Dr. Klaus A r e n s
Fon: 0211 / 305 777 40217 Düsseldorf, den 15. 01. 2002
Fax: 0211 / 305 965 Kronprinzenstr. 81
Email:
Dr.Klaus.Arens@t-online.de
EINSCHREIBEN KOPIEN
An den Oberbürgermeister
Steueramt / Amt 22 Stadtkasse / Amt 21
40200 Düsseldorf An den Oberbürgermeister
und an den Rat der Stadt Düsseldorf
Betr.: Heranziehungsbescheide zur Hundesteuer und zur Grundsteuer für
das Jahr 2002
Buchungsstellen 190 - 604 - 2 und 366 - 0 - 263 - 5
Bezug: Schriftwechsel mit der Stadtkasse vom 17. 12. 2001 bzw. 31. 12.
2001
bzgl. Einziehungsmaßnahmen zur "Kampfhundesteuer" IV/2000 - IV/2001
Hier: 1) Widersprüche gegen sämtliche oben bezeichneten Bescheide
2) Widerruf aller der Stadtverwaltung
erteilten Abbuchungsermächtigungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit sofortiger Wirkung ändert sich mein gesamter Zahlungsverkehr mit
der Stadt Düsseldorf.
Zur Vermeidung von Wiederholungen füge ich mein
Schreiben vom 31.12.2001 an die Stadtkasse in Kopie bei.
Zu allen Vorgängen erwarte ich rechtsmittelfähige hinreichend
erläuterte Bescheide.
Begründung:
Die Umsetzung der Landeshundeverordnung vom Juli
2000 durch die Stadtverwaltung war bereits Gegenstand einiger
Schriftwechsel. Statt die LHV auf reichlich aufgezeigte schwere
rechtliche und fachliche Mängel wenigstens zu überprüfen, hat die
Stadt Düsseldorf sie vielmehr in eigener Verantwortung sogar noch
verschärft - z.B. durch Anforderungen von Führungszeugnissen der
Gruppe O und deren nicht genehmigte Weiterleitung ohne
Einsichtsmöglichkeit der Betroffenen. Die strafrechtliche Relevanz
dieser Datenschutzverletzungen werde ich gerichtlich klären lassen.
Auch bei der zusätzlichen Besteuerung der in den NRW-Listen völlig
willkürlich aufgeführten Hunderassen hat die Stadt Düsseldorf
nicht etwa die Rechtslage durch kompetente Fachleute hinreichend
prüfen lassen - sonst hätte sie wie auch der Senat der
Bundeshauptstadt Berlin die Undurchführbarkeit eines solchen Vorhabens
selbst erkennen müssen.
Trotz der offiziellen Ankündigung der Landesregierung, in nächster
Zeit die gelisteten Rassen von 42 auf 14 zu reduzieren - was an der
grundsätzlichen Problematik für die weiterhin betroffenen Rassen
nichts ändert, wenn auch die von mir gehaltenen Hunde der Rasse Kuvasz
dann auch hier wieder genau so normal sein werden wie sie außerhalb
von NRW immer waren - bleibt die Stadt auch für dieses Jahr bei ihrer
rein formal gültigen Steuersatzung und beruft sich dabei auf ein noch
keineswegs rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf,
welches nicht nur die Verfassungsgrundsätze von Gleichbehandlung,
Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit sondern auch höherrangiges
nationales und europäisches Recht missachtet und sich in der
Begründung laufend selbst
widerspricht. (Näheres im Berufungs-Schriftsatz an das OVG Münster).
Hier wäre noch anzumerken, dass ich in Übereinstimmung mit dem Verf.G.
RLP die jetzt massenhaft durchgeführten "Wesensteste" für ein
offensichtlich untaugliches Mittel halte, die behauptete
"Gefährlichkeit" von Hunden bestimmter Rassen zu "widerlegen" und es
daher ablehne, erst über derartige "Ausnahme-Regelungen" einer
eindeutig schikanösen Besteuerung zu entgehen - unabhängig davon, dass
mein Hund eine Verhaltensprüfung zur Zuchttauglichkeit bereits
1991 bestanden hat, welche exakt den derzeitigen Kriterien des
Ministeriums entspricht. Unterlagen hierüber wurden bereits der ersten
Meldung an das Ordnungsamt beigefügt.
Meine jetzt eingeleiteten formalen Maßnahmen werden durch rechtliche,
disziplinarische und politische Aktivitäten ergänzt werden. Es könnte
eine Überlegung wert sein, ob nicht allein die hierdurch anfallenden
zusätzlichen Bearbeitungs-Kosten den Wert der sicher wieder zu
erstattenden Willkür-Steuer übersteigen.
Soweit es mich persönlich betrifft, werden die Verantwortlichen für
die Verletzung der Grundrechte unbescholtener Bürger im Zusammenhang
mit der LHV NRW noch einige Zeit mit diesem Problem beschäftigt sein.
Dr. Klaus Arens
Hier die Kopie des Schreibens an die Stadtkasse:
Dr. Klaus A r e n s
Fon: 0211 / 305 777 40217 Düsseldorf, den 31. 12. 2001
Fax: 0211 / 305 965 Kronprinzenstr.81
Email:
Dr.Klaus.Arens@t-online.de
EINSCHREIBEN
An den Oberbürgermeister
Stadtkasse / Amt 21
40200 Düsseldorf
Carlsplatz 24
Betr.: Buchungsstelle 190 - 604 - 2
Bezug: Ihr Schreiben vom 17.12.2001 Ihr Zeichen: 21/31 - 190-0-604-2
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersende ich Ihnen einen Ver. Scheck über den
strittigen Betrag der sogenannten "Kampfhunde-Steuer" IV 2000 - IV
2001 über DM 3.732,00
Mit der Einlösung dieses Schecks ändert sich mein jahrzehntelang
reibungsloser Zahlungsverkehr mit der Stadtverwaltung bis zur
vollständigen Rückerstattung des Betrages und Aufhebung der
"Kampfhundesteuer" in folgender Weise:
1) Ich widerrufe hiermit grundsätzlich sämtliche der Stadtverwaltung
auch in allen anderen Angelegenheiten erteilten
Abbuchungsermächtigungen.
2) Ich werde künftig gegen alle Steuer- und Gebührenbescheide
Widerspruch einlegen und einen begründeten rechtsmittelfähigen
Bescheid hierzu verlangen.
3) Ich werde fällige Zahlungen in Teilbeträgen von verschiedenen
eigenen Konten auf verschiedene Konten der Stadtverwaltung erst zum
letztmöglichen Termin überweisen.
Begründungen:
A) Die völlige Absurdität und gegen im Grundgesetz festgeschriebene
Bürgerrechte verstoßende Steuersatzung für sog. "Kampfhunde" in
Düsseldorf ergibt sich neben meinen eigenen Widerspruchsbegründungen
und Schriftsätzen meines Anwalts schon aus der Tatsache, dass ein
Umzug nach Köln (ohne derartige Steuer) mich bereits von dieser
Strafsteuer befreien würde, ein Umzug nach Koblenz (in RLP gelten
Hunde der von mir gehaltenen Rasse Kuvasz als völlig normal) auch von
allen weiteren durch die LHV NRW geforderten Auflagen.
B) Wenn das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung dem
Ermessensspielraum von Gemeinderäten höhere Bedeutung als dem
Grundgesetz (siehe Art. 3 und 20 GG) zubilligt, mag man daraus auf das
aktuelle Demokratie- und Justiz- Verständnis in diesem Lande
rückschließen. Selbstverständlich werde ich den weiteren Rechtsweg
wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht durchziehen.
Ich bedaure, dass von dem vermehrten Verwaltungsaufwand nun
Mitarbeiter betroffen werden, die an den Machenschaften zur
Landeshundeverordnung sicher völlig unbeteiligt sind. Einem direkt
belasteten Bürger bleiben aber wenig andere Möglichkeiten zum Protest,
nachdem alle sachlichen Argumente auch von Fachleuten wirkungslos
blieben und Wahlen auf kommunaler und Landesebene nicht anstehen. Ich
würde begrüßen, wenn der mir verständliche Unmut an den Rat der Stadt
Düsseldorf und die Landesregierung NRW weitergeleitet würden.
Dr. Klaus Arens
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