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Normenkontrollverfahren Rheinland-Pfalz

Koblenz, der 01.10.2000

Die "Interessengemeinschaft gegen die Hundeverordnungen Rheinland-Pfalz" berichtet:

In dem laufenden Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Gefahrenabwehrverordnung -Gefährliche Hunde-vom 30. Juni 2000 "gedenkt der Senat in der Hauptsache Mitte bis Ende Oktober 2000 zu entscheiden".

Rheinland-Pfalz dürfte damit das erste Bundesland sein, bei dem eine endgültige Normenkontroll-Entscheidung auf der verwaltungsgerichtlichen Ebene vorliegen wird.

Es ist durchaus möglich, dass die Rasseliste als Ganzes fällt oder einzelne Maßnahmen gekippt werden. Es wird daher empfohlen, unerwünschte Geldausgaben zurückzustellen.

Diverse Ordnungsämter haben betroffene Hundehalter bereits aufgefordert, ihre Tiere unfruchtbar zu machen. Wenn man das nicht will und das Ordnungsamt drängt, dann sollte unbedingt auf die relativ kurzfristigen Terminvorstellungen des OVG Koblenz hingewiesen werden (Aktenzeichen 11 B 11643/00.OVG vom 25.09.2000), zumal eine sich als unrechtmäßig erweisende Zwangsmaßnahme Schadensersatzforderungen gegen das Land nach sich ziehen kann.

Das gleiche gilt für den Sachkundenachweis, der bis zum 10. November 2000 abgelegt sein muss. Wenn allerdings aufgrund fehlender Vorschriften, die entsprechenden Lehrgänge nicht rechtzeitig angeboten werden, dann genügt der Nachweis einer verbindlichen Anmeldung.

Natürlich kann der Sachkundenachweis auch positiv gesehen werden:

Ein geschultes Team Halter/Hund macht sich in der Öffentlichkeit bestimmt besser als ein an der Leine herumzerrender Hund. Zudem ist es denkbar, dass der Sachkundenachweis zur Voraussetzung für die Befreiung vom Maulkorbzwang werden könnte.



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