Hundebisse
 

Verletzungen mit Hunden

Im Jahr ist in Österreich mit rund 3.500 Hundebissverletzungen zu rechnen, wovon rund 600-800 Kinder betreffen.

Hundebisse und Altersverteilung

Hier sind vor allem die Altersgruppen der 3 bis 11-jährigen Kinder betroffen.

Verletzungsmuster

Der größte Teil der Verletzungen betrifft den Kopf- und Halsbereich der Kinder sowie die Extremitäten. Die wenigsten Verletzungen sind im Rumpfbereich festzustellen.

Der Grund für das Verletzungsmuster "Kopf - Halsbereich" ist natürlich darin zu sehen, daß Kleinkinder aufgrund ihrer Körpergröße mit diesen Körperregionen für den Hund leicht erreichbar sind.

Bissverteilung nach Hunderassen:

Die Häufigkeit der Bißverletzungen mit Schäferhunden entspricht dem quantitativen Aufkommen dieser Hunderasse.

Hundehaltung

Betrachtet man die Art der Hundehaltung zur Zeit des Unfalls, so ist die Komponente "ohne Leine" und "ohne Beißkorb" eine korrelierende Unfallursache.

Der Grund für "ohne Leine / Beißkorb" liegt freilich darin, daß es zumeist der eigene oder bekannte Hund ist, der zubeißt; noch dazu sehr oft dem eigenen Anwesen.

Hundebesitz

In einer Langzeitstudie in Greifswald (Deutschland) konnte ab den 90ern ein starker Anstieg der Hundebisse an Kindern festgestellt werden, was mit einer höheren Besitzhäufigkeit korreliert.

Über 80% der Verletzungen mit Hundebissen passieren mit dem eigenen und bekannten Hund. Der Grund dafür ist, daß Kinder gewohnt sind, mit diesen Hunden zu spielen und Kinder nicht unterscheiden können, wann der Zeitpunkt fürs Spielen eher ungünstig ist - wie eben beim Fressen.

Laut der Untersuchung von Dr. Reitinger (Kinderchirurgie, Graz) werden die Hälfte der Bisse durch einen bekannten Hund verursacht, und etwa ein Drittel sogar durch den eigenen Hund. Lediglich etwa 19 % der Bisse werden durch einen fremden Hund verursacht.

Verletzungshergang

Das Spielen mit dem eigenen oder bekannten Hund und der Unkenntnis des Kindes darüber, wo die Grenzen beim Spiel für das Tier liegen bzw. wann das Tier sich plötzlich doch angegriffen sieht und sich instinktiv verteidigt, zeigt, daß das eigentlich vertraute Haustier seine ureigenen Instinkte nicht verloren hat.

Drei Hauptgründe für einen Hundebiss:

  • Der Hund wird absichtlich oder unabsichtlich provoziert.

  • Der Hundebesitzer kennt Charakter oder Verhaltensmerkmale des Hundes nicht.

  • Der Hund ist nicht richtig erzogen, kontrolliert oder sozialisiert.

Präventionsstrategie

1. Konsequente Einhaltung der Leinenpflicht
2. Tragen eines Beißkorbes bei in der Öffentlichkeit frei laufenden Hunden
3. Vermeidung von falschem Zutrauen oder Verniedlichung
4. Richtiges Verhalten gegenüber Hunden
5. Bei Kleinkindern keine großen Hunde v.a. keine Schäferhunde
6. Abschluß der Familienplanung, da jeder Neuankömmling die erlernte und akzeptierte Rangfolge des Hundes in Frage stellt.
7. Pflichtschulen und Trainingsprogramme für Hundehalter

Die gesetzlichen Grundlagen...für Graz

Die Gesetzliche Grundlage ist das Stmk Tierschutz- und Tierhaltegesetz 1984 i.d.g.F. LGBl. Nr.45/1993 worin vorgesehen ist, dass
§6a(1)
an öffentlichen Orten, Straßen, Plätzen, Geschäftslokalen entweder Maulkorb oder Leine,
§6a(2)
in öffentlichen Parkanlagen jedenfalls Leine zu verwenden ist. Ausgenommen sind Hundewiesen, die aber als solche gekennzeichnet und eingezäunt sein müssen
§11a(1)
Zuständige Behörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat Graz/Mag.Abt.3 - Rechtsamt)
§11a(2)
Mitwirkungspflicht besteht für die Bundespolizeidirektion Graz unter anderem für die Einleitung und Durchführung von Verwaltungs- strafverfahren (Befehls- und Zwangsgewalt)