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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Heute mit diesem:

* Kampfhunde beißen Husky in Spandau tot

* PDS Pirmasens fordert daher eine generelles Zucht-und Haltungsverbot für Hunde mit gefährlichen Gebissen, speziell für alle Kampfhunderassen

* Karlsruhe hat also entschieden.


21.02.02, 17:05 Uhr
Kampfhunde beißen Husky in Spandau tot
Berlin (ddp-bln). Zwei Kampfhunde haben am Donnerstagvormittag in Spandau einen Husky tot gebissen. Gegen den 59-jährigen Hundeführer aus Spandau erging Anzeige wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden. Eine Frau war mit dem Husky in einer Grünanlage spazierengegangen, als ihr Hund plötzlich von drei unangeleinten Staffordshire-Bullterriern angegriffen wurde. Zwei der Kampfhunde trugen keinen Maulkorb und bissen zu.

(c) ddp

AW-Kommentar: ich sag besser nichts................... :-(((


http://www.pds-pirmasens.de/stapu-kampfhu.html

PDS Pirmasens fordert daher eine generelles Zucht-und Haltungsverbot für Hunde mit gefährlichen Gebissen, speziell für alle Kampfhunderassen

Thema Kampfhunde:

Am Dienstagabend fiel ein Kampfhund einen fünfjährigen Jungen an und verletzte ihn schwer. Der Pitbull-Mischling war angeleint, trug aber keinen Maulkorb. Damit hat er gegen die neue rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde verstoßen. Seit einem Jahr gilt das neue Gesetz. Für Dezernent Peter Scheidel hat es positive Auswirkungen, auch wenn nicht alle Probleme gelöst sind, wie der tragische Vorfall am Dienstag gezeigt hat. 181 gefährliche Hunde sind seit In-Kraft-Treten der neuen Gefahrenabwehrverordnung gemeldet. Verstärkte Kontrollen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes gehören seitdem ebenso dazu, wie das Verhängen von Verwarnungen und Bußgeld.(...) (Auszüge: Wir fahren eine härtere Linie, Pirmasenser Zeitung v. 19.07.01)

Dazu meint die PDS Pirmasens:

Wir erkennen durchaus die Leistungen von Dezernent Peter Scheidel und Herrn Gaubatz vom Pirmasenser Ordnungsamt bei der Umsetzung der neuen Gefahrenabwehrverordnung an. Sie verhindern damit das, was die Verordnung dazu hergibt. Leider ist dies nicht genug, wie der jüngste Kampfhundangriff deutlich unterstreicht. Die Regelungen für die Haltung von Haustieren müssen weiter drastisch verschärft werden, im Interesse der Menschen, aber auch im Interesse der ebenso leidenden Tiere.

Die PDS Pirmasens fordert daher eine generelles Zucht-und Haltungsverbot für Hunde mit gefährlichen Gebissen, speziell für alle Kampfhunderassen. Als Übergangsregelung für bereits vorhandene Kampfhunde soll das Führen der Hunde im öffentlichen Raum strengstens untersagt werden. Alle Halter von Haustieren sollen zukünftig ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Eignungsprüfung ablegen müssen, die gewährleistet, daß Haustiere artgerecht gehalten werden können. Dazu gehört die artgerechte Unterbringung, Behandlung und Versorgung des Tieres, aber auch spezielle Vorsichtsmaßnahmen beim Führen von Haustieren im öffentlichen Raum. Besteht der Probant die Prüfung nicht oder kann sie/er die notwendigen Vorraussetzungen nicht erfüllen, soll der Erwerb und Besitz von Haustieren untersagt werden. Bei nachträglichen Zuwiderhandlungen sollen den Besitzern sämtliche Haustiere entzogen werden. Es soll eine Steuer auf die Haltung aller Haustiere erhoben werden, die zweckgebunden für Aufgaben des Tierschutzes, der Tierhaltung und für die Schaffung neuer Tierheime eingesetzt werden soll.


Karlsruhe hat also entschieden.

Das Schächten von Tieren in Deutschland wird den Muslimen in Deutschland
gestattet.
Diese Entscheidung, obwohl von vielen für falsch gehalten und nicht dem
Willen eines Großteils der Bevölkerung entsprechend, wurde von der
öffentlichen Meinung, nur um nicht in den Ruch religiöser Intoleranz zu
geraten, weitgehend unkommentiert gelassen
.
Ich denke jedoch, was man als falsch erkannt hat, muss auch so genannt
werden. Und genau wie ich Legebatterien, Schlachtviehtransporte,
Stierkämpfe, (Quälereien um des bloßen Profits und der Tradition willen),
anprangere, so gilt dies ebenso für das Schächten. Und da stelle ich mich
gern an die Seite von oft als tierlieben Spinnern verunglimpften Leuten wie
Brigitte Bardot, eine couragierte und engagierte Tierschützerin. Es kostet
nämlich einigen Mut, sich der Lächerlichkeit preiszugeben, weil die
öffentliche Meinung mal wieder meint, man übertreibe es mit der Tierliebe,
weil es ja heute immer so chic und cool ist, zu überhaupt nichts Stellung zu
beziehen.


So selbstverständlich wie muslimische und jüdische Gemeinden zu unserem
Gemeinwesen gehören, so selbstverständlich muss auch Kritik an ihnen erlaubt
sein.
Die ständig eingeforderte Normalität setzt voraus, dass nicht laufend die
Schere im Kopf zum Einsatz kommt und man sich einer dauernden Selbstzensur
unterwirft, nur um nicht als religiös oder weltanschaulich borniert zu
gelten. Political Correctness in allen Ehren, aber sie darf nicht dazu
führen, dass man sich wieder Denkverbote aufoktroyieren lässt und sei es
auch mit den wohlmeinendsten Begründungen.

Und so gilt auch hier: So sehr ich es schätze, dass Menschen verschiedener
Völker und unterschiedlicher Religionen hier leben, denn Vielfalt macht
unser Leben reich und bunt, entgegen dem Geschrei irgendwelcher braunen
Dummköpfe, aber derart überkommene Rituale, bin ich nicht bereit zu
akzeptieren.

Es fragt sich ohnehin, ob sich nicht ein sehr merkwürdiges, veraltetes
Gottesverständnis hinter solchen Opferritualen verbirgt, und dabei macht es
keinen Unterschied, ob es sich dabei um ein nach muslimischem Ritus
geschächtetes Tier handelt oder um eine lebende Ziege, die von einem
christlichen Kirchendach fliegt. Schon die Angst in den Augen des Tieres
sollte einen gläubigen Menschen davon abhalten, ein Tier auf diese Weise zu
töten, denn Unbarmherzigkeit gilt sicher weder im Judentum, noch im
Christentum oder im Islam als Tugend.

Wer dazugehören will, muss sich auch von alten Zöpfen trennen können und so
wie derartige Opferrituale, mit den entsprechenden Ausblutungsvorschriften,
früher in den heißen Ursprungsländern noch hygienische Rechtfertigungsgründe
hatten, so sind sie heute verkommen zu einer blutleeren Hülle, um den bloßen
Buchstaben des Gesetzes zu gehorchen. Aber auch der Koran und die jüdischen
Vorschriften sind, ebenso wie die Bibel auszulegen. Schließlich hat sich
seit dem Altertum einiges verändert!

Außerdem soll man doch bitte nicht so tun, als seien derartig
archaisch-barbarische Rituale in den muslimischen und jüdischen Gemeinden
völlig unumstritten. Auch hier gibt es mehr und mehr Menschen, die wie ich
die Meinung vertreten, dass es nichts mit Religion zu tun hat, einem Tier
bei lebendigem Leibe und vollem Bewusstsein die Kehle durchzuschneiden.

Heute erinnern derartig blutige Bräuche eher an die unsinnigen
Beschneidungsrituale, denen Millionen von Frauen noch heute in zig
Drittländern unterworfen werden, genauso überflüssig, grausam und ebenso
wenig verwurzelt in wirklicher Religiosität. Es wird halt so gemacht, weil
es immer so gemacht wurde. Bravo! - Das ist wahre Nutzung des freien Willens
und des Bewusstseins, die ja den Menschen, wie die Religionen glauben, von
Gott gegeben wurden und ich nehme doch mal an zur gefälligen Benutzung.
Schließlich wird nicht zuletzt von den Religionen die Erkenntnisfähigkeit
des Menschen immer angepriesen als dasjenige Kriterium, das den Menschen zur
Krone der Schöpfung macht und ihn vom Tier unterscheidet.

Gott macht weniger die Dinge, als dass er macht, dass sie sich machen,
heißt es. Wenn dieser Satz eine gewisse Gültigkeit hat, dann bedeutet dies
aber für den Menschen, eigenes Handeln immer wieder kritisch zu überprüfen
und nicht sklavisch und mit, zuweilen im wahrsten Sinne des Wortes,
Kadavergehorsam an alten verstaubten Vorschriften zu hängen, ohne deren Sinn
zu hinterfragen.
Den jüdischen Gemeinden in Deutschland war das Schächten immer schon
erlaubt und so hat das Bundesverfassungsgericht nur eine Ungleichbehandlung
der Religionsgemeinschaften beseitigt. Aber es kann doch nicht sein, dass
hier wieder nur die resignierende Maxime bemüht wird: Wat din einen sin Uhl,
is din andern sin Nachtigall!

Das Bundesverfassungsgericht hatte faktisch gar keine Möglichkeit, anders
zu entscheiden und auch über die ethische Dimension ein Urteil abzugeben,
denn das Grundproblem ist auch hier wieder: Der Tierschutz ist nicht im
Grundgesetz verankert!
Eine schändliche Tatsache, die wir der CDU zu "verdanken" haben, die eine
entsprechende Entschließung im Parlament darüber vereitelt hat, gegen die
Stimmen aller anderen Parteien. Der Tierschutz muss jedoch ins Grundgesetz,
damit Richter es endlich mit zwei gleichwertigen Rechtsgütern, dem
Tierschutz und der Religionsfreiheit, zu tun haben, die einander
gleichrangig gegenüberstehen und dann hätten auch Richter mit weniger
Bauchschmerzen eine andere Entscheidung treffen können.

Soviel zum Tierschutz und nun noch ein abschließendes Wort zur viel
beschworenen Normalität.
Erst, wenn es in Deutschland möglich ist über Muslime, Christen und Juden
gleichermaßen Witze zu machen, sie zu kritisieren und zu lieben, werden wir
so etwas haben wie Normalität im Umgang miteinander. Aber das erreicht man
nicht immer mit durch Schuldbewusstsein übergroßen Samthandschuhen, sondern
manchmal eben nur, indem man, um ein schönes jiddisches Wort zu benutzen,
"tacheles" redet.

In diesem Sinne -Shalom!

Bettina A. Peipe

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