- RLP |
-Koblenz,
der 06. Dezember 2000
Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde vom 30. Juni 2000 (GefAbwV) wegen der besonderen Bedeutung der Angelegenheit und trotz Intervention des Mainzer Innenministeriums angenommen und wird darüber in einem überschaubaren Zeitraum entscheiden (voraussichtlich im 1. Quartal 2001). Die Ordnungsämter fordern zur Zeit die Halter der diskriminierten Rassen (Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und die von diesen Rassen abstammenden Hunde) unter Fristsetzung verstärkt auf, ihre Hunde unfruchtbar machen zu lassen. Der VGH hat hierzu ausgeführt: Sollten die Ordnungsbehörden wider Erwarten (!) von der Ermächtigung in § 2 Abs. 2 GefAbwV [Unfruchtbarmachung] Gebrauch machen, so bestehen die Möglichkeiten des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes. Der VGH hat zu erkennen gegeben, dass er gegenwärtig keine konkreten Anhaltspunkte hat (!), dass die Behörden von der Ermächtigung Gebrauch machen, ... die Unfruchtbarmachung ... anzuordnen. Es muss nunmehr davon ausgegangen werden, dass der VGH die tatsächliche Situation im Lande falsch eingeschätzt hat und die Ordnungsämter trotz oder gerade wegen der offensichtlich begründeten Verfassungsbeschwerde noch vor Abschluss des Hauptverfahrens vollendete Tatsachen schaffen wollen. Verantwortungsbewusste Hundehalter(innen), die ihren Hund nicht kastrieren lassen wollen, können unter Hinweis auf den Beschluss des VGH - Aktenzeichen/Datum: VGH A 11/2000 vom 20.11.2000; - Internet-Adresse: http//www.ovg.rlp.de/presse/VGHA112000.htm fachgerichtlich vorläufigen Rechtsschutz bis zum Abschluss des VGH-Hauptsacheverfahrens beantragen. Bei Fragen können Sie sich an uns oder an Herrn Bernd Schwab (Telefon/Fax: 0261 79999; E-Mail: schwab-koblenz@t-online.de) oder direkt an den Kläger Herrn Michael Wortmann (Telefon/Fax: 02741 6582) wenden. Herr Wortmann hat zu erkennen gegeben, dass er in dieser Angelegenheit, falls erforderlich, bis zum Europäischen Gerichtshof durchmarschieren wird. Er wird hierbei von der Interessengemeinschaft gegen die Hundeverordnungen in Rheinland-Pfalz, deren Sprecher Herr Roger Boch (Telefon: 06356 919161; Fax: 06356 919162; E-Mail: amstaff.boch@t-online.de) ist, unterstützt. Interessengemeinschaft gegen die Hundeverordnungen in Rheinland-Pfalz I. A. Dipl.-Ing. Bernd Schwab |