Politiker wegen «Diskriminierung»
von Kampfhunden verurteilt
Selbst ernannter
Gerichtshof für Tierrechte verurteilt 42 deutsche
Entscheidungsträger - «Unerbittlich durchgesetzte
Antihundepolitik»
Genf (AP) Wegen «Rassendiskriminierung»
und Tötens von Kampfhunden sind 42 deutsche Politiker vom
selbst ernannten Internationalen Gerichtshof für
Tierrechte verurteilt worden. Bundeskanzler Gerhard Schröder,
Vizekanzler Joschka Fischer, Bundespräsident Johannes Rau
und Bundesinnenminister Otto Schily und andere
Entscheidungsträger wurden am Montag in Genf für
schuldig befunden, «die Rassendiskriminierung von Hunden
und die Diskriminierung ihrer Halter aktiv zu fördern».
Völlig friedliche
Familienhunde müssten darunter leiden, machte die Anklage
geltend, die Jürgen Gerlach von der deutschen Partei
Mensch Umwelt Tierschutz vortrug. Die Politiker seien
schuldig, «die Rolle des Hundes als individuelles Wesen
und als Sozialpartner unzähliger Menschen nicht nur zu
missachten, sondern tausende von Hunden durch behördliche
Beschlüsse der Verfolgung, den psychischen und physischen
Leiden und der Vernichtung preiszugeben», heißt es
schließlich im Urteilsspruch des Gerichtshofs, der von
dem Schweizer Tierschützer Franz Weber 1979 ins Leben
gerufen wurde.
«Sie sind schuldig,
jahrelang unterlassen zu haben, dem Missbrauch von Hunden
als Kampfwaffe auf Gesetzesstufe Riegel vorzuschieben»,
verlas Weber nach Beratung der zehn Geschworenen weiter
aus dem Schuldspruch. Dadurch seien die Politiker
verantwortlich für tragische Unfälle mit Hunden, die mit
grausamen Erziehungsmethoden zu einem artwidrigen
Verhalten abgerichtet worden seien.
Der deutschen Politik
wurde weiter vorgeworfen, eine Massenhysterie geschürt zu
haben und ein Beispiel der Rohheit gesetzt zu haben. «Alle
Angeklagten sind schuldig, durch eine rassistisch geprägte,
unerbittlich durchgesetzte Antihundepolitik Deutschland
vor der internationalen Gemeinschaft in den Verruf zu
bringen, berüchtigte Verfolgungsmethoden einer unseligen
Vergangenheit erneut anzuwenden», heißt es in dem
Schuldspruch.
Außerdem benachteiligen
die Politiker dem Urteil zufolge durch Erhöhung der
Hundesteuer einen Teil der Bevölkerung und verstoßen
gegen Grundrechte, indem sie ein Hundehalter-feindliches
Bundesgesetz geschaffen hätten. Zudem seien sie «der
Absicht schuldig, ihr unheilvolles Gesetz auf andere
EU-Staaten auszudehnen». Das im April in Kraft getretene
Kampfhundegesetz regelt unter anderem den Import gefährlicher
Hunde. Das Gesetz sieht darüber hinaus Verschärfungen im
Tierschutzgesetz vor. Künftig ist es verboten, Hunde zu züchten,
wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
Aggressionssteigerungen auftreten werden.
Der Internationale
Gerichtshof für Tierrechte hat sich in der Vergangenheit
unter anderem mit dem Transport von Tieren, dem Töten von
Elefanten wegen ihres Elfenbeins und dem Tod von Delfinen
in Fischernetzen beschäftigt.
http://de.news.yahoo.com/010507/12/1l0tt.html
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