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Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.

Bundespressestelle

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25.07.2000

OG-Rundschreiben                                                        

Aktuelle Kampfhunde-Diskussion

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Nach dem fürchterlichen Beißunfall Ende Juni in Hamburg, bei dem ein Kind sein Leben lassen musste, waren die Wellen der Entrüstung in der Bevölkerung durchaus nachvollziehbar. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund der konkreten Situation des Besitzers und seines Umfeldes, in dem es trotz behördlicher Auflagen gegenüber dem Hundehalter zu diesem Exzeß kommen konnte.

Daß die Medien dieses Thema sofort aufgriffen ist absolut verständlich; daß Entrüstung und Abscheu zum Ausdruck gebracht wurden ebenso wie die Tatsache, daß nach Schuld und Verantwortlichkeit gefragt wird. Selten jedoch hat unser Staat eine derart emotionale, ja panische und teilweise hysterische Auseinandersetzung um das Thema der Hundehaltung in Deutschland erlebt, wie wir sie zur Zeit erfahren. Wenn selbst anerkannte Verhaltensforscher, Tierschutzorganisationen, Tierärztevereinigungen und Diensthunde haltende Behörden mit ihren sachbezogenen Beiträgen und Lösungsvorschlägen in dieser überhitzten politischen Atmosphäre kaum Gehör fanden, ist es nachvollziehbar, daß auch die Möglichkeiten der organisierten Hundehalter, durch Presseverlautbarungen und Stellungnahmen unmittelbar Einfluß auf die teilweise wenig durchdachten Entscheidungen staatlicher Institutionen zu nehmen, gering sind.

Vielmehr haben die Führungsgremien des SV und des VDH durch direkte Kontakte mit den zuständigen Landesministerien in NRW, Hamburg und Hessen beispielsweise eine erste Annäherung in den Auslegungen der Rechtsverordnungen erzielen können, die unseren Positionen entgegenkommen und hoffen lassen, daß vertretbare Lösungen beispielsweise bei der Umsetzung der vorgeschriebenen Wesenstests bei auffälligen Hunden und der Beibehaltung des Schutzdienstes als elementarer Bestandteil von Prüfungs- und Körordnungen (zumindest zunächst) erreicht werden können. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß die nachfolgenden Informationen natürlich nur den derzeitigen Sachstand widerspiegeln und davon auszugehen ist, daß weitere Änderungen und Ausführungsbestimmungen in den einzelnen Bundesländern nachgeschoben werden. Inwieweit auch die Kommunen ihre schon bestehenden Hundehaltungsverordnungen anpassen bzw. verschärfen, ggf. auch zu Lasten des Deutschen Schäferhundes, bleibt abzuwarten und sollte vor Ort durch die Orts- und Landesgruppen genauestens verfolgt werden.

Für uns Schäferhundhalter gilt, daß es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Auflagen gibt, die auch unsere Rasse betreffen und zu beachten sind:

1.                  Leinenzwang, Haftpflichtversicherung, Identitätsnachweis

Mehr und mehr wird in den Landesverordnungen der Leinenzwang für bestimmte Kampfhunderassen und gefährliche Hunde auferlegt. Hierunter fallen DSH nur im Einzelfall, wenn als gefährlicher Hund aufgefallen und durch die Ordnungsbehörden individuelle Auflagen erteilt wurden!

Am weitesten geht derzeit die NRW-Verordnung, die Hunden mit mehr als 20kg Körpergewicht und 40cm Widerristhöhe einen generellen Leinenzwang auferlegt und zwar innerhalb im Zusammenhang gebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für solche Hunde muß überdies eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Auch muß deren Identität dauerhaft gekennzeichnet sein. In NRW muß überdies die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Hundehalters bis 01.01.2002 nachgewiesen werden.

„Es ist davon auszugehen, daß diesbezüglich alle Mitglieder von Rassezucht- und Gebrauchshundeverbänden durch die Mitgliedschaft und den Nachweis einer erfolgreichen BH-Prüfung diesen Nachweis erbracht haben. Näheres dazu erarbeitet der VDH.“

(LG-Ausbildungswart Walter Hoffmann in einem Rundschreiben vom 07.07. an die OGs der Landesgruppe Westfalen: www.sv-lg-westfalen.de)

Wir empfehlen dringend, diesen Auflagen Rechnung zu tragen, wobei wir derzeit davon ausgehen, daß unsere Kennzeichnungspflicht durch Tätowierung den Erfordernissen der Verordnung entspricht.

Selbstverständlich gilt innerhalb unserer eingezäunten Vereinsanlagen keine Leinenpflicht!

Die grundsätzliche Position des SV

Ein genereller Leinenzwang wird von uns nach wie vor abgelehnt, da nicht artgemäß und nicht tierschutzkonform. Einschränkungen in dicht bebauten Wohngebieten, Fußgängerzonen, öffentlichen Plätzen und Verkehrsbrennpunkten und öffentlichen Verkehrsmitteln sind selbstverständlich zu akzeptieren. In den Kommunen mit generellem Leinenzwang sollten zumindest Freilaufflächen für Hunde angeboten werden!

Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist für uns eine absolute Selbstverständlichkeit. Entsprechend den Kfz-Haftpflichtversicherungen fordern wir die Einführung eines Bonus-Malus-Systems, das vorbildliche Hundehalter begünstigt und durch Unfälle auffällig gewordene Tiere mit höheren Beiträgen belegt.

Die allgemeine Kennzeichnungspflicht wird von uns begrüßt, wobei wir davon ausgehen, daß unser bewährtes Täto-Verfahren bestehen bleiben kann.

2.                  Hundesport, Übungsbetrieb, Schutzdienst

Zunächst einmal ist festzustellen, daß der Übungsbetrieb auf unseren Übungsplätzen wie bisher fortgeführt werden kann.

Mehr denn je steht jedoch unsere Arbeit und erneut vor allem der Schutzdienst im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Es versteht sich eigentlich von selbst, daß unser Training mit unseren Hunden so zu gestalten ist, daß es art- und tierschutzgerecht ist.

Gegenüber der Öffentlichkeit muß die Basisausbildung, die zur Begleithundeprüfung führt, auch vor dem Hintergrund des geplanten bundeseinheitlichen Hundeführerscheins, besonders herausgestellt werden.

Der SV verstand sich in der Vergangenheit –und dies sollte auch künftig selbstverständlich sein- auch als Ansprechpartner für alle Hundehalter, wenn es Probleme rund um den Hund gibt. Mit unserem sog. „Augsburger Modell“, den Erziehungskursen auch für Nichtmitglieder, sollten wir gerade in dieser sensiblen Situation verstärkt initiativ werden. Bieten Sie, sofern die personellen Voraussetzungen in Ihrer OG gegeben sind, umgehend nach den Sommerferien wieder einen Erziehungskurs an. Gegebenenfalls kann man sich auch mit Nachbar-Ortsgruppen abstimmen und gemeinsam einen Kurs planen und durchführen!

Grenzen Sie bitte nicht vorweg ganze Hunderassen aus und beteiligen Sie sich nicht an der Kriminalisierung anerkannter FCI-Rassen! Prüfen Sie im Einzelfall, ob der Hund in eine Erziehungskurs-Gruppe integriert werden kann, weisen Sie ggf. unzuverlässige und überforderte Halter sowie allgemeingefährliche Hunde aber auch entschieden ab! Hunde mit Beißkorb haben in einem Erz-Kurs nichts zu suchen!

Zum Aspekt „Schutzhund“ und „Schutzdienst“ hat die SV-HG in Ihrer Information vom 07.07. wie folgt Stellung bezogen (www.schaeferhunde.de):

„Die Frage „Schutzhund = gefährlicher Hund“ (bezogen auf die NRW-Verordnung) ist noch nicht eindeutig geklärt, weil wir davon ausgehen, daß der nach der bisherigen Regelung und auch in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (Bundesvorschrift) angewandte Terminus Anwendung findet.

Hierbei sind nämlich Schutzhunde, die nach der PO des VDH ausgebildet sind, ausgenommen, also als nicht gefährliche Hunde einzustufen.“

„Schutzhundearbeit auf unseren Übungsplätzen kann daher auch weiterhin mit den Hunden praktiziert werden, die eine BH-Prüfung erfolgreich bestanden haben.“

Nochmals aus dem Rundschreiben der LG Westfalen:

„Für die Ausbildung zum Schutzhund ist nur dann das Kriterium der Gefährlichkeit erfüllt, wenn es zum Nachteil für den Menschen Geschieht (Zivilschutz u.ä.). Unsere Schutzdienstarbeit ist aber unter folgenden Aspekten zu sehen:

Die Schutzhundeausbildung bietet nicht nur den notwendigen Ausgleich für Hund und Hundeführer, sondern er bietet auch die Chance, durch gezielte Zucht die Qualitäten des Hundes zu erhalten und noch zu verbessern. Gerade durch diese Vielseitigkeitsprüfung haben sich viele hervorragend qualifizierte Gebrauchshunde herauskristallisiert, die letztlich dann auch im Dienste des Menschen als Begleit-, Dienst- oder Rettungshund Menschenleben gerettet haben und weiterhin auch retten werden.“

 

Wichtig ist für unsere künftige Argumentationsstrategie, daß  unsere SchH-Prüfung eine Zuchttauglichkeitsprüfung darstellt, bei der es sich absolut nicht um das „Scharfmachen“ gegen Personen handelt.

In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf ein vorgelegtes Gutachten von Frau Dr. Feddersen-Petersen, welches ein Teilergebnis der seit drei Jahren bei ihr in Auftrag des SV laufenden ethologischen Untersuchung „zum Abschnitt Schutzdienst der Schutzhundeprüfung“ beinhaltet und zu dem Schluß kommt, daß als Kriterium der Zuchtauswahl der heutige „Schutzdienst“ streng nach PO im spielerischen Sinn „durchgeführt“ für unverzichtbar zu erachten ist.

Die NRW-Verordnung und insbesondere dieser Passus war auch Gegenstand eines Gespräches, das am 13.07. zwischen dem Staatssekretär im Innenministerium von NRW und dem Präsidenten des SV, dem Geschäftsführer des SV und dem LG-Ausbildungswart Nordrheinland stattfand. In diesem Gespräch wurden die Argumente des SV grundsätzlich positiv aufgenommen. Letztendlich müssen jedoch auch hier die Ausführungsbestimmungen abgewartet werden.

(Aus einem Rundschreiben des Vereinswirtschaftswartes Wolfgang Lang in seiner Eigenschaft als LG-Pressewart an die OGs der LG Hessen-Süd)

3. Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Einhellig war der SV-Vorstand anläßlich seiner Sitzung am 30. Juni der Auffassung, daß zu diesem jetzigen Zeitpunkt Presseverlautbarungen und blinder Aktionismus seitens unseres Vereins nur kontraproduktiv wirken können. Dies ist auch der Grund, warum bislang keine offizielle Presseerklärung durch den SV erfolgt ist!

Unabhängig hiervon erwarten unsere Mitglieder jedoch mit Recht Informationen, Bewertungen und Maßnahmen von uns, denn als Mitglied sieht man seinen Verein auch als Interessenvertretung gegenüber der Öffentlichkeit.

1.                  Die SV-HG hat am 7. Juli mit einer ersten Information Stellung bezogen zu den erlassenen Kampfhundeverordnungen in NRW und den übrigen Bundesländern und hierbei schwerpunktmäßig nochmals klar gestellt, in welchen Bereichen wir als Schäferhundhalter unmittelbar betroffen sind. Als wichtige Informationsquelle dient Ihnen auch die jeweilige Veröffentlichung der Landesverordnungen im Internet.

 

2.                  Der VDH-Vorstand hat sich auf einer Sondersitzung am 30.06./01.07. „mit der brisanten Entwicklung der „Kampfhunde“-Hysterie eingehend befaßt, die derzeitige Situation analysiert und die weitere Vorgehensweise festgelegt.“ Ausführliche Stellungnahmen des VDH sind über das Internet (www.vdh.de) zu beziehen.

Was tut der SV?

Existentielle Bedeutung hat für uns die Absicherung unseres satzungsgemäßen Auftrages, nämlich „die Züchtung eines Gebrauchshundes nach den Vorgaben des Rassestandards“ (SV-Satzung § 3, 2a)

Vor dem aktuellen Hintergrund der neuen Länderverordnungen und der zu erwartenden bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen, wird der Verein in Kürze ein überarbeitetes Gesamtkonzept vorlegen, das unter Einbringung unserer flächendeckenden Infrastruktur die Fachkompetenz des SV dokumentiert und unser Vereinsangebot verbunden mit den möglichen Service-Leistungen einer nach modernsten Management-Gesichtspunkten geführten Vereinsverwaltung präsentiert. Wichtige Bestandteile, wie sie auch von den politischen Entscheidungsgremien gefordert werden, sind u.a. die Einführung eines bundeseinheitlichen „Hundeführerscheins“. Das Konzept hierzu wird zur Zeit von einer Arbeitsgruppe des VDH erarbeitet und ebenfalls in Kürze vorliegen.

Grundsätzlich muß unsere PR-Strategie auch künftig darauf ausgerichtet sein, nicht nur auf aktuelle Ereignisse zu reagieren, sondern mit eigenen Konzepten initiativ vor die Öffentlichkeit zu treten. Sie können selbstverständlich mithelfen durch eigene Anregungen, Gestaltungsvorschläge und Perspektiven.

Abschließend appelliere ich an Sie, durch vorbildliches Auftreten in der Öffentlichkeit unsere Zuverlässigkeit und Fachkompetenz in der Hundeerziehung zu dokumentieren. Bei Anfragen von Fernsehsendern nach Drehgenehmigungen für Aufnahmen auf Übungsplätzen in Ihrer Region ist unbedingt mit dem LG-Pressewart bzw. der Bundespressestelle Rücksprache zu nehmen.

Aktuelle Informationen können Sie jederzeit über die SV-Homepage im Internet abrufen: www.schaeferhunde.de

 

 Mit freundlichen Grüßen                                                          

 

Reiner Voltz

SV-Pressereferent

 

 

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Reiner Voltz

SV-Pressereferent

 

 

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