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P R E S S E E R K L Ä R U N G
 

Hamburger Hundeverordnung verfassungswidrig

 Die Hamburger Hundeverordnung ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Dies hat ein Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit des Hamburger Rechtsanwaltsbüros Günther/Heidel/Dr. Wollenteit/Hack ergeben. Das Rechtsgutachten ist im Auftrag der Interessengemeinschaft verantwortungsbewußter Hundehalter erstellt worden, die sich für eine grundsätzliche Überarbeitung der Hundeverordnung einsetzt. Die Interessengemeinschaft unterstützt auch zwei Sammelklagen, mit denen die Rechtsgültigkeit der Bestimmungen der Hamburger Hundeverordnung geklärt werden soll.

 

Das Gutachten kommt u.a. zu folgenden Ergebnissen:

 

1.      Die Anknüpfung der Gefahrenvermutung an eine Rasseliste verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz).

2.      Die unwiderlegliche Gefahrenvermutung für drei der inkriminierten Hunderassen verstößt gegen das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz).

3.      Der lebenslange Leinen- und Maulkorbzwang für drei betroffene Hunderassen verstößt gegen geltendes Tierschutzrecht sowie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

 

Die Aussagen des Rechtsgutachten haben Relevanz für alle Landeshundeverordnungen, die - wie in Hamburg - die Gefährlichkeit von Hunden rassespezifisch definieren und an die Rassezugehörigkeit bestimmte Rechtsfolgen knüpfen.

 

Das Gutachten unterstreicht die Forderung der Interessengemeinschaft verantwortungsbewußter Hundehalter, die sich dafür einsetzt, dass statt des Verbots bestimmter Rassen, konsequenter beim Hundehalter angesetzt wird. Mensch und Hund müssen vor gewissenlosen Hundehaltern geschützt werden, die ihre Hunde mißbrauchen oder aggressiv machen.

Es ist nicht einzusehen, dass aufgrund der Versäumnisse von Politik und Verwaltung nun einzelne Hunderassen ausgerottet werden sollen und unbescholtene Bürger über Nacht kriminalisiert werden - ohne jede Möglichkeit des Nachweises der Ungefährlichkeit ihrer Hunde erbringen zu dürfen.

 

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verunsicherung unter betroffenen Hundehaltern legt Rechtsanwalt Dr. Wollenteit ein Merkblatt zum Rechtsschutz gegen die Hamburgische Hundeverordnung vor.

 

Rechtsgutachten und Merkblatt können bezogen werden über das

 

Rechtsanwaltsbüro Günther/Heidel/Wollenteit/Hack:

Mittelweg 150

20148 Hamburg

Tel.: 040-278494-0

Fax: 040-278494-99

eMail: post@rae-guenther.de

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