Damian gehört zur Rasse "Staffordshire-Terrier"
und fällt der bayerischen Kampfhunderegelung zufolge unter die Kategorie I.
Das heißt im Klartext: Es gibt ihn zwar, per Gesetzt dürfte es ihn aber
nicht geben. Lediglich eine Person außerhalb des Freistaates - in
Niedersachsen etwa - dürfte sich seiner annehmen.
Das Drama um Damian währt schon mehrere Wochen. Die
Gemeinde Höchberg (Lkr. Würzburg) hatte beim Verwaltungsgericht in Würzburg
einen Beschluss erwirkt. Der Rüde müsse bis Freitag, 5. November, 12 Uhr, im
Tierheim abgegeben werden - wenn nicht, würde die Polizei das Tier per
Sofortvollzug dingfest machen. Das Ehepaar will Damian auf keinen Fall
hergeben. Sieben Jahre lebt er schon bei ihnen. Mit drei hatten sie ihn aus
dem Heilbronner Tierheim geholt.
Obwohl der Fall bereits beim Verwaltungsgerichtshof (VGH)
in München vorliegt, stand die Polizei am Freitag bereits kurz vor 13 Uhr
vor der Tür. Damian war allerdings nicht zu Hause. Von einem
"überfallartigen Einsatz" und "harschen Tönen", wie der Anwalt der
Hundebesitzer berichtet hatte, wollte Polizeisprecher Wolfgang Glücker
gestern in einem Gespräch mit dieser Zeitung nichts wissen. Der Ehemann habe
Einsicht sogar gestattet.
Polizeihauptkommissar Jürgen Maier, in seiner Funktion als
Leiter des Einsatzzuges der Polizeidirektion Würzburg auch für die
Hundestaffel zuständig, hält die vom Anwalt bezeichnete Reaktion aus
menschlicher Sicht sogar für verständlich. Bei solchen Einsätzen "kommt das
halt anders an". Er könne auch verstehen, dass das Ehepaar den Hund behalten
wolle. Hier träfen gesetzliches und privates Interesse aufeinander. "Aber
der Auftrag bleibt ebenso bestehen wie der Sofortvollzug", so Maier. Er
verwies auf drei Unfälle im Direktionsbereich in diesem Jahr: In Gemünden
biss ein Kampfhund seinen Besitzer, das Tier wurde eingeschläfert. In
Dettelbach kam ein Kleinkind zu Schaden, der Hund befindet sich mittlerweile
an einem sicheren Ort. Und in Höchberg hatten zwei Rottweiler einen Jungen
angefallen. Sie wurden von der Polizei erschossen.
Dem Staffordshire-Terrier bescheinigt Jürgen Maier "eine
niedrige Aggressionsschwelle mit sehr hohem Beißvermögen". Auch wenn es
bislang keine Zwischenfälle gegeben habe, sei das keine Prognose. Ein Hund
könne irgendwann einmal irgendeine Bewegung falsch interpretieren.
Bleibt bislang unterm Strich: Die Fahndung nach Damian
geht weiter. Es handele sich um den Straftatbestand "unerlaubter Umgang mit
gefährlichen Hunden". Außerdem, so Jürgen Maier weiter, machten sich Leute,
die ihn derzeit haben, auch strafbar. Wie geht's weiter? Sollte der VGH in
München den Würzburger Beschluss bestätigen, müsse die Staatsanwaltschaft
tätig werden. |