- Hannover/Lüneburg/Bremen


Maulkorb reicht Richtern

OVG: Niedersachsen muss Kampfhundeverordnung nachbessern

Hannover/Lüneburg/Bremen (dpa/wig). Das Land Niedersachsen muss seine Kampfhundeverordnung nachbessern. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) entschieden. Die Richter erklärten Teile der Verordnung für nichtig, weil sie die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Gleichheit verletzten.

Bereits am Dienstag hatte das OVG Schleswig ebenfalls wesentliche Teile der Kampfhundeverordnung von Schleswig-Holstein für ungültig erklärt. Der Tod des Hamburger Jungen Volkan, der im Juni 2000 von Kampfhunden getötet worden war, hatte in mehreren Bundesländern zu ähnlichen Verordnungen geführt.

Nach dem Urteil des Lüneburger OVG müssen Hunde, die einen Wesenstestbestanden haben, nicht mehr sterilisiert werden und auch keinen Maulkorb mehr tragen. Tiere, die durch den Test fallen, sollen nicht mehr ohne weiteres getötet werden. Maulkorb und Leine, so das OVG, seien für sie ausreichend. (Aktenzeichen: 11K2877/00).

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das Land kann Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin einlegen.

"Wir sehen uns in guten Schuhen", hieß es gestern im Bremer Innenressort zu den Urteilen. Ein Gesetzentwurf des CDU-Senators Bernt Schulte werde voraussichtlichim Juni in der Bürgerschaft debattiert, so Ressortsprecher Markus Beyer.

 Nach dem Entwurf sollen vier Rassen ausdrücklich als gefährlich eingestuft werden: Pitbull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier. Für sie werden Leine und Maulkorb vorgeschrieben. Dasselbe soll für Kreuzungen dieser Rassen gelten.

Mit individuellen Wesenstests könne die "Gefährlichkeit der Hunde aber widerlegt werden.

Hermann Kleen (SPD), Sprecher der Innendeputation, will trotz der Urteile aus Lüneburg und Schleswig in der Bürgerschaft dafür eintreten, den vorliegenden Gesetzentwurf zu verabschieden.

"Für uns steht das Wohl des Menschen im Vordergrund und nicht das Wohl aggressiver Hunde", betonte er.

Es sei in der Bevölkerung nicht vermittelbar, dass die Tiere erst durch Angriffe auf Menschen ihre Gefährlichkeit unter Beweis stellen müssten, bevor eingeschritten werde.

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Kommentar:

Urteil zu Kampfhunden Eine ganz reale Gefahr

Seit die Gefahrtierverordnung zu Kampfhunden in Niedersachsen in Kraft getreten ist, hat es keine schlimmen Beißzwischenfälle mehr gegeben, sagt der Landwirtschaftsminister. Prima, so soll es sein. Alle Jogger, Radfahrer und vor allem Kinder dürfen sich freuen. Für sie ist eine reale Gefahr zumindest etwas gemindert worden, seit diese kräftigen und teilweise aggressiven Tiere Maulkörbe tragen müssen und bei negativ ausfallendem Wesenstest sogar getötet werden.

Das soll nun nicht mehr so sein. Die Vorschriften verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Verhältnismäßigkeit, urteilten die Richter des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Und zwar deswegen, weil diese Maßnahmen für Hunde der zweiten Gefährlichkeitskategorie (Dobermann, Rottweiler) nicht vorgesehen sind.

Die Juristen sprechen von einer "abstrakten Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen", die von Kampfhunden ausgeht. Und deswegen dürften Pitbull oder American Staffordshire Terrier gehalten und gezüchtet werden, wenn sie nachgewiesenermaßen "individuell ungefährlich" sind. Wie sich deren  Nachkommen verhalten, kann natürlich kein Richter vorhersagen. Auch nicht, wie sich ein Bullterrier oder American Staffordshire Terrier benimmt, der den Wesenstest bestanden hat und keinen Maulkorb mehr tragen muss.

"Mein Hund hat noch niemals gebissen", diesen Satz haben auch einige der Hundehalter von sich gegeben, deren Tiere später grausame Unfälle verursachten und nicht mal mehr vom Besitzer zu bändigen waren.

Wenn das Lüneburger Urteil dazu führt, das weitere Rassen wie Schäferhunde, Doggen oder Boxer in die  Gefährdungskategorie aufgenommen werden, okay.

Sollte der Richterspruch jedoch zur Folge haben, dass wieder mehr dieser Hunde ohne Maulkorb herumlaufen, dann steigt die Gefahr - und zwar ganz real. 

Kornelia Hattermann

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