Pressemeldung

 
  bpt, Frankfurt, 18.03.2004
 
 
  Verfassungsurteil Bundeskampfhundegesetz:


 

 
  Tragfähigkeit von Rasselisten weiterhin offen -

Praktizierende Tierärzte fordern aussagefähige Beißstatistik

 

 
 

Das vor drei Jahren von der Bundesregierung erlassene Zuchtverbot für gefährliche Hunde ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig. Das verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem aktuellen Urteil. Dagegen bestätigten die Karlsruher Richter das Importverbot bestimmter, als gefährlich eingestufte Hunderassen. Die Rasselisten haben damit weiterhin Bestand. Nach Auffassung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) sind pauschale Maßregelungen von Hunden bestimmter Rassen nicht geeignet, den Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden zu verbessern. Sie täuschen lediglich Sicherheit vor. Der bpt fordert deshalb Bund und Länder auf, den Aussagen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen. Die den Verordnungen zugrunde liegenden Annahmen, Hunde bestimmter Rassen seien a priori gefährlicher als andere Hunde, müssen anhand einer aussagefähigen "Beißstatistik" dringend überprüft werden. Maßnahmen zur Verhinderung von Aggression können nach Auffassung des Verbandes nur durch die Überwachung von Zucht und Ausbildung realisiert werden. 

Der Verband stellt fest, dass der Teilerfolg, den die klagenden Hundehalter und –züchter mit dem Karlsruher Urteil erringen konnten, lediglich auf der nunmehr festgestellten, fehlenden Regelungskompetenz des Bundes beruht. Nach Auffassung des bpt-Präsidenten, Dr. Hans-Joachim Götz, ist das Urteil nicht als Sieg hinsichtlich künftig realistisch ausgestalteter Maßnahmen zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden zu werten. "Zwar bestätigt das Bundesverfassungsgericht erstmalig, dass nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht allein aus der Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse auf seine Gefährlichkeit geschlossen werden kann, dennoch lässt es die vermutete Gefährlichkeit als Begründung für das Importverbot gelten", so Götz. Verlässliche "Beißstatistiken" werden dabei einerseits moniert, andererseits jedoch die vorhandenen, nicht wirklich aussagekräftigen Zahlen als Urteilsgrundlage genutzt. Die Tragfähigkeit von Rasselisten bleibt damit weiterhin offen. "Immerhin haben die Karlsruher Richter den Gesetzgeber aufgefordert, die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen", kommentiert Götz die Urteilsbegründung. "Das lässt hoffen!"

Der Verband appelliert an die Länder, die Gefahrenverordnungen auf individuell gefährliche Tiere abzustellen und bundeseinheitlich Folgendes zu regeln:

  • Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde

     

  • Anzeigepflicht für auffällig gewordene Tiere
  • standardisierter Wesenstest für auffällig gewordene Tiere, durchzuführen von auf Verhaltenskunde spezialisierten Tierärzten

     

  • Sachkundenachweis von Haltern auffällig gewordener Hunde über Hundeverhalten, tierschutzrechtliche Vorschriften und Tiergesundheit
  • konsequente Reglementierung von Hunden, die als gefährlich begutachtet wurden, und deren Halter

Prophylaktische Maßnahmen zur Verhinderung von Aggression lassen sich durch Überwachung von Zucht und Ausbildung über folgende Regelungen realisieren:

     

  • Sachkunde-Nachweis und Dokumentationspflicht für alle Züchter

     

  • standardisierter Wesenstest für alle Zuchthunde

     

  • Sachkundenachweis für Ausbilder

     

Ein bundeseinheitliches Heimtiergesetz, wie es auch der Deutsche Tierschutzbund fordert, das Zucht, Haltung, Handel sowie Im- und Export von Tieren regelt, bietet eine adäquate Möglichkeit, diese vorbeugenden Maßnahmen sinnvoll zu regeln. Insoweit schließt sich der Verband dieser Forderung an. Er bietet dem Gesetzgeber für die Umsetzung sachverständige Unterstützung an.


 

 
  Ansprechpartner für diese Meldung:
 
 
  Pressestelle des bpt: Astrid Behr

Tel. 069 - 66 98 18 - 15

Fax  069 - 66 98 18 - 55

email: bpt.behr@tieraerzteverband.de

http://www.tieraerzteverband.de/cgi-local/wPermission.cgi?file=/wDeutsch/presse/kt/04_03_18_bverfg_kampfhunde.shtml?navid=last

Zurück