"Jetzt darf Tari schächten"
von Michael Schleicher.
(Süddeutsche Zeitung - erhalten über E-Mail
am 17.1.2002)
"Schlachten ist furchtbar, aber Schächten ist grausam."
"Über Opfer und Aufopferung denken die Opfertiere anders als die
Zuschauer."
Friedrich Nietsche
Voransetzen möchte ich, dass sowohl bei der Verhandlung und dem
Beschluss zur Kampfhundeproblematik im November 2001 als auch bei der
Verhandlung und jetzigen Urteilsverkündung zur Tierqualproblematik
Schächten offensichtlich keinerlei Gutachten, Stellungnahmen von
Experten und Informationen, die eindeutig belegen,
· dass Hunde nicht aufgrund ihrer Rasse pauschal als gefährlich
abgestempelt werden können
· dass das Schächten ohne Betäubung grausamste Quälerei ist
· dass der Koran keine Forderung enthält, die die Betäubung untersagt
· dass die Stellungnahme von anerkannten islamischen religiösen
Persönlichkeiten, die zur Betäubung auffordern
unberücksichtigt blieben, vollständig ignoriert bzw. unterschlagen
wurden. Ich vermute, es handelt sich um zwei gravierende
Justizskandale!
Ich möchte anfangs gleich einige Korrekturen ausbringen.
"...fünf bis maximal zehn Minuten dauert es, bis die Tiere beim
Schächten vollständig ausgeblutet sind." Dies ist falsch. Die Tiere
leiden bei vollem Bewusstsein nicht selten bis zu einer viertel
Stunde, ehe sie qualvoll an ihrem eigenen Blut ersticken.
Kein Tier blutet vollständig aus, nicht ohne und nicht mit Betäubung.
- Wenn es Juden und Muslimen so ernst nehmen würden mit den Vorgaben
ihrer Religion, dann dürften allesamt kein Fleisch essen. Jede
Tierleiche, geschlachtet/geschächtet mit Betäubung oder ohne, enthält
immer eine Restmenge Blut.
" ... dass es bei religiösen Gründen eine Ausnahmegenehmigung geben
könne. Jüdische Metzger konnten diese bisher schon erhalten; ..." -
Das ist falsch. Für Angehörige des jüdischen Glaubens, die ebenfalls
den lt. Tierschutzgesetz geforderten Nachweis der zwingenden
Vorschriften bis zum heutigen Tag nicht erbringen konnten, um die
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu rechtfertigen, wurde das
Schächten der Tiere ohne Betäubung schlichtweg begünstigt, geduldet,
forciert vor dem Hintergrund der sog. "geschichtlichen
Verpflichtungen", also der Verbrechen des Nazi-Regimes. Deshalb
durften straffrei die Tiere bis jetzt ohne jegliche Betäubung qualvoll
geschächtet werden, auch ohne Genehmigung. Juden war das Schächten nie
aufgrund des Nachweises der zwingende Vorschriften lt.
Tierschutzgesetz genehmigt worden. Für die damaligen Verbrechen der
Menschen an Menschen opfert man auch hier die Tiere, obwohl diese mit
den Verbrechen der Menschen nichts zu tun haben, außer dass sie immer
die Opfer sind.
Das skandalöse Karlsruher Urteil hat aber gleich mehrere "Fliegen mit
einer Klappe" geschlagen. Mit der Behauptung, die Muslimen nun mit den
Juden gleichstellen zu wollen, weil denen angeblich das betäubungslose
Schächten genehmigt wurde, hat man die jahrelangen
Rechtsverfälschungen, Rechtsverletzungen, Gesetzesbrüche,
Amtsmissbräuche sowohl der Politiker als auch der Justizbehörden von
ganz oben nach ganz unten - diese wurden von der Bundesarbeitsgruppe
gegen das betäubungslose Schächten vielfach den Politikern
verschiedenster Ebenen aufgezeigt - gleich mit "geregelt", hat diese
sozusagen nun legalisiert.
Es ist ebenfalls falsch zu behaupten, der Koran enthielte die
Forderung, dass die Tiere nicht betäubt sein dürfen. Der Koran enthält
lediglich die Forderung, mit den Tieren schonend umzugehen. Gleiches
gilt für die Thora der Juden. In beiden ist keine Forderung nach
Betäubungslosigkeit der Tiere enthalten, kann auch gar nicht, denn als
Thora und Koran entstanden, wussten die Menschen noch nichts über
qualmindernde Betäubungsmethoden, wie wir sie heutzutage kennen.
Wenn Menschen schon glauben, die Körper der Tiere verspeisen zu
müssen, sind sie verpflichtet, ihnen jegliche Qualminderung angedeihen
zu lassen. Das ist das Mindeste. Mit diesem Skandalurteil hat man
Deutschland zurück ins Mittelalter versetzt.
Es ist auch falsch zu behaupten, dass geschächtetes Fleisch gesünder
ist. Fleisch, also Tierleichenteile, sind für keinen einzigen Menschen
gesund und die ganze Angst und Qual der Tiere isst man ebenfalls mit.
Fleisch ist ein krankmachendes Genussmittel, nichts anderes.
In anderen Veröffentlichungen wurde z.B. als Begründung für dieses
Tierqualskandalurteil u.a. angeführt, dass die Aussage/Bestätigung der
Universität von Kairo Al Azhar nicht mehr aktuell sei. Diese sagt
eindeutig aus, dass der Koran keine Forderung der Betäubungslosigkeit
enthält und lässt die qualmindernde Betäubung der Tiere zu.
Warum diese eindeutige Aussage von höchster anerkannter islamischer
Stelle nicht mehr aktuell sein soll, ist nicht nachzuvollziehen, ist
Lüge. Sie ist ebenso aktuell wie der Koran für die Muslimen.
Erneut bestätigt wird dies z.B. von Nuri Mehmet Yilmaz, ebenfalls
anerkannte islamische religiöse Persönlichkeit in der Türkei, der seit
Jahren zur Betäubung der Tiere vor dem Schächtschnitt aufruft. Die von
ihm selbst unterzeichnete Pressemitteilung von 1999 sowie eine
Zeitungsveröffentlichung, aus denen eindeutig die Forderung nach
Betäubung und deren Zulässigkeit hervorgeht, lagen sowohl dem
Bundesverfassungsgericht seit Anfang November 2001, also rechtzeitig,
dem Zentralrat der Muslimen - ein vehementer Verfechter des Schächtens
ohne Betäubung, der jegliche Betäubung als angeblich qualfördernd
ablehnt - seit 2000, dem Bundesministerium, Funke seit 2000, Künast
seit 2001, sowie allen Länderministerien seit zwei Jahren wiederholt
vor.
Ebenso lagen dem Bundesverfassungsgericht weitere Informationen, auch
zum nicht vollständigen Ausbluten der Tierkörper durch das Schächten
mit und ohne Betäubung vor.
Die Aussagen sowohl von Schächtbefürwortern als auch von einigen
Tierärzten, dass die Tiere sofort nach dem Schächtschnitt bewusstlos
werden, ist falsch. Das Zitat des Experten Dr. Hartinger, seine
Ausführungen lagen dem BVerfG schon länger vor, von ihm selbst
zugestellt, blieben aber ebenso unberücksichtigt: "Während des
langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die Gefäßenden
und es muß nachgeschnitten werden. Austretender Vormageninhalt wird
aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen aspiriert.
Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind die Folge.
Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem
Bewußtsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der
Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem
Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde
strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem
Ausgang des Schlachtraumes zu ..." - Bewusstlose Tiere laufen aber
nicht!
Videos und Schilderungen von Augenzeugen belegen dies.
Aber auch hier - ebenso wie beim vorangengangenen
Tierqualskandalurteil gegen die sog. Kampfhunde und deren Halter -
wurden Expertenmeinungen, Gutachten und auch Stellungnahmen, selbst
von höchsten religiösen anerkannten Stellen sowie die nachgewiesene
Qual der Tiere nicht berücksichtigt. Gleiche Parallelen.
Eigenartig war, dass man bereits im November erst sehr kurzfristig vor
der Verhandlung zum Schächten in Karlsruhe erfuhr. Dies wird sonst
anders gehandhabt. Nicht weniger kurzfristig wurde dann der Termin der
Urteilsverkündung bekannt. Wir erfuhren zufällig zwei Tage zuvor
davon, und das, obwohl wir auch in dieser Tierqualprobleamtik seit
vielen Jahren engagiert und in der Regel auf dem Laufenden sind.
Vorsorglich sandten wir daraufhin ein zweites Mal die o.g.
Informationen und Schreiben nochmals per Fax an das
Bundesverfassungsgericht, also Sonntag vor der Urteilsverkündung.
Was ebenfalls recht eigenartig ist, dass zwei Tage nach dem zweiten
gegen die eigene Bevölkerung gerichteten Tierqualskandalurteil des
höchsten Gerichtes in Deutschland die Präsidentin, an die o.g.
wichtige Informationen geschickt wurden, das BVerfG für immer
verlässt. - Ein Zufall? Muss oder wollte sie gehen? Gleichviel, sehr
wahrscheinlich würde man nur mitgeteilt bekommen, dass dies schon
lange geplant war.
Wir erinnern uns: Der Präsident des VGH BW war nur wenige Tage im Amt,
ehe er für die frei erfundenen Rasselisten der Hunde und somit gegen
Hunde und Halter entschied, wofür er ja von Th. Schäuble gelobt wurde.
Sein Vorgänger lehnte die Listen des Rassenwahns der deutschen
Politiker ab.
Stellt sich nicht für viele andere auch die Frage: Wer spricht Recht
in Deutschland? Wozu noch Gesetze, wenn diese ohnehin von höchster
Stelle nicht nur nicht eingehalten, sondern beliebig manipuliert und
angepasst werden, und zwar zugunsten der Verbrechen an den Tieren.
Die "Tiernutzministerin" Künast begrüsst und befürwortet dieses
Tierqualskandalurteil, freut sich über einen angeblichen dadurch
entstehenden Frieden innerhalb unserer multikulturellen Gesellschaft.
Sie aber auch andere Politiker/innen stellen dieses
Tierqualskandalurteil als einen Fortschritt für den Tierschutz dar!
Welch primitive Verdummung der Menschen in Deutschland!
1. Bevor von den Politikern, Behörden, Medien auf die uns allen
bestens bekannte Art gegen Hunde und Halter aufgrund
Rassezugehörigkeit der Hunde vorgegangen wurde und die deutsche
Bevölkerung durch Lug und Trug in Hundehasser und Hundehalter
gespalten wurde, war es das Tierqualthema betäubungsloses Schächten,
dass Deutschlands Bevölkerung - zumindest einen großen Teil dieser -
spaltete in Schächter und Befürworter der Betäubung vor dem
Schächtschnitt. - Wie soll es jetzt mehr Frieden geben, nach dem die
Gesetze gerade Mal den Tierschindern angepasst werden und bisher
gültiges Gesetz aushebelt und nun vollständig zur Farce degradiert
wurde?
Ohne Hass auf Ausländer zu haben oder gar antisemitisch eingestellt zu
sein, muss ich aber doch sagen: Wenn unsere Gäste sich nicht den
Gesetzen in ihrem Gastland, in das sie ja freiwillig kamen, anpassen
wollen, dann sollen sie bitte in ihr eigenes Land zurückgehen. Auch
wir können nicht in die Türkei gehen und dort fordern, dass man wegen
unserer Einstellung/Überzeugung die dortigen Gesetze ändert. Das würde
kein Deutscher überleben. Dies gilt auch für andere Länder und
Religionen.
2. Wenn die Tiere weniger bzw. keine Qual erlitten, wie dies immer
wieder von Schächtbefürworten behauptet wird, um ihre Interessen
durchzusetzen, und nun die deutschen Politiker dies mit diesem -
manipulierten? - Urteil bestätigen, dann wäre zwangsläufige Folge,
sämtliche Betäubungsmethoden - also sämtliche Chancen der
Qualminderung - abzuschaffen. Die Schächtbefürworter, die man ja jetzt
bestätigt hat, behaupten ja, das die Betäubung die Qual für die Tiere
wäre und ohne Betäubung die Tiere nicht gequält würden.
Bereits die Vorbereitung für das Schächten - gleichgültig ob mit oder
ohne Betäubung - ist qualvoll für alle Tiere. Tiere empfinden und
erleiden nicht weniger Angst, Schmerz und Qual als wir Menschen. Wenn
Menschen getötet werden, ihnen der Hals durchschnitten wird, empfinden
wir dies als grausames Verbrechen und sind entsetzt. Das gleiche den
Tieren angetan, soll also kein grausames Verbrechen sein. Wieso? Doch
nur, weil Menschen den Tieren ihr Lebensrecht und auch ihr Empfinden
absprechen (wollen). Um die wirkliche Qual beurteilen zu können,
sollten sich die Schächter und Schächtbefürworter doch einmal dieser
Situation selbst stellen. Erst durch eigenes Empfinden/Erleben kann
man wissen, was es für eine Qual ist, den Hals durchschnitten zu
bekommen. - Diesen Mut bringen aber alle diese den hilflos
ausgelieferten Tieren den Hals Durchschneidenden nicht auf. Wofür
gibt's denn Tiere?
Es ist natürlich falsch, die zum Teil auch in Schlachthöfen
unzureichend betäubten Tiere dafür anzuführen, um solche fanatische
Tierquälerei zu rechtfertigen. Damit tut man nichts anderes als ein
Verbrechen mit einem anderen zu rechtfertigen. Gleiches gilt für das
Rechtfertigen mit Jagd = hinterhältiges Auflauern, jagen, morden (70 %
der deutschen Bevölkerung sind gegen die Jagd!) und für die
Notschlachtung. - Menschen sind es, die
(...)
4
Tiere - meist vorsätzlich - in qualvolle Situationen bringen, aus der
sie nur mittels Notschlachtung erlöst werden. - Das kann's ja auch
nicht sein. So müsste man jedem Verbrecher, jedem Mörder das Recht auf
sein Tun zugestehen, denn jeder rechtfertigt dies, nicht selten auch
anhand anderer Verbrechen.
3. Aufgrund dieses Vorgehens der Politiker zugunsten unserer "Gäste",
die ja nicht selten die Gesetze ihres Gastlandes gerade diese
Problematik betreffend, gebrochen haben - fast immer straffrei, trotz
Anzeigen - und dieses Tierqualskandalurteils ist es nun nur noch eine
Frage der Zeit, bis Angehörige anderer Nationalitäten und Religionen
gleiche Rechte für sich fordern und ihnen Ähnliches zugestanden werden
muss. Z.B. ist nun nicht mehr auszuschließen, dass Koreaner, Chinesen
und andere in Deutschland das Recht für sich fordern, Hunde und Katzen
zu schlachten. Zu deren Schlachtmethoden gehört es u.a., dass die
Tiere zerschlagen werden, Katzen die Vorder- und Hinterfüße sowie der
Schwanz abgehackt wird, die Tiere lebend enthäutet werden und immer
noch lebend gekocht oder gegrillt werden. - Was dem einen recht ist,
ist dem andern billig.
Solchen Perversitäten hat man nun Tür und Tor geöffnet im Sinne
unserer multikulturellen Gesellschaft und sog. Gleichstellung für
bisherige Gesetzesbrüche, Rechtsverletzungen, Rechtsverfälschungen von
ganz oben bis ganz unten und den Verbrechen an den Tieren.
Dass mit diesem erneuten Tierqualskandalurteil jahrzehntelange
schwerste Tierschutzarbeit zunichte gemacht wurde und für die Tiere
nie wieder gut zu machender grauenvoller Schaden angerichtet wurde,
müsste eigentlich jedem Menschen, der nur über ein Minimum an
Verantwortung auch gegenüber unseren leidensfähigen Mitgeschöpfen
verfügt, klar sein. Dass nun aufgrund dieses Urteils erneut über
Tierschutz ins Grundgesetz diskutiert und dieser durchgesetzt werden
soll, wie sich dies angeblich Frau Künast auch wünscht, ist
Augenwischerei. Der Chance Tierschutz ins Grundgesetz hat man mit
diesem Tierqualskandalurteil vollends den Boden entzogen. Dafür gibt
es keine Chance mehr, solange wie in der heutigen Zeit mit ihren
Fortschritten die Tiere wie im Mittelalter qualvoll gemordet werden
dürfen - straffrei und jeder bisherige minimale Fortschritt zur
Qualminderung und für die Rechte der Tiere zunichte gemacht wird.
Sollte doch Tierschutz in das Grundgesetz eine Chance haben, dann
vermutlich nur, wenn - wie auch im Tierschutzgesetz - für jedes
Verbrechen an den Tieren eine Ausnahmeregelung geschaffen wird. Und
dann sind wir nicht einen Schritt weiter als nach diesem letzten
Tierqualskandalurteil.
Das Urteil vom 15.1.2002 ist keineswegs ein Beitrag zu Frieden und
Toleranz innerhalb Deutschlands, nein mit diesem - manipulierten? -
Urteil hat man erneut die Bevölkerung Deutschlands deutlich gespalten.
Damit ist nun für noch mehr Tiere jeder Tag 11. September bzw.
Holocaust.
Bereits Adorno sagte: "Auschwitz beginnt da, wo einer am Schlachthof
steht und sagt: Es sind ja nur Tiere." Was Deutschland inzwischen für
die Tiere ist, dürfte ja wohl inzwischen deutlich sein.
Dass Deutsche in Deutschland keine Rechte mehr haben, dürfte wohl auch
deutlich genug geworden sein. In Deutschland wird kein Recht mehr
gesprochen, sondern gebogen!
Es war ursprünglich nicht zu erwarten, dass Rot-Grün - die leider mit
Hilfe auch der tierschützenden Menschen auf ihren Thron gekommen sind
- innerhalb kurzer Zeit noch mehr Schaden für unsere Mitgeschöpfe
anrichtet. Man hat inzwischen die bisherigen Schandtaten der CDU/CSU
noch weit übertroffen.
Martina Gerlach
Seit 12 Jahren aktive Tierschützerin
und jede Gewalt sowohl an Menschen als auch an Tieren ablehnend
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