-Allerlei zu HH |
P R E S S E E R K L Ä R U N G |
Hamburger
Hundeverordnung verfassungswidrig Die
Hamburger Hundeverordnung ist in weiten Teilen verfassungswidrig.
Dies hat ein Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit
des Hamburger Rechtsanwaltsbüros Günther/Heidel/Dr.
Wollenteit/Hack ergeben. Das Rechtsgutachten ist im Auftrag der
Interessengemeinschaft verantwortungsbewußter Hundehalter erstellt
worden, die sich für eine grundsätzliche Überarbeitung der
Hundeverordnung einsetzt. Die Interessengemeinschaft unterstützt
auch zwei Sammelklagen, mit denen die Rechtsgültigkeit der
Bestimmungen der Hamburger Hundeverordnung geklärt werden soll. Das
Gutachten kommt u.a. zu folgenden Ergebnissen: 1.
Die Anknüpfung der Gefahrenvermutung an eine Rasseliste
verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1
Grundgesetz). 2.
Die unwiderlegliche Gefahrenvermutung für drei der
inkriminierten Hunderassen verstößt gegen das Eigentumsgrundrecht
(Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz). 3.
Der lebenslange Leinen- und Maulkorbzwang für drei
betroffene Hunderassen verstößt gegen geltendes Tierschutzrecht
sowie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die
Aussagen des Rechtsgutachten haben Relevanz für alle
Landeshundeverordnungen, die - wie in Hamburg - die Gefährlichkeit
von Hunden rassespezifisch definieren und an die Rassezugehörigkeit
bestimmte Rechtsfolgen knüpfen. Das
Gutachten unterstreicht die Forderung der Interessengemeinschaft
verantwortungsbewußter Hundehalter, die sich dafür einsetzt, dass
statt des Verbots bestimmter Rassen, konsequenter beim Hundehalter
angesetzt wird. Mensch und Hund müssen vor gewissenlosen
Hundehaltern geschützt werden, die ihre Hunde mißbrauchen oder
aggressiv machen. Es
ist nicht einzusehen, dass aufgrund der Versäumnisse von Politik
und Verwaltung nun einzelne Hunderassen ausgerottet werden sollen
und unbescholtene Bürger über Nacht kriminalisiert werden - ohne
jede Möglichkeit des Nachweises der Ungefährlichkeit ihrer Hunde
erbringen zu dürfen. Vor
dem Hintergrund der zunehmenden Verunsicherung unter betroffenen
Hundehaltern legt Rechtsanwalt Dr. Wollenteit ein Merkblatt zum
Rechtsschutz gegen die Hamburgische Hundeverordnung vor. Rechtsgutachten
und Merkblatt können bezogen werden über das Rechtsanwaltsbüro
Günther/Heidel/Wollenteit/Hack: Mittelweg
150 20148
Hamburg Tel.:
040-278494-0 Fax:
040-278494-99 eMail:
post@rae-guenther.de |