- Hamburg

 

Pressemeldungen 29.04.2005
Stand: 29.04.2005  
 

Eckpunkte zur Haltung von Hunden in Hamburg vorgelegt

 

Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit (BWG) hat heute Eckpunkte zur möglichen Neuregelung der Haltung von Hunden in Hamburg vorgelegt. Mit der Überarbeitung und  Überführung der bestehenden Hundeverordnung in ein Gesetz möchte der Senat die Hamburgerinnen und Hamburger besser vor gefährlichen und unberechenbaren Hunden schützen. Zugleich soll für verantwortungsvolle Hundebesitzer eine artgerechte Haltung von Hunden in Hamburg auf eine klarere Grundlage gestellt werden.

Dazu hat die BWG unter Einbeziehung verschiedener Institutionen, wie etwa dem Tierschutzbeirat, sowie zahlreicher Anregungen von Bürgern, Eckpunkte für mögliche Neuregelungen zur Hundehaltung erarbeitet. Die Eckpunkte sehen als gesetzliche Maßnahmen insbesondere vor:

  • Eine Chippflicht zur eindeutigen Identifizierung der Hunde mit Anbindung an ein zentrales Hunderegister.

     

  • Eine Haftpflichtversicherungspflicht zur einfacheren und umfassenden Schadensregulierung.  
  • Einführung einer generellen Leinenpflicht, gültig für alle Kategorie-Hunde. Verantwortungsbewusste Halter können sich durch einen Sachkundenachweis bzw. einen Wesenstest davon befreien lassen. 
  • Die bisherigen strengen Regeln für Hunde der Kategorien 1 bis 3 der alten Hundeverordnung bleiben bestehen;zwei Hunderassen werden neu zugeordnet bzw. ergänzt.
  • Eine neue Hunde-Kategorie soll hinzukommen
  • Über die gesetzlichen Regelungen hinaus sollen

    • die Hundefreilaufflächen bis zum Sommer um 30 Prozent aufgestockt sowie

    • mit Züchtern und Händlern eine freiwillige Selbstverpflichtung vereinbart werden, mit dem Ziel, die Eignung des zukünftigen Hundehalters zu prüfen und/oder den Verkauf der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Gesundheitssenator Jörg Dräger, Ph. D.: „Mit diesen Vorschlägen für ein Hundegesetz ziehen wir die Konsequenzen aus den Bissvorfällen der vergangenen Wochen. Wir wollen damit einfachere und klarere Regelungen schaffen, um das Zusammenleben von Mensch und Hund in Hamburg auf eine sicherere Grundlage zu stellen. Zugunsten einer größeren Rechtssicherheit schlagen wir deshalb ein Gesetz anstelle der bestehenden Verordnung vor. Das friedliche Zusammenleben von Mensch und Hund in Hamburg ist unser Ziel. Das weitere Verfahren dafür soll in enger Abstimmung mit den parlamentarischen Gremien erfolgen.“

Bereits am gestrigen Tag wurde auf Einladung der Gesundheitsbehörde in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern von CDU, SPD und GAL Einigkeit über das weitere Verfahren und die Zusammenarbeit erzielt. Hierzu Gesundheitsstaatsrat Dietrich Wersich: „Ich begrüße die Bereitschaft aller Fraktionen, gemeinsam mit der Gesundheitsbehörde neue Regelungen zur Haltung von Hunden in Hamburg zu treffen, sowie die Absprache über das weitere Verfahren. Es wurde vereinbart, die heute vorgestellten Eckpunkte als Ausgangspunkt für die parlamentarischen Beratungen zu nehmen. Ziel ist es, sich bereits vor der Sommerpause interfraktionell auf die Grundzüge einer gesetzlichen Regelung zu verständigen.“

Die Regelungen und ihre Alternativen im Einzelnen:

1. Hundegesetz

Mit der Überführung der Regelungen zur Hundehaltung in ein Gesetz soll Rechtsicherheit geschaffen werden, da rechtliche Bedenken gegen eine Regelung als Verordnung bestehen.

2. Chippflicht

Es soll eine generelle Chippflicht eingeführt werden, um alle Hunde jederzeit eindeutig identifizieren zu können. Voraussetzung ist die Einrichtung einer zentralen Stelle, in der die dabei anfallenden Daten zu Haltern, Hundesteuern und möglicherweise auch Verstößen gegen gesetzliche Regelungen registriert werden.

3. Haftpflichtversicherungspflicht

Vorgesehen ist auch eine generelle Verpflichtung der Halter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ihre Hunde. Damit soll die Schadensregulierung verbessert werden.

4. Kategorien und Rassen

Es gibt vier Kategorien von Hunden.

  • Beibehaltung der bisherigen Kategorie 1 (Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier plus jetzt zusätzlich Bullterrier) und der bisherigen Kategorie 3 (zukünftig Kategorie 2, Hund hat sich im Einzelfall als gefährlich erwiesen). Die strengen Regelungen wie Haltungsgenehmigung, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie erhöhte Hundesteuer für diese Hunde haben sich bewährt. Der Bullterrier soll zukünftig in die Kategorie 1 übernommen werden, um eine Harmonisierung mit Bundesvorschriften zu erreichen. Eine Übergangsregelung ist vorgesehen.
  • Änderung der alten Kategorie 2 (jetzt Kategorie 3, 11 Hunderassen): Ergänzung der bisherigen Rasseliste (Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Tosa Inu) um den Rottweiler. Grundsätzlich unterliegen Hunde dieser Kategorie Haltungsgenehmigung, Leinen- und Maulkorbpflicht mit Freistellungsmöglichkeiten (siehe unten).
  • Einrichtung einer neuen Kategorie 4. Dafür werden zwei Alternativen vorgeschlagen und im weiteren Verfahren geprüft

    • Vorschlag 1: in der Kategorie 4 werden Hunde ab einer bestimmten Größe (z.B. 50 cm Schulterhöhe) - unabhängig von der Rasse – erfasst. Damit würde der Tatsache Rechnung getragen, dass Bissverletzungen umso schwerwiegender werden, je größer die Hunde sind.

    • Vorschlag 2: die Bestimmungen der Kategorie 4 gelten für alle Hunde, die nicht von den anderen Kategorien erfasst sind.

5. Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Mitnahmeverbote

Eine generelle Leinenpflicht gilt für alle Kategorie-Hunde. Ausnahmen (sieht unten) sind möglich, außer in bestimmten Bereichen (z.B. in Fußgängerzonen und Naturschutzgebieten).

Eine Maulkorbpflicht besteht für Hunde der Kategorien 1 und 2 sowie mit Ausnahmen für Kategorie 3 (siehe unten).

Es gilt ein allgemeines Mitnahmeverbote für alle Hunde z.B. auf Wochenmärkten, Volksfesten, Kinderspielplätzen und in Grün- und Erholungsanlagen auf Rasen-/ Wiesenflächen sowie Blumengärten.

6.    Ordnungsmaßnahmen

Über die bereits jetzt bestehenden Maßnahmen soll z.B. die Anordnung eines generellen Hundehaltungsverbot oder des zwangsweisen Besuchs einer Hundeschule aufgenommen werden. Weiterhin sollen Mitwirkungspflichten der Hundebesitzer festgeschrieben werden. Dieses dient der Verbesserung der Vollzugsmöglichkeiten.

7.    Gebühren

Es werden kostendeckende Gebühren erhoben.

8.    Ausnahmen

Mit Sachkundenachweis bzw. Wesenstest können Halter sich von der Leinenpflicht (Kategorie 3 und 4) sowie der Maulkorbpflicht (Kategorie 3) befreien lassen.

Ausnahmen gelten grundsätzlich auch für bestimmte Diensthunde sowie Blinden- und Behindertenführhunde.

Zur Erläuterung:

Sachkundenachweis: Hiermit müssen Halter Grundregeln im Umgang mit dem Hund nachweisen (Gehorsam), z. B. gefährliche Situationen erkennen und angemessen reagieren.

Wesenstest: Die Prüfung des Hundes in Extremsituationen soll sein Aggressionsverhalten feststellen.

Außerhalb der gesetzlichen Regelungen soll die Anzahl der Freilaufflächen in Hamburg erhöht werden. Bereits kurzfristig könnten die derzeit bestehenden 60 Plätze auf 79 aufgestockt werden.

Zudem soll mit Züchtern und Händlern eine freiwillige Selbstverpflichtung vereinbart werden, mit dem Ziel, die Eignung des zukünftigen Hundehalters zu prüfen und/oder den Verkauf der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ersteres würde verhindern, dass Halter erst nach Kauf eines Hundes erkennen, dass diese Hunderasse nicht für sie geeignet ist, letzteres gäbe den Behörden die Möglichkeit zu prüfen, ob der neue Halter seinen Anmeldepflichten nachkommt.

 

Das weitere Verfahren

In einem Gespräch am 28. April zwischen BWG und Vertretern von CDU, SPD und GAL ist folgendes Verfahren verabredet worden: Die Eckpunkte sollen zunächst im Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft (oder einem entsprechenden Unterausschuss) beraten werden. In diesem Rahmen soll auch eine Sachverständigenanhörung durchgeführt werden. Nach Auswertung der Anhörung und Erstellung eines Berichts wird eine Beratung in der Bürgerschaft noch Ende Juni angestrebt. Während der Sommerpause wird die BWG einen Gesetzentwurf erarbeiten, der dem Parlament spätestens Anfang September zugeleitet werden soll. Eine endgültige Bürgerschaftsbefassung ist für Ende September vorgesehen.

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Behörde für Wissenschaft und Gesundheit
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hartmut Stienen
Tel: +49 (40) 428 63-3478
Fax: +49 (40) 428 63-3722
E-Mail: pressestelle@bwg.hamburg.de
 

 


 

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