplante Treppenwitz ist wahr geworden:
Bärbel Höhn rutschte mit ihrer LHV auf
einem Gebührenbescheid über lächerliche 100 Mark aus.
Den Sahnetorten-Slapstick heben wir uns für
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf.
Und bezüglich des jämmerlichen Geheules in anderen Bundesländern, speziell Hessen: Was macht Sinn gegen Hundegesetze in NRW und anderswo? Legen Sie gegen jeden Verwaltungsakt, gegen jede in Zusammenhang mit Rasselisten ergangene Gebühr Widerspruch ein.
Erhöhen Sie die Zahl der ausgelegten Bananenschalen.
Banana iacta est. OLG Düsseldorf: LHV NRW nichtig Das OLG Düsseldorf entscheidet über einen Bussgeldbescheid wegen Verstoß gegen die Maulkorb- und Leinenpflicht. Die Klägerin führte ihren Hund an einem Morgen im November 2000 frei auf den Neusser Rheinwiesen aus.
Netterweise nutzt das OLG Düsseldorf die
Möglichkeit, und richtet außer der LHV NRW bei dieser Gelegenheit gleich
auch noch die allgemeine kommunale Leinenpflicht der Stadt Neuss hin.
"Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts
Neuss vom 13. September 2001 aufgehoben.
... Auf sie bezogen fehlte der LHV damit die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Das hatte die Nichtigkeit der getroffenen Bestimmungen über das Halten von Hunden der Anlage 2 zur LHV zur Folge (BVerwG aaO S. 1566). Das Verhalten der Betroffenen kann auch nicht auf der Grundlage der Gartenordnung der Stadt Neuss vom 17. Februar 1995 geahndet werden... Denn auch diese Vorschriften halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand." Siehe bei www.maulkorbzwang.de oder www.tierheim-olpe.de
Hic facit gloria hundi: Dr. Küttner, Kanzlei Wolf &
Partner, Düsseldorf.
Ein besonderer Dank an die couragierte Klägerin, die
- einen Rottweiler aus dem Tierheim aufnahm - diesen Hund entgegen aller Verordnungen artgerecht hielt - und für diesen Hund durch die Instanzen marschierte. Anstatt vor`m Landtag Fähnchen zu schwenken.
D-A-N-K-E nach Neuss!
Ist das jetzt nichtig genug, Frau Höhn? Wir zitieren nochmal mit süffisantem Grinsen aus dem Schreiben des MUNLV vom 02.12.2002:
"Nach Auffassung des MUNLV wird der
Ansatz der LHV NRW durch die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts
sogar bestätigt."
Wir verneigen uns in Ehrfurcht vor der juristischen
Kompetenz des MUNLV und der Landesregierung und erinnern Bärbel Höhn an
die Anregung zweier Hundehalter vom 03.07.2000:
Offener Brief an Bärbel Höhn vom 03.07.2000
Die ewigen Verlierer (VDH)
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Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail:
PSS.Boettcher@t-online.de
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Hier bei uns im Tierheim warten noch 4 Rottimixbabys
auf ein neues Zuhause. Die Welpen ( 2 Rüden und 2 Mädchen) sind nun schon 11
Wochen alt und die wertvolle Prägungsphase läuft uns davon - die
Interessenten bleiben leider seit der neuen Verordnung in Bayern aus. Die
Mama ist hier und kann angeschaut werden, der Papa ist leider unbekannt.
Ganz dringend suchen wir liebe Menschen mit viel Zeit für die Zwerge (keine
Zwinger/Kettenhaltung!!!). Kontakt: Tierheim Wannigsmühle, Tel. 09766-1221 Bilder gibts unter www.tierheim-wannigsmuehle.de - unter UNSERE TIERE / HUNDE Vielleicht könnten Sie uns helfen und die Suche der Kleinen nach lieben Menschen im Newsletter veröffentlichen?? Tausend Dank, bei Fragen einfach mailen: Tierheim.Wannigsmuehle@t-online.de Alexandra Kaupp
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