- RLP

-Koblenz, der 06. Dezember 2000

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat die Verfassungsbeschwerde

gegen die Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde – vom 30. Juni 2000

(GefAbwV) wegen der besonderen Bedeutung der Angelegenheit und trotz

Intervention des Mainzer Innenministeriums angenommen und wird darüber in einem

überschaubaren Zeitraum entscheiden (voraussichtlich im 1. Quartal 2001).

Die Ordnungsämter fordern zur Zeit die Halter der diskriminierten Rassen (Pit

Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und die

von diesen Rassen abstammenden Hunde) unter Fristsetzung verstärkt auf, ihre

Hunde unfruchtbar machen zu lassen.

Der VGH hat hierzu ausgeführt:

Sollten die Ordnungsbehörden „wider Erwarten“ (!) „von der Ermächtigung in § 2

Abs. 2 GefAbwV [Unfruchtbarmachung] Gebrauch machen“, so bestehen „die

Möglichkeiten des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes“.

Der VGH hat zu erkennen gegeben, dass er „gegenwärtig keine konkreten

Anhaltspunkte hat“ (!), dass die Behörden „von der Ermächtigung Gebrauch machen,

... die Unfruchtbarmachung ... anzuordnen“.

Es muss nunmehr davon ausgegangen werden, dass der VGH die tatsächliche

Situation im Lande falsch eingeschätzt hat und die Ordnungsämter trotz oder

gerade wegen der offensichtlich begründeten Verfassungsbeschwerde noch vor

Abschluss des Hauptverfahrens vollendete Tatsachen schaffen wollen.

Verantwortungsbewusste Hundehalter(innen), die ihren Hund nicht kastrieren

lassen wollen, können unter Hinweis auf den Beschluss des VGH

- Aktenzeichen/Datum:

VGH A 11/2000 vom 20.11.2000;

- Internet-Adresse:

http//www.ovg.rlp.de/presse/VGHA112000.htm

„fachgerichtlich vorläufigen Rechtsschutz“ bis zum Abschluss des

VGH-Hauptsacheverfahrens beantragen.

Bei Fragen können Sie sich an uns oder an Herrn Bernd Schwab (Telefon/Fax: 0261

79999; E-Mail: schwab-koblenz@t-online.de) oder direkt an den Kläger Herrn

Michael Wortmann (Telefon/Fax: 02741 6582) wenden.

Herr Wortmann hat zu erkennen gegeben, dass er in dieser Angelegenheit, falls

erforderlich, bis zum Europäischen Gerichtshof durchmarschieren wird. Er wird

hierbei von der „Interessengemeinschaft gegen die Hundeverordnungen in

Rheinland-Pfalz“, deren Sprecher Herr Roger Boch (Telefon: 06356 919161; Fax:

06356 919162; E-Mail: amstaff.boch@t-online.de) ist, unterstützt.

Interessengemeinschaft gegen die Hundeverordnungen in Rheinland-Pfalz

I. A. Dipl.-Ing. Bernd Schwab

 

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