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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* 2. schwerwiegender Beißunfall 2002 * Stellungnahme der TVT zum Betäubungslosen Schlachten * Anwältin will Rasterfahndung stoppen * Mahlzeit * Mahlzeit * Die Guardia-Civil (spanische Polizei) hat 2 Männer beim Aufhängen eines Galgos erwischt * Aus dem Forum |
2. schwerwiegender Beißunfall
2002
Freitag 25. Januar 2002, 11:22 Uhr
Freilaufende Dogge beißt Kind in Kopf Lüchow (dpa) - Eine Dogge hat in Küsten bei Lüchow ein elfjähriges Mädchen in den Kopf gebissen. Der Vorfall ereignete sich bereits am Mittwoch vor einem Buswartehäuschen, sagte ein Polizeisprecher. Dort hatte die Schülerin im Dunkeln auf den Schulbus gewartet. Die frei herumlaufende Dogge beschnüffelte das Mädchen. Es fiel um, der Hund stellte sich über das Kind und biss mehrmals in den Kopf. Dem Halter droht ein Bußgeld, weil er den Hund nicht beaufsichtigte. http://de.news.yahoo.com/020125/3/2m1ud.html ...dem Halter droht ein
Bußgeld...
TVT
TierärztlicheVereinigung für Tierschutz e.V. Vorsitzender Arbeitskreis 3 (Betäubung und Schlachtung) Stellungnahme der TVT zum Betäubungslosen Schlachten Erarbeitet vom Arbeitskreis 3 (Betäuben undSchlachten) Verantw. Bearbeiter: Dr.Martin von Wenzlawowicz (Stand 24. Januar 2002) Die TVT lehnt das Schlachten insbesondere von Rindern,Schafen und Ziegen ohne vorherige Betäubung ab. Begründung: 1. Die Tiere können durch das betäubungslose Schlachtenerheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt werden! Beim betäubungslosen Schlachten kann esinfolge der Art und Weise der Ruhigstellung (insbesondere Rinder), desHautschnitts, der Durchtrennung der Weichteile des Halses bis auf dieWirbelsäule und der Atemnot durch Aspiration von Blut in Bronchien und Lunge zuerheblichen Schmerzen und Leiden kommen.· Die Art der Ruhigstellung bewirkt eine besondere Belastung der Rinder. Rinder werden in Deutschland in Rücken-bzw. Seitenlage ruhiggestellt. Dies erfolgt entweder durch Fesseln undzu Boden werfen oder mit Hilfe des Weinbergschen Apparates, der die Rinderseitlich einengt und durch Rotation um 180° in Rückenlage verbringt. DieseMaßnahmen dauern wesentlich länger als die Ruhigstellung im Stehen, wie siez.B. im in den USA entwickelten ASPCA-Restrainer erfolgt. Sie führen auch imVergleich zu dieser Fixierungseinrichtung zu mehr stressbedingtenLautäußerungen und einem höheren Anstieg der Stresshormone im Blut (Cortisol)sowie zur Veränderung des Hämatokrit-Wertes (7). Die manuelle Ruhigstellung von Schafenin Seiten- oder Rückenlage auf einem Schlachtschragen kann demgegenüber als schonende Ruhigstellungsmethode bezeichnet werden, wenn diese ohne Greifen ins Vlies und ruhig durchgeführt wird.· Wird der Halsschnittnicht in einem Zug ausgeführt (zu kurze oder stumpfe Messer) oder berühren sich die Wundränder nach dem Schnitt, kommtes zu starken Schmerzen und Leiden. · Die Tiere werden nicht sofort bewußtlos. Beim betäubungslosen Schlachten im Stehen kollabieren ruhige Rinder bei korrekter Ausführung des Schächtschnittes in der Regel innerhalb von 10-15 Sekunden (1, 4). Sie könnenjedoch noch bis zu 47 Sekunden lang Aufstehversuche unternehmen (4). Bei Rindern bestehen zudem große individuelle Unterschiede in der Zeitspanne biszum Bewusstseinsverlust. Es kann bis über eine Minute dauern (4, 6, 9, 12, 16).Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Hauptschlagadern durch Blutgerinnselund Veränderungen der Arterienwände verschließen, so dass im EinzelfallAufstehversuche noch für länger als 6 Minuten zu beobachten waren (4). Schafe verlieren innerhalb von 2 bis15 Sekunden das Bewusstsein, wenn beide Halsschlagadern (Aa. carotidae)durchschnitten werden (4, 11, 15). 2. Es gibt zuverlässige Betäubungsmethoden:Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik können Schafe und Rinder mit Hilfe der Elektrobetäubung in Bruchteilen einer Sekunde betäubt werden, so dass eine schmerzfreie Schlachtung durch Blutentzug erfolgen kann.Bei alleiniger Kopfdurchströmung mit den in der Tierschutz-Schlachtverordnung vorgegebenenMindeststromstärken und Stromflussdauern werden die Tiere nur betäubt und nichtgetötet. Um den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaftenzu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft dieAnwendung anderer Betäubungsverfahren untersagen, kann die sog.Elektrokurzzeitbetäubung (Mindeststromflusszeit 2 Sekunden, Verzicht aufelektrische Herzdurchströmung bei Rindern über 6 Monaten) verwendet werden. 3. KeineUnterschiede im Grad der Ausblutung zwischen unbetäubten und betäubten Tieren: Bislang konnten keine wissenschaftlichenUntersuchungen belegen, dass eszwischen betäubten und unbetäubten Tieren Unterschiede im Grad der Ausblutungder Muskulatur gibt. Der Blutgehalt der Muskulatur geschächteter und betäubterRinder und Schafe unterschied sich nicht (5, 14). Selbst bei nicht entbluteten,an einem Hinterbein aufgehängten Rindern konnte kein höherer Restblutgehalt derHinterviertelmuskulatur festgestellt werden (10). Bei der Schlachtung wird zwarein möglichst vollständiger Blutentzug angestrebt. Dennoch bleiben auch bei gutausgebluteten Tieren stets über 40% des Gesamtblutvolumens im Schlachtkörper,insbesondere den Organen, zurück (3, 18). Ein Restblutgehalt der Muskulaturvon 1-2 % ist als normal anzusehen (13, 17). Dies gilt auch für geschächteteTiere. FachlicheAnforderungen an die Erteilung der Ausnahmegenehmigung: Mit dem UrteilBVerfG, 1 BvR 1783/99 vom 15.1.2002 wurde festgestellt, dass muslimischenMetzgern unter bestimmten Voraussetzungen das betäubungslose Schlachten wiedererlaubt werden kann. Das Verfassungsgericht unterstrich, dass die Genehmigungan Auflagen und Bedingungen zu knüpfen sei, die die Einhaltung von Vorschriftenzum Schutz der Tiere vor der Schlachtung oder anderer Anforderungen, die nachdeutschem Recht an derartige Schlachtstätten zu stellen seien, sicherstellen.Damit wurde gleichzeitig den überwachenden Behörden eine besondereSorgfaltspflicht auferlegt. Sie müssen gewährleisten, dass das Schächten sotierschutzgerecht wie möglich durchgeführt wird, bevor sie eine Ausnahmegenehmigungerteilen. Dazu gehört: · Schonende Fixierung: Wie oben erwähnt, ist die Fixierung insbesondere beim Rindschwierig. Alternativen zum Weinbergschen Apparat, wie z.B. Nachbauten desASPCA-Restrainers müssen daraufhin geprüft werden, dass sie die Tiere so wenigwie möglich belasten. Andere Arten der Fixierung wie beispielsweise dasVerschnallen auf seitlich neigbaren Klauenschneidetischen sind ungeeignet fürFärsen und Mastbullen, auch wenn sie für daran gewöhnte Milchkühe zurKlauenpflege eine Erleichterung darstellen. Aufgeregte Tiere dürfen nichtbetäubungslos geschlachtet werden (9). · OptimalerEntbluteschnitt: Die Fixierung muß eine sichere Schnittführung (Streckendes Kopfes) ermöglichen, wobei gewährleistet sein muss, dass die Wunde währendund nach dem Schnitt offen bleibt. Der Schnitt muß unmittelbar nach Abschlußder Ruhigstellung zügig und mit einem scharfen Messer (Länge: etwa doppelteHalsbreite) erfolgen. Die Arterien müssen sofort durchschnitten und dürfendabei nicht gedehnt werden (8, 9).· KeineManipulation des Tierkörpers, bevor die Gehirntätigkeit erloschen ist: UnbetäubtenTieren können erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden, wenn der Tierkörpervor dem Eintritt des Komas manipuliert wird (Positionsänderungen, Auswurf auseiner Fixierungseinrichtung, Anschlingen oder Hochziehen an einerHintergliedmaße). Nach dem Entbluteschnitt müssen vor einer Positionsänderungoder jeglicher Manipulation am Tier daher mindestens 120 Sekunden (Rind) bzw.60 Sekunden (Schaf und Ziege) abgewartet werden. Sind Manipulationen zumOffenhalten der Wunde erforderlich (Thrombenbildung bei Rindern) sind die Tiereunverzüglich zu betäuben.· UnverzüglicheBetäubung fehlerhaft geschnittener Tiere: Wenn bereits während oderunmittelbar nach dem Schnitt abzusehen ist, dass das Tier nicht korrektgeschnitten wurde (insbesondere, wenn kein rascher Blutverlust erfolgt) odervon den Religionsangehörigen nicht verwertet wird, muß unmittelbar mit einembereitliegenden Schußapparat nachgeschossen werden.· Sachkunde desPersonals: Es sollte sehr genau überprüft werden, ob die von denSchlachtbetrieben benannten muslimischen Metzger über die nach § 4 TierSchlVgeforderte Sachkunde verfügen. Der Sachkundenachweis für z.B. das Schlachtenvon Rindern nach Bolzenschussbetäubung beinhaltet nicht automatisch dieSachkunde für das betäubungslose Schlachten. Hierfür müssen Kenntnisse,insbesondere über die Dauer bis zum Verlust des Bewusstseins und die daraufeinflussnehmenden Faktoren vorhanden sein. Hygiene: DerSchächtschnitt ist aus hygienischen Gründen nur im Rahmen des von derzuständigen Behörde genehmigten rituellen Schlachtens akzeptabel, da hierbeikein Messerwechsel nach dem Hautschnitt erfolgen kann. Grundsätzlich sollten Fleisch und Fleischerzeugnisse von Tieren, dieohne Betäubung geschlachtet wurden, als solche gekennzeichnet werden. Dieständige Anwesenheit eines Tierarztes wird nachdrücklich empfohlen. Sowohl mitAngehörigen des jüdischen als auch des moslemischenGlaubens sollte eine intensive Diskussion über das Betäubungsgebot geführtwerden, auch um Vorurteile abzubauen ! Literatur: 1) Bager, F,Braggins, TJ, Devine, CE, Graafhuis, AE, Mellor, DJ, Tavener, A und Upsdell, MP(1992): Onset of insensibility at slaughter in calves: effects ofelectroplectic seizure and exsanguination on spontaneous electrocorticalactivity and indices of cerebral metabolism. Research in Veterinary Science 52,162-173 2) Blackman, NL,Cheetham, K and Blackmore, DK (1986): Differences in blood supply to thecerebral cortex between sheep and calves during slaughter. Research inVeterinary Science 40, 252-254 3) Blackmore, DKund Delany, MW (1988): Slaughter of Stock. Publication No. 118, VeterinaryContinuing Education, Massey University, Palmerston North, New Zealand. ISSN0112-9643 4) Blackmore,DK(1984): Differences in behaviour between sheep and cattle during slaughter.Research in Veterinary Science 37, 223-226 5) Chrystall, BB,Devine, CE und Newton, KG (1981): Residual blood in lamb muscles. Meat Science5, 339-345 6) Daly, CC, Kallweit, E Und Ellendorf, F(1988): Cortical function in cattle during slaughter: Conventionalcaptive bolt stunning followed by exsanguination compared to shechita slaughter.Vet. Rec. 122, 325-329 7) Dunn, CS (1990):Stress reactions of cattle undergoing ritual slaughter using two methods ofrestraint. Veterinary Record 126, 522-525 8) Grandin, T(1996): Der rituelle Schlachtschnitt. RFL - Rundschau für Fleischhygiene undLebensmittelüberwachung 48, 200-203 9) Grandin, T undRegenstein, JM (1994): Religious slaughter and animal welfare: a discussion formeat scientists. Meat Focus International, März 1994, 115-123(http://www.grandin.com/ritual/kosher.slaugh.html) 10) Gregory, NG,Wilkins, LJ und Gregory, AMS (1988): Studies on Blood Engorgement in BeefCarcasses. Journal of the Science of Food and Agriculture 46, 43-51 11) Gregory, NG undWotton, SB (1984a): Sheep slaughtering procedures. II. Time to loss of brainresponsiveness after exsanguination or cardiac arrest. British VeterinaryJournal 140, 354-360 12) Gregory, NG undWotton, SB (1984b): Time to loss of brain responsiveness followingexsanguination in calves. Research in Veterinary Science 37, 141-143 13) Hess, E undKlinger, I (1967): Quantitative Bestimmung des Blutgehaltes in der Muskulaturvon Schlachtrindern nach Entbluten im Liegen und im Hängen. Zentralblatt fürVeterinärmedizin B, 14, 685-697 14) Kallweit, E,Ellendorf, F, Daly, C und Smidt, D (1989): Physiologische Reaktionen bei derSchlachtung von Rindern und Schafen mit und ohne Betäubung, DeutscheTierärztliche Wochenschrift 96, 89-92 15) Newhook, JC,und Blackmore, DK (1982a): Electroencephalographic studies of stunning andslaughter of sheep and calves: Part 1 - The onset of permanent insensibility insheep during slaughter. Meat Science 6, 221-233 16) Newhook, JC,und Blackmore, DK (1982b): Electroencephalographic studies of stunning andslaughter of sheep and calves: Part 2 - The onset of permanent insensibility incalves during slaughter. Meat Science 6, 295-300 17) Waniak, F (1989) Probleme dertierärztlichen Fleischuntersuchung - dargestellt am Zusammenhang vonHaltbarkeit und Ausblutungsgrad von Schweineschlachtkörpern. Vet.med.Diss. HU Berlin 18) Warriss, P.D.(1984): Exsanguination of animals at slaughter and the residual blood contentof meat. Veterinary Record 115, 292-295
EILANTRAG
Anwältin will Rasterfahndung stoppen Die Hamburgerin Gül Pinar zieht vor das Verwaltungsgericht. Sie handelt im Auftrag von zwei betroffenen Studenten.
Die Hamburger Rechtsanwältin Gül Pinar wird am Montag beim
Hamburger Verwaltungsgericht per Eilantrag die sofortige Einstellung der
Rasterfahndung beantragen. Es ist das erste Verfahren in der Hansestadt
gegen die am 17 September begonnene Fahndungsmethode, mit der die Polizei
versucht, Terroristen zu enttarnen. Die 33 Jahre alte Juristin Pinar
handelt im Auftrag von zwei Hamburger Studenten, die im Raster des
Datenabgleichs ins Visier der Polizei gerieten. "Es liegt nichts gegen die Leute vor. Die Polizei darf keine weiteren Nachforschungen anstellen." Parviz spielt mit seinen Freunden Fußball im Stadtpark, geht in Bars
und Cafés und nicht in die Moschee, er liest Günther Grass und liebt Franz
Kafka. "Ich komme mir vor, wie in seinem Buch ,Der Prozess'", sagt der
Student. In diesem absurden Roman schildert Kafka die albtraumhafte
Begegnung des Angeklagten "K" mit einer anonymen Autorität. Er wird
verhaftet, angeklagt und zum Tode verurteilt, ohne jemals die Gründe zu
erfahren oder den Richter zu sehen. Mahlzeit: [ 27.01.02 02:20 ] RÜCKRUF BEI ALDI Der Lebensmittel-Discounter Aldi hat Garnelenschwänze aus seinen Filialen in Hessen und im Sauerland zurückgerufen. In dem aus Asien stammenden Produkt der Marke "Golden Seafood" hatten die nordrhein-westfälischen Überwachungsbehörden das Antibiotikum Chloramphenicol nachgewiesen. Wie das hessische Sozialministerium am Samstag mitteilte, handelt es sich um eine sehr geringe Konzentration. Eine Gesundheitsgefahr bestehe beim Verzehr nicht. Chloramphenicol steht im Verdacht das Knochenmark und damit die Blutbildung zu schädigen. Mahlzeit: 19 Hühnerfarmen in Belgien wegen PCB gesperrt
Die Guardia-Civil
(spanische Polizei) hat 2 Männer beim Aufhängen eines Galgos erwischt
Mérida, 24 Januar 2002 (EFE) Die Guardia Civil überraschte in Valdetorres 2 Männer, die einen Galgo misshandelten und aufhängten welches den Tod des Tieres verursachte, informitert heute die Delegation der Regierung von Extremadura (Zentralspanien und Hochburg der Galgueros) Die Autoren waren M.M.R., 43J . und R.M.R 33J, Einwohner von Guareña (Badajos) . Dies meldeten informierte Quellen in einer Pressemitteilung an EFE (spanische Presseagentur). Die angezeigte Tat geht unter das Strafgesetz Artikel 632 von 1995. Der Staatsanwalt des europäischen Volkes, Jacob Soderman, hat bereits im März 1998 eine Reklamation über das angebliche Erhängen von Hunden in Extremadura, Analusien und beiden Castillas erhalten, laut Informationen der Organisation Liberacion Animal.. Die Pressesprecherin der nationalen Tierschutzorganisation ANDA, Eva Vallejo erklärte EFE, dass "die Besitzer der Galgos die Hunde für die Jagd und Rennen braucht. Sobald die Tiere keinen Erfolg mehr bringen, entscheiden die Galgueros, dass die Tiere aufgehängt werden sollen. Schneller Tod für gute Hunde und für die "schlechten Hunde" das langsame Leiden angebunden an einen Baum wo sie langsam verhungern und verdursten oder sie werden sogar lebend gepfählt" Andererseits hat ein 31 jähriger Mann gestern bei der Polizei von Villar del Rey (Badajos) das wildern von Hunden zur Anzeige gebracht, die aus seinem Grundstück bereits 7 Merino-Schafe grissen haben. Aus dem Forum: Wurde er bei einer schwarzen Messe
geopfert? Tier des Monats: Achtjährige Hündin 25.01.2002 26.01.2002 |