Rückblick und Vorschau für 2000 bzw 2001

Interessengemeinschaft

gegen die Hundeverordnungen

Rheinland-Pfalz

 

Rückblick und Vorschau für 2000 bzw 2001

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach langem juristischen Tauziehen mit dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz steht nunmehr endgültig fest, dass aufgrund der besonderen rheinland-pfälzischen Gesetzeslage ministerielle Rechtsverordnungen nicht durch eine verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle überprüft werden können. Umgehend wurde deshalb beim Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz eine Verfassungsbeschwerde sowie ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung eingereicht.

Am 20.11.00 lehnte der VGH den Antrag auf eine einstweilige Anordnung ab, erklärte sich aber wegen der besonderen Bedeutung der Angelegenheit , ausdrücklich für zuständig.

Diese Entscheidung können wir als einen ersten Erfolg gegen das Innenministerium verbuchen, da dieses stets auf den Einhalt des Instanzenweges verwiesen hat.

Die Annahme der Verfassungsbeschwerde läßt auch vermuten, daß der VGH die Verfassungsbeschwerde nicht für unbegründet hält, sonst hätte er auf den üblichen Rechtsweg verwiesen.

Am 22.12.00 hat nun ein zweiter Kläger, eine Züchtergemeinschaft von Staffordshire-Bull-Terriern, eine weitere Verfassungsbeschwerde beim VGH eingereicht.

Eine Notwendigkeit für eine zweite Verfassungsbeschwerde sahen die Kläger darin, daß aus der Sicht eines Züchters dem VGH argumentativ besser die Unrechtmäßigkeit der Hundeverordnung dargelegt werden kann als "nur" mit einem Hundehalter.

Dabei handelt es sich speziell um folgende Punkte:

  • - Verbot von Zucht und Handel von Rassehunden
  • - Unfruchtbarmachung von zuchttauglichen prämierten Rassehunden
  • - Führen von mehreren Hunden
  • - Sachkundenachweis für jeden einzelnen Hund
  • - Nachweis eines berechtigten Interesses

Mit einer entgültigen Entscheidung des VGH über die Verfassungsbeschwerde kann Ende des ersten bzw. Anfang de zweiten Quartals 2001 gerechnet werden.

Beide Kläger werden von der Interessengemeinschaft finanziell und thematisch unterstützt.Eine weitere Herausforderung für unseren Geldbeutel und für unsere Anwälte werden die für 2001 in vielen Gemeinden eingeführten Kampfhundesteuern sein.

Sobald hier die Hundesteuerbescheide vorliegen werden wir mit unseren Anwälten entsprechende Klagen vorbereiten, bzw. auch hier potentielle Kläger unterstützen An dieser Stelle möchten wir noch einmal ausdrücklich an Sie appelieren, nur mit Rechtsanwälten zu klagen, die mit dieser speziellen Thematik vertraut sind und auch entsprechende Erfahrung haben, da verlorene Gerichtsverfahren sich negativ für alle Betroffenen auswirken.

Nachdem einzelne IG-Mitglieder regen Schriftverkehr mit unseren Volksvertretern geführt haben , werteten wir die Antwortschreiben aus, und mußten leider feststellen, daß CDU, SPD und FDP sich immer der gleichen abgedroschenen Phrasen bedienten.

Anscheinend schreiben die auch noch voneinander ab.

Populärwissenschaftliche Machwerke werden als Fachliteratur deklariert, Gutachten falsch zitiert, Sätze aus dem Zusammenhang gerissen, Bild-Zeitungs-"Wissen"als neue wissenschaftliche Erkenntnisse propagiert, Behauptungen aufgestellt, die nachweislich falsch sind etc. etc.

Es stellt sich hier die Frage: Sind die intellektuellen Fähigkeiten unserer Politiker so beschränkt, oder machen die nur auf Dumm?

Diese Politiker behaupten stets und überall mit einer Unverfrorenheit sondergleichen, dass "in jüngster Zeit vermehrt Angriffe von gefährlichen Hunden (Kampfhunden) auf Menschen erfolgt sind."

Diese dummdreiste Aussage ist bisher durch keinerlei statistisches Zahlenmaterial belegt worden!

Nicht die Zahl der Beißvorfälle hat sich "vermehrt", sondern lediglich der exorzistische Geifer quotenbrünstiger Medien, die auf Grund der für Deutschland frühzeitig in die Hosen gegangenen Fußball-Europameisterschaft und des damit noch größer gewordenen Sommerloches ihre Kundschaft nur mit einer exzessiven Berichterstattung über Beißvorfälle und über Kohl bei Laune halten konnte.

Mit der Behauptung über dramatisch angestiegene Beißvorfälle werden sowohl das Volk als auch seine parlamentarischen Vertreter in die Irre geführt und die Halter sog. Kampfhunde verleumdet!

Bei einer Gemeinderatssitzung bez. der Einführung einer Kampfhundesteuer in Altleiningen beschwerte sich ein Gemeinderat darüber, daß er von einem Hundebesitzer Infomaterial und ein Anschreiben erhalten habe, mit dem Hinweis, er brauche das nicht, er habe da schon seine eigene Meinung.

Da muß man sich dann fragen, wie kommen dann solche Rassen auf die Altleininger Rassenliste wie z. B. der

  • Mastino Expanol
  • Römischer Kampfhund
  • Chinesischer Kampfhund
  • Bandog
  • Borderaux Dogge

Wichtig ist aber auch zu wissen, daß gerade in Gemeinden die Entscheidung, ob eine Kampfhundesteuer eingeführt werden soll oder nicht, davon abhängig ist, wie viele Hundehasser in der jeweiligen Partei das Sagen haben.

Hier macht es auf jeden Fall noch Sinn das Gespräch mit den Gemeinderäten zu suchen, ganz im Gegensatz zu den Landtagsabgeordneten.

In Anbetracht der bevorstehenden Wahlen wäre es von Vorteil, wenn Sie alle einmal bei Herrn Möllemann oder Herrn Gerhardt nachfragen würden, warum sich die rheinland-pfälzische FDP nicht wie die Bundes-FDP gegen die Rassenliste ausspricht, sondern im Gegenteil, den gleichen haltlosen Blödsinn wie ihr Koalitionspartner SPD verbreitet.

Bedauerlich finden wir eine Entwicklung, daß ein Kreis von Listenhundehaltern, ihre Hunderasse, zum Teil auf Kosten der anderen, stets als besonders harmlos darstellen, und bei jedweder Gelegenheit darauf hinweisen, u. a. das z.B. in Hamburg ein Pit Bull und ein American Staffordshire den Jungen todgebissen haben.

Sehr geehrte Hundehalter(-in), der Korrektheit wegen sei erwähnt, es war auch kein American Staffordshire in Hamburg dabei, denn bei den in RTL gezeigten Hundepapieren handelt es sich nicht um offizielle VDH oder FCI Papiere sondern eher um "selbstgestrickte".

Sie sollten sich damit abfinden das der StaffBull nicht von der Liste genommen werden wird, da die diese eher noch um eine Rasse erweitert werden .

Außerdem demontieren sie damit auch unsere und Ihre eigene Argumentation , wenn Sie versuchen einzelne Listenhunde in ein besseres Licht zu rücken als andere !!

Denn wie heißt es doch in der Fachliteratur:

Gefahrenträchtige Situationen entstehen unabhängig von der Hunderasse, aber fast ausnahmslos durch die Kombination eines bestimmten Halters mit einem bestimmten Hund

Also bleiben wir dabei, kämpfen wir vereint gegen eine Rassenliste, und nicht dafür, daß nur eine bestimmte Hunderasse darauf verschwindet.

Abschließend möchten wir Sie noch bitten uns mit einer Spende zu unterstützen Die Spendengelder werden ausschließlich für Klagen in Rheinland-Pfalz verwendet.

Jede Spende hilft, auch wenn sie noch so klein ist !

Spendenkonto: Diskriminierte Hunderassen RLP

Kto.-Nr.: 8 565 971 01

Blz.: 670 800 50

Dresdner Bank Grünstadt

Wir bedanken uns bei folgenden Spendern:

Marcus Meigel, Andreas Becker, Horst Burmann, Renate Giese, Angelika Geiss, Simone Rosak, Horst Burmann, Gisbert Noichl, Daria Drafz, Rolf Heil, M.Hoffmann, Helmut Guth, Hellmuth Welker, Club D. Staffordshire, Katharina Becker, Patrick Neuhäuser, Simone Niedermair

Wir wünschen Ihnen ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2001,verbunden mit der Hoffnung, daß sich in der Sache alles zum Guten wenden wird

Interessengemeinschaft gegen die Hundeverordnungen Rheinland Pfalz Angelika Geiss Roger Boch Bernd Schwab

Anlage 1

Ansprechpartner

Vorname Nachname Telefon e-mail

Angelika Geiss 07275-2323 Angies.AmStaffs@t-online.de

Roger Boch 06356-919161 amstaff.boch@t-online.de

Bernd Schwab 0261-79999 Schwab-Koblenz@t-online.de

 

Rechtsanwälte

Dr.Ulrich Janes Willy Scheidel

Rathausstr.32 Rathausstr.24

57537 Wissen 68199 Mannheim

Tel.: 02742-2099 Tel.: 0621-8414601

Fax: 02742-1029 Fax: 0621-8414602

 

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