Hallo an alle,

heute waren mein Mann und ich zur Verhandlung der Normenkontrollklage vor dem
Oberverwaltungsgericht in Greifswald.
Vorweg: die Entscheidung wird erst am 6.4. verkündet.
Geklagt hatten 2 verschiedene Kläger, ein Bullmastiffbesitzer und ein Amstaff
Züchter, unabhängig voneinander.
Für das Innenministerium war Ministerialdirektor Schwarz als beklagte Partei
anwesend.
Außer uns waren noch DREI weitere Personen im Publikum, davon ein
Rentnerehepaar, wo ich nicht genau weiß, ob sie nicht jede Verhandlung dabei
sind, keine Presse, nichts.
Die VO wurde Punkt für Punkt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft.

Interessant war die Aussage des Herrn Schwarz, daß der Verwaltungsaufwand zu
groß sei, würde man den Dt. Schäferhund z.B. auf die Liste setzen, deshalb
sei er nicht drauf. (aha ...)

Er sagte außerdem, daß die VO sich in einer Experimentierphase befinde und
die Liste so nicht auf Jahre bleiben wird.
Das Qualzuchtgutachten würde drei Rassen "liefern" - so Herr Schwarz.
Die VO M-V sei entstanden in Anlehnung an die bayrische und brandenburgische
VO, er bezog sich auf die Rechtsprechung Bayern 1994, das Steuerrechtsurteil
von Jan. 2000 BVG und zitierte aus einem Gutachten eines Herrn Zielkow (?).

Hier einige Highlights:

Die Meldepflicht von Touristen mit Listenhund wurde von Herrn Schwarz als
"Erleichterung" bezeichnet. (häääää??? Angenehme Erleichterung für alle
Touris ....)

Belustigung rief beim Gericht die Vorstellung hervor, wie das große "G" für
gefährlicher Hund wohl auf einem dicken 60 cm Hundeschenkel aussehen möge,
kahl, und die Frage stellte sich, warum diese Kennzeichnung im linken Ohr
oder linken Oberschenkel wohl nötig sei bei der Gefahrenabwehr.

Herr Schwarz meinte, daß eh die Chip-Technik nun Vorrang hätte und jeder
"Kontrolleur" sei mit einem Lesegerät gerüstet.


(Anm: Klar, leider hab ich noch keinen Kontrolleur getroffen, wenn doch, werd
ich ihn nach seinem Lesegerät fragen, falls er dann wider Erwarten keins hat,
wird er wohl nicht beweisen können, daß meine Hunde Listis sind, oder was?)

Das Gericht zeigte sich ebenfalls überrascht, daß es bei der 
"Sachkundeprüfung" auch einen praktischen Teil gibt. "Die praktische
Sachkunde ist eine Überraschung".
Als problematisch erwies sich die Frage, daß man mit mehreren Hunden auch
mehrere Sachkundeprüfungen ablegen muß.

Auch konnte das Gericht einigen Ausführungen des Herrn Schwarz nicht folgen,
in denen er sich auf die internen Verwaltungsvorschriften bezog und nicht auf
die HVO an sich. Ein Richter sagte, daß das Gericht die
Verwaltungsvorschriften auch gern mal gehabt hätte.

Sachkunde - Auf die Frage des Gerichts, ob letztendlich der Prüfungsausschuß
entscheidet, was geprüft wird, lautete die Antwort des Min. Schwarz: Ja. (Man
höre und staune ...)
Auch sprach Herr Schwarz, daß die Inhalte des Wesenstests VO-technisch nicht
geregelt würden.

Die Richterin meinte, daß die Verwaltungsvorschriften dringend überdacht
werden sollten, da in der Praxis offensichtlich Mißverständnisse vorliegen.

Insgesamt wurden natürlich alle Punkte von Verstoß gegen das
Gleichheitsprinzip, Willkür der Rassenliste, Verstoß gegen Grundrechte etc.
angesprochen. Die gesamte VO sozusagen durchgesiebt.

Nun bleibt zu hoffen, daß die Richter nicht nur der Meinung sind, daß die
Verwaltungsvorschrift einer Überarbeitung bedarf, sondern auch die HVO ansich.
Ehrlich gesagt, ich hab da ein schlechtes Gefühl, weil der Tenor eindeutig
dahin ging, daß die Probleme eigentlich in der Umsetzung bestehen, nicht in
der VO an  sich.
Warten und hoffen wir, im Namen aller Listenhunde.

Viele Grüße von Cordula Christen
kennel "Dos Cachorros Seroz"
http://mitglied.tripod.de/filabrasil/

 

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