Gerade
komme ich von einem Seminar, abgehalten von einer Anwaltssozietät
In
Hagen, über die HVO.
Es
wurde u.a. angesprochen, dass auch wenn die Ausführungsbestimmungen
vorliegen,
nicht damit gerechnet werden kann, dass die Ordnungsbehörden
auch
Ausnahmegenehmigungen vom Maulkorbzwang erteilen, weil nämlich
immer noch
die Amtshaftung greift.
Im
Klartext:
Erteilt ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde eine
Ausnahmegenehmigung
und gerade dieser Hund beisst dann, wird der
Ordnungsamtsmitarbeiter
eventuell zur Verantwortung gezogen.
Schon
jetzt sind viele Ordnungsbehörden dazu übergegangen, generell
Keine
Ausnahmen vom Maulkorbzwang zuzulassen. Und das dürfen die,
Ausführungsbestimmungen
hin oder her. :-(
Fakt
ist, dass z.B. in Hemer ein Briard eine Ausnahmegenehmigung
bekommen
hat.
Fakt ist auch, dass in Hagen ein Briard keine Ausnahmegenehmigung
bekommt.
Die Behörde in Hagen verweigert einen Bescheid, denn gegen
einen
ablehnenden Bescheid könnte der Hundehalter ja Widerspruch
einlegen.
Also
gibts nur eine Mitteilung, dass es keinen Bescheid gibt. Und
dagegen kann man keinen Widerspruch einlegen.
Im
Prinzip ist jetzt die einzige Möglichkeit eine Unterlassungsklage
Gegen
die Stadt zu führen, doch dazu muss man finanziell erstmal
erheblich in Vorlage gehen, was auch nicht jeder kann.
Fakt
ist z.B. auch, dass Jäger zwar als sachkundig gelten, aber für
Jagdhunde
gibt es auch in der Jagdausübung z. Zt. noch keine Ausnahmen vom
Leinenzwang.
Der
Komplex der Ausnahmen für Blinden-, Hüte- und Rettungshunde kann
Auch
nicht durch die Ausführungsbestimmungen geregelt werden, weil die
VO,
solange
sie nicht selbst geändert wird, gilt. Ausführungsbestimmungen
hin
oder her.
Ganz
schön verfahrene Sache, mir raucht jetzt noch der Schädel.
Übrigens,
wenn man seinen 40/20- oder Listen-Hund ohne Leine oder Maulkorb
(Listenhunde)
laufen lässt, und dieser verursacht einen Unfall (muss ja
nichts
mit Beissen zu tun haben), muss die Haftpflichtversicherung nicht
zahlen. Weil: Der Hund hätte laut VO angeleint laufen müssen,
also wäre der Unfall nicht zustande gekommen.
Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht, dass weiss man, aber Unwissenheit
(Hundeverordnung?
Noch nie gehört) wird durch das ganze Mediengetue kein
Richter
mehr anerkennen.
Auch
muss man, wenn man einen "Listen"-Hund hat, bei seiner
Versicherung
nachfragen,
ob überhaupt noch Versicherungsschutz besteht. Dass das Pflicht
des Versicherten ist, war mir bisher noch nicht bewusst.
Vielleicht
ist man ja im guten Glauben, der Hund ist ja gut versichert,
und
wenn was passiert heisst es: Wir zahlen nicht, Sie haben ja einen
"gefährlichen"
Hund und das wussten wir ja nicht, das hätten Sie uns anzeigen müssen.
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