- Wesenstest Hessen

 

Wesenstest:
Alle zwei Jahre in Hessen,
nicht mehr zwingend für "sogenannte Listenhunde", erforderlich!!!
 

Nach Rücksprache beim RP in Darmstadt ist es endlich möglich, auch ohne einen zweiten Wesenstest eine vorübergehende Duldung zu bekommen. Die Zeitspanne stand letzte Woche noch nicht fest. Eine Duldung darf nicht mehr kosten, als die auf zwei Jahre befristete Halteerlaubnisverlängerung.

Der Schreiber empfiehlt allen Betroffenen, sich mit ihren Ordnungsämtern zu verständigen. Sollten die dortigen Mitarbeiter überrascht sein und noch keine diesbezügliche Anweisung erhalten haben, müssen sie sich schnellstens schlau machen und Rücksprache beim RP in Darmstadt nehmen.

Damit ist das Risiko der zum Test vorgesehenen Hunde auf Null reduziert, dem
Staats - Terror ist damit vorerst ein Ende gesetzt und die Statistik kann nicht mehr "geschönt" werden.

Sollte sich manch Dreimalschlauer trotz obigem Erfolg dazu entschließen, einen zweiten Wesenstest zu machen, so wäre er selbst - bei negativem Ausgang - der Mörder seines Hundes.


Gruß vom ^-.-^ Tierfreund ;;;^-.-^ ;;;
 

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