Statistik Deutscher Städtetag 1991 - 1995
Hauptgrundlage der 2000 begonennen und heute bestehenden Hundegesetzgebung
war die Statistik des Deutschen Städtetages.
"Nach einer Erhebung des Deutschen Städtetages von 1991 bis 1995 steht die
Rasse der Schäferhund an der Spitze der Liste, in der die Fälle erfaßt sind,
die zu einem ordnungsbehördlichen Einschreiten Anlaß gaben, und zwar mit 1956
Fällen. Weit abgeschlagen taucht der Rottweiler auf Platz 3 auf (Platz 1 nimmt
der Mischling incl. Schäferhundmischlinge mit 2376 Fällen ein). Die in die
Anlagen 1 und 2 zur LHV NRW aufgenommenen Rassen, die der besonderen
Besteuerung unterworfen werden sollen, tauchen dann, wenn überhaupt, mit eher
wenigen Fällen in dieser Statistik auf. Der Mastiff beispielsweise fehlt
völlig, der Mastino Napoletano steht mit 21 Fällen zusammen mit dem
Münsterländer und dem Spitz an Platz 30, weit nach beispielsweise dem Boxer (96
Fälle), dem Collie (73 Fälle), dem Riesenschnauzer und Husky (65 Fälle), dem
Dalmatiner (40 Fälle), dem Deutschen Drahthaar (32 Fälle), dem Neufundländer
(30 Fälle), dem Golden Retriever ( 29 Fälle), dem Bernhardiner (24 Fälle) und
dem Labrador (ebenfalls 24 Fälle) [Fleig, in: Fleig, Die große Kampfhundelüge,
S. 52 (57)]. "
zitiert nach Dr. J. Küttner
Bereits am 14. Januar 1999 musste der Deutsche Städtetag zugeben, dass es sich
bei den Zahlen für den Staffordshire Bullterrier um eine Verwechslung mit
anderen Hunderassen handelte. Wieviele Verwechslungen den Zahlen des Deutschen
Städtetages noch zugrunde liegen, lässt sich nur ahnen, nicht beweisen.
Auskunft des Deutschen Städtetages zum Staffordshire Bullterier vom 14. Januar
1999