- Fakten

Presseerklaerung
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 der Expertenkommission zur Bewertung der LHV NRW

 Nachdem wir, die Unterzeichner dieses Schreibens, auf Einladung der  Regierungsfraktionen von SPD und Buendnis 90/Die Gruenen bereits am 8. September zu einem Fachgespraech zur neuen Landeshundeverordnung in den  Duesseldorfer Landtag eingeladen wurden, fand am Montag (25. September)  im Landtag eine weitere Anhoerung auf Initiative der FDP statt.

 Irritiert durch die Tatsache, dass unser am 8. September erarbeiteter  Konsens, der auch vom ueberwiegenden Teil der Medien bis ins Detail  korrekt wiedergegeben wurde, von Umweltministerin Ministerin Baerbel Hoehn  spaeter ins Gegenteil verkehrt wurde, beschlossen wir nach der Anhoerung am Montag, unsere Position zur Landeshundeverordnung NRW diesmal in  einer gemeinsamen Erklaerung deutlich zu machen. Dabei verzichten wir  allerdings darauf, detaillierte Aenderungsvorschlaege zur LHV zu  unterbreiten. Diese wurden von uns in der Vergangenheit bereits mehrfach  vorgelegt, blieben bislang aber von der Landesregierung  unberuecksichtigt.

 Stattdessen wollen wir noch einmal darlegen, warum die  Landeshundeverordnung NRW in der Fassung vom 30. Juni bei uns auf ebenso  schwerwiegende wie grundlegende Bedenken stoesst:

 Ad 1: Unter saemtlichen Juristen der Expertenkommission besteht Einigkeit darueber, dass die Verordnung mit Grundsaetzen rechtsstaatlichen Handelns unvereinbar ist. Abgesehen davon, dass ein so gravierender Eingriff in elementare Lebensbereiche Zigtausender Buerger allenfalls per Gesetz, keinesfalls jedoch per Verordnung zu regeln ist, bestehen auch  erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verordnung. In ihrer  Sitzung am 25. September hat die Kommission daher erneut ihr Befremden  darueber zum Ausdruck gebracht, dass die vom Umweltministerium NRW  erlassene Verordnung zu keiner Zeit vom Justizministerium auf ihre  Verfassungs- und Rechtmaessigkeit ueberprueft wurde - obschon das allein  deswegen erforderlich gewesen waere, weil die Verordnung etliche Bundes- bzw. Landesgesetze tangiert.

 Ad 2: Nach einhelliger Meinung der Kommission ist die Verordnung nicht geeignet, dem tatsaechlichen Schutzbeduerfnis der Menschen vor gefaehrlichen Hunden Rechnung zu tragen. Statt den einzelnen unverantwortlichen Halter dingfest und haftbar zu machen, werden per Verordnung unbescholtene Buerger quasi ueber Nacht zu potentiellen Straftaetern erklaert und in einer bislang einzigartigen Beweislastumkehr genoetigt, die Behoerden von ihrer Unschuld zu ueberzeugen. Statt beim gefaehrlichen (Hunde-)Individum anzusetzen, indiziert die Verordnung willkuerlich und pauschalisierend gleich mehr als drei Dutzend (!) Hunderassen. Dieses Vorgehen irritiert umso mehr, wenn man feststellen muss, dass der weitaus ueberwiegende Teil aller in Liste 1 und 2 aufgefuehrten 42 Rassen in Beissstatistiken entweder ueberhaupt nicht, lediglich an hinteren Stellen, in keinem einzigen Fall jedoch auf den ersten Raengen dieser Erhebungen aufgefuehrt wird. Nach uebereinstimmender Auffassung der Kommission soll so dem Buerger offenbar eine Scheinsicherheit vorgekaukelt werden, frei nach dem Motto: "Je mehr Rassen auf der Liste eines Landes, desto groesser die Sicherheit seiner Buerger". Dass dabei Rassen gelistet werden, die seit Jahrhunderten ausgestorben sind, nie existierten oder in Deutschland nachweislich weder gezuechtet noch gehalten werden, sei nur am Rande und deshalb erwaehnt, weil es bei allen Teilnehmern der Expertenrunde erhebliche Zweifel am Sach- und Fachverstand jener Mitarbeiter des Landesumweltministeriums ausgeloest hat, die an der Erstellung der LHV mitgewirkt haben.

 Ad 3: Es erfuellt die Mitglieder der Kommission mit grosser Sorge, dass die Verordnung nicht etwa fuer ein friedvolles Miteinander von Hundehaltern und Nichthundhaltern eintritt, sondern - im Gegenteil - bestehende Vorurteile und Aengste auf beiden Seiten schuert, dass sie weite Teile der Bevoelkerung zunehmend polarisiert. Dieser Umstand wiegt umso schwerer, als ein Abwaegen berechtigter Interessen beider Seiten ueberhaupt nicht erkennbar ist. Dass infolge der Verordnung Menschen wegen der Rassezugehoerigkeit ihres Hundes (nicht wegen seiner Gefaehrlichkeit) von der Befoerderung durch die Deutsche Bahn AG ausgeschlossen werden, dass ihnen die Wohnung gekuendigt oder ein bislang voellig unauffaelliger Hund weggenommen wird, hat mit dem Schutz der Bevoelkerung vor gefaehrlichen Hunden wohl nicht einmal marginal zu tun.

 Ad 4: Entgegen aller anderslautender Bekundungen hat das Umweltministerium Zusagen, fuer eine gesicherte Unterbringung der in Folge der LHV ausgesetzten, beschlagnahmten und in Tierheimen abgegebenen Hunde (vor allem der Anlage 1) ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen, nicht eingehalten. Statt dessen sind Meldungen von katastrophalen Ueberbelegungen, Toetungsaktionen und anderen Verstoesse gegen das Tierschutzgesetz an der Tagesordnung. Dass etliche dieser Hunde auf Grund der Unterbringungssituation, aber auch durch permanenten Leinen- und Maulkorbzwang deutliche Verhaltensveraenderungen aufweisen, bestaetigt den von der Kommission schon sehr frueh geaeusserten, vom Umweltministerium aber offenkundig nie ernst genommenen Verdacht: Die Verordnung in der derzeit gueltigen Form ist eher dazu angetan, verhaltensauffaellige Tiere zu produzieren und das Problem somit zu verschaerfen, anstatt es zu loesen.

 Ad 5: Die Expertenrunde moechte an dieser Stelle noch einmal ihr Befremden darueber zum Ausdruck bringen, dass die erheblichen Bedenken, die bereits in der mehrstuendigen Anhoerung vom 8. September gegen die aktuelle Fassung der LHV vorgebracht wurden, bislang in keiner Weise von der Landesregierung beruecksichtigt wurden. Da sich vor allem erheblicher Widerstand der Experten gegen die Rasselisten und die Beweislastumkehr erhob, ist nicht nachvollziehbar, warum sogar eine Ueberpruefung der Listen vom Umweltministerium bislang kategorisch abgelehnt wird. Dies ist umso weniger zu verstehen, als in anderen Bundeslaendern die Listen bereits von Gerichten in Normenkontrollverfahren de facto ausser Kraft gesetzt wurden.

 Duesseldorf, 28. September 2000

  •  Manfred Arning (Bund Deutscher Kriminalbeamter),
  •  Guenther Bloch (IG unabhaenger Hundeschulen),
  •  Christa Bremer (Verband fuer das Deutsche Hundewesen),
  •  Dr. Rolf Dannemann (Veterinaeramt Wuppertal),
  •  Volker Drews (IG Mensch & Hund),
  •  Dr. Mechthild Fecke-Peitz (Tieraerztekammer Westfalen-Lippe/Bundesverband
  •  praktischer Tieraerzte), S
  •  tephan Giese-Lex (Rechtsanwalt),
  •  Werner Griepenkerl (Club fuer franzoesische Hirtenhunde),
  •  Friedhelm Grunert (IG Mensch & Hund),
  •  Dr. Manfred Herrmann (Allgemeiner Deutscher Rottweiler Klub),
  •  Ulla Keller (Muetter + Kind fuer Hunde),
  •  Hans-Joachim Konnegen (Rechtsanwalt),
  •  Petra Krivy (Club fuer Slovensky Cuvac),
  •  Peter Lange (Journalist),
  •  Simone Lepetit (Rechtsanwaeltin),
  •  Tanja Lex (Rechtsanwaeltin),
  •  Dr. Karl Lucks (Oberstaatsanwalt a.D.)
  •  Alfred Maciejewski (BDK/IG Mensch & Hund),
  •  Armin Meier-Kuehn (Oberstudienrat), A
  •  lexandra Oetker (Liberales Netzwerk)
  •  Norbert Roling (Klub fuer Ungarische Hirtenhunde),
  •  Claudia Schuermann (Bullterrier in Not),
  •  Prof. Dr. Bernd Switalla (Briard Club Deutschland),
  •  Dr. Ursula Teschner (Veterinaeramt Wuppertal),
  •  Thorsten Wegener (Uelzener Versicherungen),
  •  Harald Wiegand (Journalist)
  •  Hartmut Zenk (Verein fuer Deutsche Schaeferhunde).

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